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RE: BRD - Flüchtlingspolitik - Sammelthema |
Beitrag Kennung: 1143720
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gastli hat am 12. Februar 2024 um 09:02 Uhr folgendes geschrieben:
Die Bezahlkarte ist ein Diskriminierungsinstrument, das den schutzsuchenden Menschen in Deutschland das Leben schwer machen soll. |
Du solltest den Text von Proasyl auch mal lesen, bevor Du ihn verlinkst. Denn die schreiben das genaue Gegenteil. Da lese ich nämlich:
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Kein Kriegsflüchtling wird die Flucht aufgeben, weil in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld warten. |
So sehe ich es auch.
Bauchschmerzen bekommt aber eine andere Gruppe von Immigranten: Die Geldholer. Wir wissen, dass aus einigen Gegenden dieser Welt jeweils ein Familienmitglied, meist ein Sohn, auserkoren wird, um sich nach Deutschland durchzuschlagen. Hier angekommen hat er von seiner Familie die Auflage, sich einen Teil der Bezüge aus Deutschland vom Munde abzusparen und an die Familie in der Heimat zu schicken.
Diese Form der Daseinsfürsorge für Familien anderer Länder wird mit Bezahlkarten wesentlich erschwert. Hoffen wir, dass sie sogar unattraktiv wird, so dass künftig weniger Menschen auf dem Weg durch die Wüste verdursten oder im Mittelmeer ersaufen. Die jungen Männer werden ohnehin für den Aufbau der Wirtschaft in den Herkunftsländern gebraucht.
Bauchschmerzen bekommt aber wohl auch de Zunft der Schlepper. Aber mit diesen Leuten hat hoffentlich keiner Mitleid!
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gastli hat am 12. Februar 2024 um 09:02 Uhr folgendes geschrieben:
Pro Asyl veröffentlicht seine Stellungnahme dazu. |
Nun ja, die Stellungnahme fiel so aus, wie angesichts der Befangenheit dieser Truppe zu erwarten war.
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Folglich wird damit versucht, den Betroffenen das Leben hier schwer zu machen, um Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuhalten. |
Mit solchem Wischiwaschi wird der Unterschied zwischen Asylsuchenden, für die ProAsyl eigentlich da wäre, und Wirtschaftsflüchtlingen zu verwaschen. Doch das dürfen wir nicht zulassen. Menschen, die entweder auf Basis 16a GG oder auf Grund der Verteilung nach dem Dublin-Abkommen zu uns gekommen sind, werden durch die Bezahlkarte auf keinen Fall abgeschreckt, das hat Proasyl im oben zitierten Satz selbst festgestellt. Und daran darf auch nicht gerüttelt werden!
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung von 2012 die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festgehalten und erklärt, dass die Menschenwürde nicht »aus migrationspolitischen Gründen relativiert« werden dürfe (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11). |
Dann sollte man einfach mal nachlesen, was das BVG dazu schreibt und sich nicht daran orientieren, was andere da hinein interpretieren. Der entscheidende Satz lautet:
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Das BVG hat aber folgendes geschrieben:
c) Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie und Senioren <13. Ausschuss> vom 24. Mai 1993, BTDrucks 12/5008, S. 13 f.). |
Und nun?
Niemand hat vor, die Leistungsstandards zu senken, jedenfalls nicht durch die Bezahlkarte. Der Leistungsstandard bleibt erhalten, nur wird ein großer Teil davon unbar vergütet. Nicht mehr und nicht weniger. Der Verweis auf das BVG ist also an dieser Stelle nicht zielführend.
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Fraglich ist noch, wie es um den Datenschutz der Karte und insbesondere um den Schutz vor Missbrauch der Daten und der Zugriffsmöglichkeiten durch die Behörden aussehen wird. |
Ist irgendwo vorgesehen, auf dieser Karte die Art der bezahlten Waren oder Leistungen abzuspeichern, so dass diese Daten missbraucht werden könnten?
Oder sind die Akzeptanzstellen von Debitkarten irgendwo meldepflichtig, welche Waren oder Leistungen Asylbewerber damit bezahlt haben?
Oder trifft die wahrscheinlichste dritte Variante zu: dass hier nur ein angeblicher Grund vorgeschoben wird.
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Die Bezahlkarte ist nicht mit einem Bankkonto verknüpft, eine Überweisungsmöglichkeit soll explizit ausgeschlossen sein. Überweisungen sind heutzutage aber unentbehrlich – etwa für einen Handyvertrag, für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder manche kleine Einkäufe im Internet. |
Zweckdienlicher Whataboutismus!
Wer hindert denn die Menschen daran (heute mit Bargeld oder künftig mit dieser Karte in der Hand) zur nächsten Bank zu laufen, um dort ein Konto zu eröffnen? Das ist heute wohl ebenso schwer, wie künftig, hat also kaum etwas mit der Bezahlkarte zu tun.
Wenn sich Asylsuchende eine SIM-Karte besorgen, dann werden sie mutmaßlich erst mal nach einer Prepaid-Karte nachfragen. Diese kann selbstverständlich mit einer Bezahlkarte erworben und später aufgeladen wird.
Ob sich Mobilfunkanbieter bei frisch angekommenen Asylbewerbern entschließen könnten, einen Zweijahresvertrag abzuschließen und womöglich sogar ein Inclusiv-Handy auszuhändigen, da bin ich mir nicht sicher.
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Geflüchtete müssen insbesondere die Raten für ihre dringend benötigten Rechtsbeistände per Überweisung bezahlen können. |
Wie realitätsfern argumentieren die denn? Schauen wir mal hier:
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Für den Asylantrag selbst muss man keine Kosten zahlen. Das gesamte Asylverfahren ist für den Betroffenen mit keinerlei Kosten verbunden, wenn man anwaltlich nicht vertreten ist. Wenn man aber anwaltlich vertreten ist, fallen dementsprechend auch Anwaltskosten an, sowohl für das außergerichtliche als auch für das gerichtliche Verfahren. Weil die Asylbewerber aber in der Regel kein Einkommen haben und somit als bedürftig gelten, gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat. ... Man selbst muss an den Rechtsanwalt 15 Euro Eigenanteil zahlen; hierauf kann der Rechtsanwalt verzichten. |
Im schlimmsten Fall könnten die 15 Euro aus dem Bar-Taschengeld bezahlt werden.
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Beim Gemeindefest oder in der Schulcaféteria kann man mit der Bezahlkarte nichts kaufen. |
Wer wird denn behaupten, dass die Asylbewerber höhere Beträge, als das bar ausbezahlte Taschengeld auf einem Gemeindefest verpulvern wollen? Lieber nicht so laut, denn dann würde sofort in eine andere Richtung argumentiert und das könnte nach hinten los gehen!
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Proasyl hat folgendes geschrieben:
Die Idee, von den geringen Asylbewerberleistungen könnte noch Geld in die Herkunftsländer geschickt werden, ist völlig realitätsfern. |
Ja, irgendwer ist hier in der Tat realitätsfern. Oder lese ich hier wieder nur Faschistenpropaganda?
Pfiffikus,
der natürlich versteht, dass ein Verein wir Proasyl nicht unbefangen publizieren kann
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