im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 962998
Im GG ist eindeutige geregelt wer der Souverän ist.
Doch die Kluft zwischen dem Wählerwillen und dem Parteiwillen wird hierzulande immer größer.
Dafür kann nur durch Direkte Demokratie ein Ausgleich geschaffen werden.
Die Wähler werden von den Parteien zu oft an der Nase herumgeführt, weil das Element der Direkten Demokratie fehlt, welche die Parteien dem Wähler unterordnet, wie es das GG vorsieht.
Warum soll der Wähler Koalitionsverhandlungen tolerieren, wenn dabei letztendlich für ihn nichts heraus kommt.
In einer Demokratie müssen die Wählerinteressen mehrheitlich gewahrt werden, dieses ist jedoch bei dem heutigen Parteiensystem nicht der Fall. Davon haben die Wähler letztendlich die Nase voll.
Parteien sind in Wirklichkeit vollkommen überflüssig, denn zur Umsetzung des Wählerwillens bedarf es nur der Verwaltungsbehörden, zu denen auch Polizei, Justiz und entsprechende Kontrollorgane der Verwaltung gehören, welche im Sinne der Wählers arbeiten und gegenüber der Verwaltung die Weisungs- und Aufsichtspflicht ausüben.
Das einmal als Grundgedanken für einen demokratischen Staat, in dem die Rechte der Bürger etwas gelten. Die Parteien stehen zwar im GG, doch sollten sie auch die Stellung einnehmen welche dieses für sie vorgesehen hat.
Siehe:
GG Artikel 21; 93;
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. So ist es im GG geregelt, doch werden diese Grenzen (mittels speziellen Organisationen für Kampagnen ) bei weitem überschritten.
{Deutungshoheit und Direktionsrecht - gemäß den Entscheidungen der Wähler mittels Direkter Demokratie Keine Befehlsgewalt für Parteien und Parteivorsitzende etc. pp. gegenüber dem Souverän, so wie es heutzutage über die Medien abläuft.}
Anhang EV
Artikel 5
Künftige Verfassungsänderungen
Zu Verfassungsänderungen ist folgendes zu sagen:
Da eine Verfassung vom Volke gewählt werden muß hat auch nur das Volk das Recht darüber zu entscheiden wie diese geändert werden soll. wer gab dem Bundestag das Recht dazu, über den Willen des Volkes hinweg, zu entscheiden?
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 963003
Meta, du musst dich mit Demokratie, parlamentarischer Demokratie, Wahlrecht, Grundgesetz .... noch mal richtig befassen.
Wenn du es dann begriffen und verstanden hast, musst du auch nicht mehr täglich neue Themen starten, um dein Unwissen erneut zu demonstrieren.
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 963004
Oh was für ein geistreicher und bereichernder Beitrag von Ihnen gastli; leider Vermisse ich von Ihnen Fakten und Argumente das ist es warum man mit Ihren Aussagen nichts anfangen kann. Das GG kenne ich ausgiebig, es hat auch Lücken, wer verfügt Ihrer Meinung nach über das Recht diese Lücken zu füllen und auf welcher Grundlage?
Wer ist in dieser Beziehung der Ersatz für den Souverän, also das Volk? Von wem wurde dieser Ersatz, auf welcher Rechtsgrundlage, legitimiert?
DER SPIEGEL Nr.: 46 /10.11.2018 Seite 14
1987 Die Briten lehnten ab: "You are not souvereign." KLW
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 981592
Danke, aber Fakten und Argumente sind doch genau das, was an Usern wie dir abprallt und durch postfaktische und Scheinargumente ersetzt wird.
Vielleicht bist du irgendwann reif für die Fakten.
Noch mal für alle Interessierten:
Für die 299 Wahlkreise wird nach dem Mehrheitswahlrecht jeweils ein Direktkandidat gewählt.
Dieser wird in praktisch allen Fällen einer der Parteien angehören.
Noch einmal 299 Sitze werden über das so genannte Listenwahlrecht [die Zweitstimme] gewählt.
Vor den Wahlen stellen die Parteien Listen auf, die Bewerber jeweils bundeslandweit aufreihen.
Diese Sitze werden proportional verteilt, weswegen die Zweitstimme eine Verhältniswahl ist.
Un um nun die Gewinne der Direktmandate auszugleichen, werden die Zweitstimmen mit diesen verrechnet.
