|
RE: Brauche Rat bei Gartenhaus und dessen evtl Bestandsschutz |
Beitrag Kennung: 218841
|
|
|
|
Zunächst hat der Nachbar durch Lageplan (Flurkarte) nachzuweisen, daß tatsächlich ein Überbau vorliegt.
Seine Ansprüche hat er an den Grundstückseigentümer -nicht den Pächter- zu richten. Der Pächter muß sich an seinen Verpächter wegen eines Rechtsmangels halten.
Sind Behauptungen des Nachbarn zutreffend, muß versucht werden, zu klären, ob seinerzeit der Überbau mit Zustimmung des damaligen Nachbarn erfolgte.
Gleichzeitig ist festzustellen, wem das Gartenhaus gehört, dem Grundstückseigentümer oder dem jeweiligen Pächter.
Die Rechtsfolgen sind dabei unterschiedlich.
Auch ich empfehle, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Seit 3. 10. 1990 darf kein Gericht bzw. Richter Rechtsauskünfte erteilen.
Peter
|
|
|
|
|
|
|