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Ich meine auch die Gesetze lieber Adeodatus wo nur die hälfte drin steht, so daß man damit nichts anfangen kann; sogenannte Feigenblattgesetze, um den Anschein einer Rechtsordnung zu wahren.
Wie zB. auch hier:
EnEV 2009 /2014
§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausgestattet werden; von
Auch hier bleiben wieder die entscheidenden Fragen offen:
ZB.
1.) In welchem Umfang muß ein Mieter die Beheizung der Wohnung mittels Heizkörperthermostatventil an den Heizkörpern regeln können von - bis °C. (zB. 16 - 24°C Raumtemperatur bei Einrohrheizungen)
2.) Ab wann zählen Heizkörper als nicht regelbar?
(Wann ist bei nicht regelbarbarer Beheizung der 15% Abzug bei den Heizkosten möglich?
Vielleicht hilft das ja den Vermieter auf die Sprünge.)
Wenn zB. bei Einrohr-vertikal-Heizungsanlagen infolge allein der Rohrwärme die Raumtemperatur welchen Wert übersteigt? ZB. 16°C, 18°C, 20°C oder 22°C etc. pp.?
3.) In welchem Bereich müßte die Raumtemperatur trotz Rohrwärmeabgabe (Einrohrheizung) regelbar sein um überhaupt von einer Regelbarkeit sprechen zu können? (zB. 16 - 24°C oder was sagen die anerkannten Regeln der Technik, Gesetzgeber und Richter dazu?) Falls es schon solche Regeln gibt!
4.) Welche anerkannten Regeln der Technik müssen zur Abrechnung nach VDI 2077 eingehalten werden – bzw. wann muß die Abrechnung nach m² Grundfläche erfolgen?
Nichts steht darüber in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, zumindest konnte ich nichts finden.
Da ist man beim Recht an Gleisende beim Prellbock angekommen - das wäre dann das Prellbockrecht - bzw. eine Prellbockgesetzgebung durch die Parlamentarier.
Ist ein Prellbock etwa keine Barriere; bis hierher und nicht weiter! Nur hat man die Sache etwa absichtlich nicht zu Ende gebracht?
Dabei wäre es so einfach, denn ich machte zu DDR-Zeiten die Erfahrung das sich die Raumtemperatur durch die Heizung zwischen volle Pulle und aus, also wenn nur die Heizrohre heizen um ca. 6°C ändert.
Wenn man also 20 - 22°C Raumtemperatur gewährleisten muß dann reichen 16°C durch die Heizungsrohre aus.
Will man maximal 24°C erreichen dann müßten es 18°C sein; höher sollte man jedoch auf keinen Fall gehen. Im letzteren Fall könnte man noch ca. 20% heizenergie einsparen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 15.04.2014 15:13.
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