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Pfiffikus hat am 19. April 2021 um 19:02 Uhr folgendes geschrieben:
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gastli hat am 19. April 2021 um 11:41 Uhr folgendes geschrieben:
Die Artikel der Grundrechte enden mit dem Satz : In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Damit ist die Frage beantwortet. |
Trotz alledem gilt für jeden dieser gesetzlichen Eingriffe in Grundrechte, dass der Eingriff verhältnismäßig zu sein hat. |
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Pfiffikus hat am 27. April 2021 um 17:56 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der sich vor allem gegen die Schikanemaßnahmen wendet, die nicht verhältnismäßig sind und für den Infektionsschutz keine Wirkung erzielen |
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Pfiffikus hat am 24. Dezember 2021 um 10:29 Uhr folgendes geschrieben:
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gastli hat am 24. Dezember 2021 um 08:32 Uhr folgendes geschrieben:
So konform, dass es lediglich einer einfachen Rechtsverordnung bedarf. |
An dieser Stelle hast Du die Rechtslage unvollständig geschildert. Denn jede Rechtsverordnung ist (üblicherweise vor dem Erlass und nicht nachträglich durch Gerichte) auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Steht auch irgendwo im Grundgesetz.
Damit wird verhindert, dass Handelsvertreter auch dann nicht ihre Ware nach Gutsherrenart per Rechtsverordnung verticken dürfen, wenn sie sich zum Rang eines Ministers hoch gearbeitet haben.
Verhältnismäßig bedeutet, dass eine verordnete Maßnahme
- geeignet,
- erforderlich und
- angemessen
zu sein hat.
...
Pfiffikus,
der diese Verhältnismäßigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennen kann |
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Pfiffikus hat am 09. Januar 2022 um 17:38 Uhr folgendes geschrieben:
Erster und wichtigster Vorschlag meinerseits wäre zum Beispiel, dass die Pandemie nur mit verhältnismäßigen Maßnahmen bekämpft wir. Nur dann hat man die Chance, von der Bevölkerung Akzeptanz zu erwarten. |
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Pfiffikus hat am 10. Februar 2021 um 22:11 Uhr folgendes geschrieben:
Bei allen Maßnahmen, die hier zur Covid-Präventation unternommen werden, ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Zm Mitschreiben: Verhältnismäßig ist eine Maßnahme, wenn sie - legitim
- geeignet
- erforderlich und
- angemessen (mit milderen Vorschriften nicht zu erreichen)
ist. |
Nun ja, auch wenn es damals die Grundgesetzgegner und Impfstofflobbyisten (auch in diesem Forum) nicht wahr haben wollten. Inzwischen ist die Justiz so weit, dass die Altfälle , die allenfalls in Eilverfahren gerichtlich überflogen wurden, worden sind, zu rechtskräftigen Entscheidungen ausgeurteilt worden sind.
Die Corona-Ausgangsbeschränkung vom April 2020 war "Unverhältnismäßig", sagt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die besonders strengen Corona-Regeln Bayerns im Frühjahr 2020 nachträglich gekippt. Die bayerische Ausgangsbeschränkung im April 2020 sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp.
Edit: Das Video hatte ich vergessen
https://www.youtube.com/watch?v=4uqTXMO8MGo
Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass im Laufe der kommenden Wochen und Monate noch weitere, jüngere Maßnahmen auf Grund von mangelnder Verhältnismäßigkeit gekippt werden
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Pfiffikus: 22.11.2022 22:02.
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