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RE: Braucht Deutschland die AfD? - Was verbirgt sich hinter dieser Partei? |
Beitrag Kennung: 1137683
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Neonazis bald ohne Knete?!
Besser wäre ein Antrag auf Verbot dieser elendigen Partei!
Das kann ja auch im "Neuen Jahr" kommen, gell.
SPD-Chefin Esken will die rechtsradikale, rechtsterroristische AfD am liebsten verbieten lassen.
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Wanderwitz hält dies für eine mögliche Option.
Von ganz links kommen Petitionen zum Verbot der Rechtsaußen-Partei.
Und aus der Partei von Chrupalla und Weidel wird genüsslich der Verdacht gestreut, man solle mundtot gemacht werden! Selbstredend eine Lüge, denn hier geht es ausschließlich um die politischen Pläne der AfD, welche u.a. einen Umsturz der demokratischen Grundordnung dieses Staates vorsehen.
In Sachsen, wo die Partei nun gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextrem" klagt, sprach der AfD Landes-"Föhrer" Urban vor Weihnachten von "Diffamierung" und "politischen Schachzügen".
Den AfD-Faschisten droht an ganz anderer Front Ungemach: Es wird geprüft, ob die rechtsradikale AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung abgeschnitten werden muss.
Die Partei werde in immer mehr Bundesländern von den Verfassungsschutzämtern entweder als rechtsextremer Verdachtsfall [fünf Bundesländer] oder als "gesichert rechtsextrem" [Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt] eingestuft.
Ihre Jugendorganisation "Junge Alternative" gilt in vier Ost-Ländern als "gesichert rechtsextrem" und wird in vier West-Bundesländern als Verdachtsfall geführt.
Kämen noch andere Bundesländer hinzu, so muss Artikel 21 des Grundgesetzes greifen.
Der regelt den Zugang und den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung [etwa Wahlkampfkostenrückerstattung, Stiftungsgelder].
Info:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 21 GG
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Quellen: dpa, tagespiegel.de, n-tv, DgN, GG
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