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RE: Die Thüringer Landespolitik - Ich wandre ja so gerne? aber ich fahre lieber oder lasse! |
Beitrag Kennung: 124541
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
@Pfiffikus
Vielleicht sollten wir uns auf einen Betrag einigen, quasi als Diskussionsgrundlage und auf ein Modell. |
Also auf einen Betrag lege ich mich ganz bewusst nicht fest! Denn es kann nur verteilt werden, was vorhanden ist. Und dieser Betrag richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Geldmenge und nach der Anzahl der berechtigten Empfänger.
Einen Mindestbetrag festzulegen, das wäre kontraproduktiv, kaum finanzierbar und würde die Produktivkräfte des Marktes bremsen. Mit mir nicht!
Bezieher höherer Einkommen bedürfen dieses bedingungslosen Grundeinkommens nicht. Für diesen Personenkreis könnte es abgeschmolzen (nicht gekappt!) werden. Dadurch dürfte die Anzahl der Bezieher variieren.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
(sorry,hab leider grad keine Zeit, nach Deinem Beitrag dazu zu suchen). |
Dann mach ich das für dich. Lies einfach hier!
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn Du mit weniger als 800 Euro rechnest, dass braucht man in der Tat nicht unbedingt einen Mindestlohn. Mein Argument war, dass bei einem "bedingungslosem Grundeinkommen, dass bei weitem über das jetzige Existenzminimum hinausgeht", die Lohnuntergrenzen anheben muss. |
Das bedingungslose Grundeinkommen muss weit unter 800 Euro liegen. Mehr Geld ist einfach nicht da. Und trotzdem wär kein Mindestlohn erforderlich.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Eben um, genau wie Du schreibst, kein "Recht auf Faulheit" zu etablieren. |
Warum nicht? Es scheint doch allgemeiner Konsens zwischen uns zu sein, dass in unserer Gesellschaft nicht genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, die alle Menschen mit angenehmen Einkommen versorgen können.
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mcbernie hat am 02. April 2008 um 11:08 Uhr folgendes geschrieben:
Eine Vollbeschäftigung ist in diesem System nicht drin. |
Daraus ziehe ich die Konsequenz, dass es ein Recht auf Faulheit für jeden geben kann - nur eben verbunden mit einem seeehr niedrigen Lebensstandard.
Ich hatte dir bereits vor einigen Monaten erläutert, weshalb es nicht möglich ist, die Arbeitsplätze durch Verkürzung der Regelarbeitszeit gerechter zu verteilen.
Es gibt heute bereits eine Reihe von Leuten, die sich im Rahmen der geringen Möglichkeiten von HartzIV recht gut eingerichtet haben. So wurde ich bereits von einem solchen Menschen allen Ernstes gefragt, warum ich mir die Mühe mache, täglich auf Arbeit zu gehen.
Es ist bei Weitem nicht die Mehrzahl, doch es gibt auch junge Leute, die sich als Berufsziel "Sozialschmarotzer" zum Ziel gesetzt haben.
Ich frage mich, warm man diesen Leuten von Amts wegen auf den Nerven rumtrampeln soll, Bedürftigkeit prüfen, Sanktionen festlegen, ggf. muss sich der Staat vor Gericht noch dafür rechtfertigen... Warum soll man diesem Personenkreis nicht das (bescheidene) bedingungslose Grundeinkommen lassen und damit ist es gut. Eine Neiddebatte halte ich an dieser Stelle für überflüssig.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Es muss ein Anreiz bestehen, auch weniger gut bezahlte Jobs anzunehmen. |
Auch das würde ich als altes Denken bezeichnen. Nein - wenn sich für einen Job kein (durch bedingungsloses Grundeinkommen abgesicherter) Bewerber findet, dann ist er zu schlecht bezahlt und sollte unbesetzt bleiben.
Dann muss eben der Hotelunternehmer selber Zimmer putzen, wenn er nicht genug Geld für eine Reinigungskraft ausgeben will. Genau deshalb wär ein Mindestlohn überflüssig.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Die Frage ist aber, ob dann Niedriglohnjobs, also für 3, 4 Euro die Stunde nicht auch ähnliche Probleme bringen, wie jetzt. |
Was sollen da für Probleme entstehen? Im Moment gibt es das Problem, dass irgendwelche Schreibtischtäter entscheiden, ob ein Job zumutbar ist oder nicht und so werden Sanktionen verteilt.