So weit so gut.
Damit nun bei der Verechnung von hohen Gewinnen bei den Erststimmen keiner schlechter gestellt wird, gibt es die Ausgleichsmandate.
Diese lassen den Bundestags größer werden, je komplexer das System wird.
Dafür ist es fair wie ich finde.
Die zusätzlichen Abgeordneten sind ein fairer Preis für ein gerechtes Wahlsystem.
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 981598
So ist der Betrug am Wähler organisiert, das ist mir schon klar. Damit wird jedoch das GG nicht eingehalten, darauf jedoch kommt es an, auf die Einhaltung des GG.
Wer ein anderes Wahlrecht will wie es die Regeln des GG vorsehen der muß das GG ändern, das ist jedoch bisher nicht erfolgt und somit entsprechen alle Wahlen seit dem Geltungstag des GG nicht demselben.
Zitat:
Im GG steht:
III.
Der Bundestag Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Beide Sätze werden nicht eingehalten. Nach dem GG sind keine Listen-Kandidaten mit festgelegten Platz zulässig.
Listenwahlen durch die Partei sind nichts anderes als es die SED machte, deshalb brauchten die DDR-Bürger nur die Liste in die Wahlurne werfen.
Nach dem Verhältniswahlrecht hätten nach dem GG den Listenplatz nicht die Parteimitglieder sondern der Wähler zu bestimmen.
Dazu benötigt man keine 2 Stimmen, sondern nur eine, welche gleichzeitig als Partei- und Kandidatenstimme zählt.
Lernen Sie selber denken gastli und lassen Sie sich nicht indoktrinieren. Sie können leider nicht argumentieren gastli, da Sie nicht einmal verstehen was im GG steht.
Erklären Sie bitte einmal den Inhalt des 1. Satzes des Artikel 38, welche Bedeutung er für Sie hat. Welche eindeutigen Aussagen beinhaltet er?
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 981601
Danke, aber Fakten und Argumente sind doch genau das, was an Usern wie dir abprallt und durch postfaktische und Scheinargumente ersetzt wird.
Vielleicht bist du irgendwann reif für die Fakten.
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 981606
Wie armselig ist diese Antwort denn schon wieder, typisch für Luftnummern und dann noch mit Hetze garniert, das spricht nicht gerade für eine solide Bildung und Erziehung.
Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 27.03.2020 15:25.
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 1120211
Seit wann gibt es in Deutschland ein Verhältniswahlrecht und warum?
Das seit wann kann ich beantworten, das warum nicht.
Fakt ist jedoch das durch das 3. Reich das Verhältniswahlrecht in Deutschland eingeführt das bis heute beibehalten wurde.
Wo kann man eine sachliche Auseinandersetzung darüber finden? Ohne Personalisierung der Verhältniswahl, haben die Wähler keinen Einfluss auf Extremisten, siehe Björn Höcke, ohne Personalisierung des Wahlrechts ist das nicht vermeidbar, denn bei einem personalisierten Verhältniswahlrecht wäre er wahrscheinlich nicht im Landtag.
Wem haben wir das zu verdanken? Welche Absicht steckt dahinter?
Schaut man aufs heutige Wahlrecht, so stellt man fest, das gegen die Verfassung verstoßen wird. darin steht eindeutig, dass alle Kandidaten direkt gewählt werden müssen. Das ist jedoch bei Listenkandidaten nicht der Fall, denn diese erhalten einen Listenplatz mit entsprechenden Anrechten. So wird das demokratische Prinzip der direkten Wahl gestört - zerstört, weil somit Parteimitglieder bestimmen wer ins Parlament kommt und wer nicht.
Zu einer Direktwahl gehört, dass diejenigen in´s Parlament kommen welche die meisten Stimmen haben, das spielt jedoch bei Listenkandidaten mit Listenplatz keinerlei Rolle. Das Übelste dabei ist, das es 2 Stimmen gibt, eine Pateieigene und eine Mandantenstimme, direkt vom Wähler. Die Parteistimme ist sozusagen eindeutig undemokratisch und muss abgeschafft werden, weil ansonsten nicht die von der Bevölkerung gewählten Abgeordneten ins Parlament kommen.
