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Forum-Thueringen» Speziell» Leben & Religion » Keine Klage nach Selbstmord » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Umfrage: Wie sollten Sterbehilfe und Selbstmord geregelt werden?
jeder soll selber entscheiden ob und wann er vorzeitig in den Tod geht 31 67.39%
ein vorzeitiger Tod sollte immer verhindert werden 10 21.74%
wenn er nicht selber entscheiden kann sollen die Ärzte entscheiden 4 8.70%
wenn er dazu nicht in der Lage ist sollen die nächsten Verwanden entscheiden 1 2.17%
Insgesamt: 46 Stimmen 100%
 
Zum Ende der Seite springen Keine Klage nach Selbstmord
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Keine Klage nach Selbstmord as65 13.07.2006 23:25
 RE: Keine Klage nach Selbstmord orca 07.05.2007 16:26
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Pfiffikus 21.09.2009 22:12
 RE: Keine Klage nach Selbstmord RudiRatlos 23.09.2009 00:33
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Adeodatus 23.09.2009 07:59
 RE: Keine Klage nach Selbstmord RudiRatlos 25.06.2010 12:31
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Digedag 13.07.2006 23:52
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Scherzerade 05.05.2007 23:05
 RE: Keine Klage nach Selbstmord gastli 14.07.2006 07:38
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Adeodatus 14.07.2006 08:28
 RE: Keine Klage nach Selbstmord as65 14.07.2006 10:39
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Lippi 14.07.2006 11:10
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Lea 14.07.2006 13:08
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Pfiffikus 14.07.2006 21:39
 RE: Keine Klage nach Selbstmord as65 14.07.2006 11:19
 RE: Keine Klage nach Selbstmord gastli 14.07.2006 21:47
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Pfiffikus 14.07.2006 23:04
 RE: Keine Klage nach Selbstmord geschlossen 15.07.2006 11:13
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Pfiffikus 15.07.2006 11:15
 RE: Keine Klage nach Selbstmord danny 15.07.2006 16:55
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Scherzerade 05.05.2007 23:42
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Pfiffikus 06.05.2007 11:38
 RE: Keine Klage nach Selbstmord Scherzerade 06.05.2007 19:31

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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
10.789 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



13.07.2006 ~ 23:25 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
Keine Klage nach Selbstmord Beitrag Kennung: 16294
gelesener Beitrag - ID 16294


Zitat:

Beim Selbstmord eines todkranken Menschen sollten dessen Angehörige nach Ansicht des Nationalen Ethikrates nicht wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Sie sollten "von einer Intervention absehen dürfen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen", heißt es in einer Empfehlung des Ethikrates.

quelle & mehr: ntv.de


Es wird wohl immer ein schwieriges Thema bleiben, wenn es um den Tod eines dazu willigen geht. Wo genau soll die Grenze gesetzt werden ob der tod für einen besser ist oder man doch lieber alles versucht das Leben zu erhalten

as65



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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Wohnort: Dresden



07.05.2007 ~ 16:26 Uhr ~ orca schreibt:
images/avatars/avatar-1887.png im Forum Thüringen seit: 20.06.2007
1084 erhaltene Danksagungen
RE: Keine Klage nach Selbstmord Beitrag Kennung: 47384
gelesener Beitrag - ID 47384


Jeder Fußbreit ideologischen Raumes für eine Neuauflage der "Euthanasie" ist ein Verbrechen!

Auch damals ging's ganz harmlos und "menschlich" los. Insbesondere mit dem Film "Ich klage an" (http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/19883/), welchen wir im Medizinstudium im Rahmen des Faches Medizingeschichte sahen.

Genau dieselbe scheinheilige "Sorge" um kranke Menschen, mit der schon einmal hunderttausendfache Morde und Zwangssterilisationen "gerechtfertigt" wurden. Die Faschisten haben eben auch kein endloses Repertoire an Lügen, siehe "Du bist Deutschland" oder "Sozial ist, wer/was Arbeit schafft."



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.950 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



21.09.2009 ~ 22:12 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1398 erhaltene Danksagungen
RE: Keine Klage nach Selbstmord Beitrag Kennung: 324456
gelesener Beitrag - ID 324456


Passend zum Thema.

Er durfte seinem Leiden ein Ende setzen.


Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass unter den Ärzten hier Einigkeit über die Unheilbarkeit über die Unheilbarkeit bestanden hatte



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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



23.09.2009 ~ 00:33 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Keine Klage nach Selbstmord Beitrag Kennung: 324825
gelesener Beitrag - ID 324825


"Leiden", wegen nicht schnäuzen und Tränen abwischen können. Zum Prozessieren hatte er genügend Kraft, warum nicht auch zum Leben? Ich habe dafür kein Verständnis.