Warum soll ein Bewerber nicht selber entscheiden, ob ein Job zumutbar ist oder nicht?
Nehmen wir ein Beispiel: Du kennst den McBernie. Der hätte liebend gerne wieder einen Job, schreibt er.
Andererseits habe ich einen Job, der mir viel Zeit raubt. Ich habe zu wenig Zeit für den Garten.
Nehmen wir mal an, es gäbe 600 Euro bedingungsloses Grundeinkommen. Er könnte also täglich zu mir nach Gera kommen, den Teich und den Filter sauber halten, das Unkraut muss in Schach gehalten werden und täglich müsste er mir Würmer ausgraben. Wenn ich von der Arbeit komme, finde ich also täglich einen Becher voll Regenwürmer vor, kann mich an den Teich setzen und diese an die Koi verfüttern. Jaaaa, das wär schön. Das wär mir auch 200 Euro im Monat wert.
Unser McBernie hätte dann monatlich 800 Euro in der Tasche. Er müsste und könnte selber entscheiden, ob er meinen gering bezahlten Job annimmt. Und wenn er es nicht macht - niemand würde ihm sein Grundeinkommen kürzen.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Für mich ist -in Zusammenhang mit Betrag und Modell- noch wichtig, wie die Finanzierung laufen soll. Das sonstige Transferleistungen wegfallen ist einleuchtend, dass man Kosten in der Verwaltung einspart auch, aber reicht das? |
Ja, laut Definition reicht das aus. Nur das Geld wird verteilt und mehr ist ja nicht da zum Verteilen!
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Und muss nicht gleichzeitig an der Steuerschraube gedreht werden? |
Jein.
Es muss insofern geändert werden, dass für die 200 Euro, die McBernie verdienen soll, die regulären Abgaben (Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung nach jeweiligem Beitragssatz, Steuern gemäß Progression) entrichtet werden müssen. Jegliche Freibeträge und Subventionen für Minijobs gehören abgeschafft, denn sie wirken sich kontraproduktiv aus.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Die Frage der Krankenversicherung muss man auch einbeziehen, ab wann zahlt wer wieviel? Auch hier ist das Modell entscheidend - Althaus hat da ja einen "Plan" - da sehe ich aber wieder die Gerechtigkeitsproblematik. |
Diese Frage ist bereits geklärt. Die Krankenkasse ist eine Solidargemeinschaft, jeder zahlt gemäß seinem Einkommen den Prozentsatz in die Kasse ein, verteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
An dieser Stelle gehört dem Herrn Althaus auf die Finger geklopft. Er schlug 200 Euro Gesundheitsprämie vor. Bei 800 Euro "Burgergeld" wäre das ein Beitragssatz von 25% für die Krankenkassen. So viel steht diesen Kassen aber nicht zu. Der Bezieher eines bedingungslosen Grundeinkommens soll ebenso für 12 bis 16% versichert werden, wie der regulär Beschäftigte.
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Was mich auch noch interessiert: wer ist denn berechtigt, das Grundeinkommen zu erhalten? Was ist mit Insassen diverser Anstalten, Altenheimen usw., was erhalten "Gedultete" und Asylbewerber? Was bekommen Kinder ab welchem Alter? |
Wenn nach mir ginge:
Alle legal in Deutschland Lebenden bekämen das Grundeinkommen, weil "bedingungslos". Für Personen, denen keine Erwerbsarbeit mehr möglich ist, bedarf es zusätzlicher Absicherungen.
- Alte beziehen die Altersrente.
- Chronisch Kranke, die zeitweise oder dauerhaft arbeitsunfähig sind, beziehen eine Invalidenrente.
- Kinder erhalten bekanntlich Kindergeld, mir dem dieses bedingungslose Einkommen aufgestockt wird.