Wenn man die Parteien mit einbeziehen möchte so ist das Wahlsystem diesbezüglich trügerisch, wenn Wähler 2 Stimmen haben. Der Wähler muss sich also vor der Wahl entscheiden, ob er einen Kandidaten oder eine Partei wählen möchte; wobei die Direktwähler dann bestimmen wer ins Parlament kommt. Nur so ergeben sich korrekte bzw. gerechte Wahlergebnisse.
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 1120337
Meta, es hilft niemanden, wenn du deine Vorstellungen vom Wahlrecht hier zum gefühlt 1000stem Mal hineinschreibst.
Da du der Meinung bist, dass das bundesdeutsche Wahlrecht gegen das Grundgesetz verstößt, gibt es für dich nur eine einzige Lösung:
DU MUSST KLAGE BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT FÜHREN !!!
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 1122535
Gibt es diese Möglichkeit überhaupt gastli?
Suche:
-- Wahlrecht GG Bundestag Klagen beim Bundesverfassungsgericht
-- Was ist das Verhältniswahlrecht?
-- Wie funktioniert die Sitzverteilung im Bundestag?
-- Welche Parteien haben bei der letzten Wahl Überhangmandate bekommen?
Wie lange würde so eine Klage dauern und mir kosten gastli?
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 1123100
Das das Verhältniswahlrecht nicht koscher ist erkennt man schon daran, dass man dieses wieder einmal ändern will, weil Ausgleichs und Überhangmandate erfunden wurden, welche gerechte Wahlen durch die Bevölkerung verhindern.
Eine Analyse des jetzigen Wahlrechts auf eklatante Mängel und eine kritische Auseinandersetzung damit ist bisher nicht erfolgt.
Das sieht so aus, als wollte man das nicht. Fakt ist, durch das Verhältniswahlrecht kam Hitler an die Macht, ansonsten hätte er keine Chancen gehabt.
Überlegen Sie einmal welche Parteien heute davon profitieren.
Wäre eine gerechte Lösung zu finden heutzutage hingegen sehr einfach?
Indem jeder Wähler nur eine Stimme hat, welche er entweder den Parteien oder den Direktkandidaten gibt?
Hier stellt sich die Frage: Ist bei einer solchen Konstellation überhaupt eine Gerechte Wahl möglich?
Fakt ist jedoch, dass mittels des jetzigen Verhältniswahlrechts dem Extremismus Vorschub geleistet wird. Einst profitierte Hitlers Gefolgschaft davon und heute zur Zeit Grüne und AfD.
Wer findet es bei einem solchen Wahlrecht noch erstaunlich, wenn er die Ergebnisse betrachtet?
Das aus den Fugen geraten des Bundestages ist nur mittels des jetzigen Verhältniswahlrechts möglich.
Was hat man da nicht richtig überlegt? Wo bleibt in dieser Beziehung die Sachkritik der Verantwortlichen Politiker? Fehlte diese Sachkritik nicht schon bei der Erstellung dieser Wahlgesetze? Ist Positives unter solchen Bedingungen überhaupt möglich?
Sagen doch diese Parteien immer was sie wollten, doch warum fehlte es der Bevölkerung an Einsicht in Folgen und Zusammenhänge?
Hier sehe ich die Aufgabe, welche bisher nicht gelöst wurde. Reicht dazu die Pressefreiheit aus, oder fehlt es daran, dass die Politiker nicht die Sprache des Volkes sprechen, so das Extremisten an die Macht kommen? Dafür scheint besonders das Verhältniswahlrecht geeignet zu sein.
Fakt ist außerdem, das eine genasführte Bevölkerung gern zu Mitteln greift, welche letztendlich zu Misserfolgen führen, welche angeblich keiner gewollt hat.
An welchem Land könnten wir uns ein Beispiel nehmen? Ich denke diesbezüglich an die Schweiz.
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RE: Wählerwillen & Parteiwillen
Beitrag Kennung: 1123113
Zitat:
Meta hat am 31. Juli 2023 um 04:47 Uhr folgendes geschrieben:
Gibt es diese Möglichkeit überhaupt gastli?
Wie lange würde so eine Klage dauern und mir kosten gastli?
Das können dir Experten beantworten.
Die können dir auch gleich mit erklären, worin deine eklatanten Denkfehler bestehen.
Hier im Forum Thüringen sind alle deine Einlassungen vollkommen sinnlos und du verschwendest deine Energie.
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