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RE: Bilder direkt in das Forum laden |
Beitrag Kennung: 1021140
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HaiMoon hat am 16. März 2021 um 15:59 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn man hier Bilder einstellt, wie wird es dann mit dem Bildrechten gehandhabt? |
Wie immer. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Bilder hier hochgeladen werden oder woanders. Die Bildrechte werden dadurch nicht berührt.
Zitat: |
Archivar hat am 16. März 2021 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben:
Wenn du z.B. Ansichtskarten abbildest, gibt es quasi keine Bildrechte, denn diese Karten waren Handelsware. |
Vooooorsicht!
Die Urheberrechte erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Gemeinfrei sind demnach alle Bilder, deren Fotograf vor dem 1.1.1951 verstorben ist. Bei zahlreichen Ansichtskarten aus Deinem Fundus, die zum Teil über hundert Jahre alt sind, dürfte das regelmäßig der Fall sein.
Bei Ansichtskarten aus DDR-Zeiten ist nicht damit zu rechnen, dass die Urheberrechte schon erloschen sind.
Ob ein Werk in irgendeiner Art und Weise verkauft oder veröffentlicht worden ist, hat auf die Urheberrechte keinen Einfluss. Wenn Du ein Bild verwenden möchtest, hast Du zuvor sicher zu stellen, dass Du die Rechte dazu auch besitzt. Dabei ist es egal, ob Du das Bild auf einer Ansichtskarte gekauft oder im Netz gefunden oder aus einer Zeitung ausgeschnippelt hast.
Für Nutzungen wie hier im Forum kann man sagen: Wo kein Kläger ist, da kommt auch kein Richter. Meist geht das gut. In zahlreichen Fällen wissen die Erben nicht, welche immateriellen Güter (Urheberrechte) sich in diesem oder jenen Nachlass befinden. Häufig wäre es für die Erben schwer, derartige Rechte nachzuweisen und vor Gericht durchzusetzen. Deshalb passiert da selten etwas.
Doch spätestens wenn irgendwer Geld mit solchen Fotos verdient, zum Beispiel Bücher davon heraus gibt,kann das teuer werden.
Zitat: |
Archivar hat am 16. März 2021 um 16:42 Uhr folgendes geschrieben:
Bei Auszügen aus Büchern ist das wohl anders geregelt, meist ist im Buch der Hinweis "Wiedergabe und Abdruck nur mit Genehmigung..." zu finden. |
Unabhängig von dieser Phrase, die gern gedruckt wird, gibt es ein Recht auf Zitat.
Jeder darf Teile aus einem fremden Werk, welches nicht irgendeiner Geheimhaltung unterliegt, in gebotenem Umfang verwenden und ohne Genehmigung oder Entgelt an den Urheber verwenden. "Gebotener Umfang" heißt, dass man Auszüge aus einem fremden Werk nutzen darf, um in einem eigenen Werk zu argumentieren. Zu beachten, dass das eigene Werk überwiegend Eigenanteil enthält und dass nur Teile des Ursprungswerkes zitiert werden (die zur Argumentation im Eigenanteil passen).
Mit der Öffnung des Urheberrechtes für Zitate ermöglicht der Gesetzgeber, dass von jedem frei über Positionen des politischen Gegners diskutiert werden kann. Wenn also irgendwer über ein Denkmal in Berlin oder über einen Vogelschiss redet oder schreibt, dann kann hinterher nicht mit Hilfe des Urheberrechtes verhindert werden, dass jemand die entscheidenden Sätze zitiert, um eine Diskussion darüber zu eröffnen.
Pfiffikus,
der an dieser Stelle keine Rechtsberatung durchführt, sondern nur seine unmaßgebliche Meinung gemäß Artikel 5 GG kund tut
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