- "Gedultete" und Asylbewerber dürfen, falls ich richtig informiert bin, keine Erwerbsarbeit aufnehmen. Wem das staatlicherweise verwehrt ist, dem sollte als Ausgleich ebenfalls eine Art Rente zustehen, denn das Grundeinkommen wird immer knapp bemessen sein.
- Nur die illegalen Ausländer - für die könnte es knapp werden....
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die_gute_fee hat am 02. April 2008 um 02:58 Uhr folgendes geschrieben:
Ich weiß, ziemlich viele Fragen auf einmal. Aber wir haben ja Zeit...Ich zumindest habe Lust bekommen, mich näher mit dem Thema zu befassen. |
Das ist gut so.
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Füchschen hat am 02. April 2008 um 06:30 Uhr folgendes geschrieben:
Ein Mindestlohn muss natürlich erst mal sein ehe man übers bedingungslose Bürgergeld nachdenkt. |
Quatsch! Der Mindestlohn stört nur dabei, dass sich die Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens entfalten kann.
Außerdem hab ich bereits mehrmals geschrieben, dass sich jeglicher Mindestlohn unterlaufen lässt, indem nach Leistung bezahlt wird, die nur theoretisch einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erreicht. Indem die Jobs Pausen und Wegezeiten einschließen, die nicht mit Mindestlohn vergütet werden usw.
Außerdem schreibe ich es gerne für dich noch einmal. Warum soll eine nicht betroffene Person am Schreibtisch entscheiden, ob ein Job zumutbar ist oder nicht, warum sollen Zollbeamte und Steuerfahnder nachspionieren, ob Mindestlöhne eingehalten werden? Warum soll der (durch bedingungslos gezahltes Grundeinkommen abgesicherte) Bewerber nicht selbst entscheiden dürfen, ob er den Job für das ausgelobte Geld übernehmen möchte oder nicht?
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Füchschen hat am 02. April 2008 um 06:30 Uhr folgendes geschrieben:
Jetzt redet hier jemand bei einigen schon vom "Recht auf Faulheit" bei Arbeitslosen. Bin mal gespannt was noch alles so kommt in dieser Hinsicht. |
Ja klar rede ich davon und stehe dazu. Begründet hab ich es gerade. Was mir aber wie deinem Bekannten gleichermaßen zuwider ist, dass es für einige hier in der Gesellschaft eine Pflicht zur Faulheit gibt.
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spidy hat am 02. April 2008 um 10:46 Uhr folgendes geschrieben:
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Pinkwart betonte, mit dem Bürgergeld würden vor allem die Erwerbsfähigen belohnt, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Anstrengungen bestreiten. Wer arbeite, müsse netto immer deutlich mehr haben, als derjenige, «der sich vor zumutbarer Arbeit drückt».
http://www.pr-inside.com/de/fdp-will-har...sen-r513046.htm |
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Der hat Recht! Genau deshalb muss in den unteren Einkommensgruppen das Grundeinkommen bedingungslos gezahlt werden. Schon garnicht darf es wie heute an die Bedingung geknüpft sein, nicht zu arbeiten. Bzw. heute wird das Einkommen als Strafe für die Arbeitsaufnahme auf HartzIV angerechnet. Das ist doch kontraproduktiv!
Der Herr Pinkwart geht aber an einer anderen Stelle nicht weit genug:
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Das FDP-Modell des «leistungsgerechten Bürgergeldes» sieht eine konsequente Kürzung staatlicher Transferleistungen vor, sofern angebotene Arbeit ohne triftigen Grund abgelehnt wird. |
Er kann sich an dieser Stelle noch nicht von einer Bürokratie lösen, die über den "triftigen Grund" zu entscheiden hat.
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mcbernie hat am 02. April 2008 um 11:08 Uhr folgendes geschrieben:
Unterm Strich soll jetzt wohl allen Arbeitslosen unterstell werden sie drücken sich vor der Arbeit? |
Nö, allen nicht. Ich würd sogar sagen, dass die meisten gerne arbeiten würden. Aber wenn du leugnest, dass es auch einige Leute gibt, die wegen Faulheit arbeitslos sind, dann bist du nicht von dieser Welt.
Pfiffikus,
bei dem du dich zwecks Gartenarbeit melden kannst
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