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RE: BRD - Der Überwachungsstaat |
Beitrag Kennung: 1102388
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Mit einem nun veröffentlichten Beschluss vom 9. Dezember 2022 hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Polizeigesetzes [Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung] in Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt.
Damit hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von fünf Privatpersonen stattgegeben, die von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Bündnis "SOGenannte Sicherheit" unterstützt wurden.
Beanstandet wurden sechs Normen mit präventiven Ermittlungsbefugnissen im Bereich der Datenerhebung, der Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung, der "Verdeckten Ermittler:innen" und "V-Personen", der polizeilichen Beobachtung sowie der Rasterfahndung, die 2020 in Kraft traten.
Unzulässig ist der Einsatz heimlicher präventiver Ermittlungen, wenn nur die Begehung einer Vorfeldstraftat droht.
Hier verlangt das BVerfG das Vorliegen einer "konkretisierten Gefahr" im Einzelfall.
Absolut umstritten war der Einsatz von Staatstrojanern, für deren Installation die Polizei nach dem SOG MV sogar heimlich Wohnungen betreten darf.
[Sofern hier aber eine konkretisierte Gefahr für ein Rechtsgut von sehr hohem Gewicht und eine richterliche Anordnung vorliegen, sei dieses Vorgehen zulässig]
Außerdem bestätigte das Gericht Grundrechtsverletzungen bei Regelungen zum Einsatz von Vertrauenspersonen und verdeckten Ermittler:innen.
So sei es zum Beispiel ausgeschlossen, dass Ermittler:innen intime Beziehungen zum Zweck der Informationsgewinnung eingehen.
Es berichten die SZ , FAZ, taz, Welt, tagesschau.de, netzpolitik.org, spiegel.de, um nur einige zu nennen.
Bitte für weitere Informationen selbst recherchieren.
Es bleibt zu wünschen, dass weitere "Polizeigesetze" der Bundesländer zumindest entschärft werden.
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