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Und was passiert wenn man einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge steckt? Weiß jemand wie er sich selbst das Messer in den Rücken rammt?
Na dann hier einmal eine interessante Aussage.
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Wer einen Teil seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge steckt, spart zwar Rentenbeiträge ein, bekommt aber auch weniger Rente.
Bad Homburg (sth). Schätzungsweise neun Millionen Arbeitnehmer nutzen inzwischen die Möglichkeit, einen Teil des Monatsgehalts oder einer Sonderzahlung in die betriebliche Altersvorsorge zu stecken. Auf den ersten Blick hat das nur Vorteile: Die Einzahlungen sind steuer- und sozialabgabenfrei. Erst auf die Zusatzrente im Alter werden Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Sache hat aber auch einen Haken: Für die eingesparten Rentenbeiträge gibt es später keine Rente. Die steuerlich geförderte Entgeltumwandlung wurde 2002 gleichzeitig mit der Riester-Rente eingeführt. Sie sollte vor allem dazu beitragen, der damals stagnierenden betrieblichen Altersversorgung neuen Schub zu geben. Inzwischen ist die Zusatzvorsorge über die Arbeitgeber jedoch so weit wiederbelebt, dass der Rentenversicherung aufgrund der Entgeltumwandlung jährlich etwa 1,2 Milliarden Euro entgehen, wie das Bundessozialministerium errechnet hat. Dadurch haben sowohl die heutigen als auch künftige Rentner geringere Rentenansprüche - auch wenn sie die Entgeltumwandlung gar nicht nutzen. Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge sowie eine kostenlose Broschüre sind bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800 oder per E-Mail unter info@deutsche-rentenversicherung.de erhältlich
http://www.ihre-vorsorge.de/Entgeltumwan...sprueche-2.html
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Aber das ist nur die halbe Miete denn es geht nicht nur darum das man seine Steuerschuld ins Alter verschiebt und aus der staatlichen Rente weniger ausgezahlt bekommt. Auf den Nachdenkseiten gibts noch einen kräftigen Nachschlag nämlich in Form von Einbußen die keinem Arbeitnehmer mitgeteilt werden.
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Anmerkung Martin Betzwieser:
Wer eine solche beitragsfreie Entgeltumwandlung hat, wird auf der Gehaltsabrechnung feststellen, dass nicht nur Rentenversicherungsbeiträge gespart werden, sondern Sozialversicherungsbeiträge in allen Zweigen. Das bedeutet dann auch weniger Arbeitslosengeld I, weniger Krankengeld, weniger Übergangsgeld, weniger Krankengeld bei unbezahlter Freistellung zur Betreuung eines kranken Kindes, weniger Kurzarbeitergeld. Eigentlich klar – wer weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlt, wird im Leistungsfall nicht behandelt, als wäre nichts. Schätzen wir doch auch mal vorsichtig aber gewissenhaft den Verlust für die anderen Sozialversicherungszweige aus.
Da haben wir
- einen durchschnittlichen Krankenversicherungsbeitrag von 14,8%; macht einen jährlichen Verlust von über 890 Millionen Euro
- einen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3%, macht einen jährlichen Verlust von fast 199 Millionen Euro
- und einen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7% für Menschen mit Kindern bzw. 1,95% für Kinderlose (jeweils Stand 01/2008 ); grob gerechnet mit einem Durchschnittssatz von 1,825% macht das einen Verlust von über 110 Millionen Euro.
Das macht dann einen jährlichen Verlust von über 2,4 Milliarden Euro!
Quelle: nachdenkseiten.
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Und unter welchem Preis will man dann die Beitragssätze senken? Draufzahlen tun in jeder Form die Beschäftigten in dem sie Freiwillig zu gunsten dritter auf Geld und Leistung verzichten und ihren eigenen Sozialstaat liebevoll demontieren.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 11.09.2008 14:54.
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