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Adeodatus
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23.09.2009 ~ 07:59 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Keine Klage nach Selbstmord Beitrag Kennung: 324870
gelesener Beitrag - ID 324870


Hättest Du mit ihm Tauchen wollen? Kannst Du Dir vorstellen nichts mehr tun zu können außer den ganzen Tag auf Hilfe angewiesen im Rollstuhl zu sitzen? Ich habe vollstes Verständniss für Menschen die so nicht Leben wollen.



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RudiRatlos
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25.06.2010 ~ 12:31 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Keine Klage nach Selbstmord Beitrag Kennung: 414466
gelesener Beitrag - ID 414466


Ein Thema ohne Ende...

...oder, wozu ist eine Regelung zum "Freitod" notwendig?



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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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13.07.2006 ~ 23:52 Uhr ~ Digedag schreibt:
images/avatars/avatar-2.gif im Forum Thüringen seit: 01.02.2006
507 erhaltene Danksagungen
Beitrag Kennung: 16301
gelesener Beitrag - ID 16301


Ich bin der Meinung, dass jeder selber entscheiden sollte ob und wann er vorzeitig in den Tod geht. Allerdings ist es ein sehr heikles Thema, weil hier von Fall zu Fall entschieden werden sollte, um einen Missbrauch des Rechts zu verhindern.



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Scherzerade
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05.05.2007 ~ 23:05 Uhr ~ Scherzerade schreibt:
Beitrag Kennung: 47206
gelesener Beitrag - ID 47206


Ein ganz schwieriges Thema. Besonders die rechtliche Regelung. Schon die Fragestellung ist problematisch. Hier fast man etwas zusammen, was unterschiedlich zu beurteilen ist. Sterbehilfe und Selbstmord können zweierlei sein. Selbstmord geschieht oft auch aus einer Kurzschlußhandlung, in einer befangenen Sicht. Kann man das überhaupt zusammenfassen, mit dem nicht mehr Leben wollen, weil eine Aussicht auf Lebensqualität 100% nicht mehr gegeben ist. Ein Unterschiede wenn eine 14 jährige sich in den falschen verguckt hatt und im Kurzschluß denkt, es geht nicht weiter. Ich weiß nicht, was für Gedanken Du dabei hast. Oder kann das so laut Frage nicht beantworten. Ich würde beides trennen. Bei Vermutung einer Kurzschlußhandlung denke ist immer vom Selbstmord abzuraten!!!!!!!



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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14.07.2006 ~ 07:38 Uhr ~ gastli schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 16315


Es wird immer Gegner und befürworter der sogenannten Sterbehife geben.
Der Ehtikrat hat seine Empfehlungen gegeben. Nun muss die Politik dafür sorgen, dass Rechtssicherheit für die Ärzte und die Angehörigen besteht.
Bei den Ärtzten ist das auf Grund dessen, dass sie an den ärztlichen Eid gebunden sind weitaus schwieriger.
Ich persönlich möchte auch, dass ich entscheiden kann wenn der Schalter umgelegt wird.



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Adeodatus
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14.07.2006 ~ 08:28 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 16322
gelesener Beitrag - ID 16322


Im Prinzip kann man doch schon vieles vorher regeln, zum Beispiel mit einem Patientetestament in dem geregelt ist in welchen Fällen Lebenserhaltene Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden dürfen die Frage ist nur ob die Ärzte dieses auch als Bindend betrachten müssen.



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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14.07.2006 ~ 10:39 Uhr ~ as65 schreibt:
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Beitrag Kennung: 16350
gelesener Beitrag - ID 16350


Zitat:

von otz.de

Berlin (dpa) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Vorschläge des Ethikrates zum Umgang mit Todkranken scharf kritisiert. »Mit der Methode des assistierten Suizids soll doch nur das Verbot der Tötung auf Verlangen umgangen werden«, sagte er der »Passauer Neuen Presse«.

Eine ärztliche Beihilfe bei Selbstmord lehnte er kategorisch ab. »Der Patient hat das Recht auf einen würdigen Tod, nicht darauf, getötet zu werden.« Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod werde zur Farce, »wenn nur noch der nicht getötet werden darf, der ausdrücklich nicht getötet werden will«. Hoppe warnte: »Wenn wir in der Frage der Sterbehilfe nachgeben, werden wir in dieser Gesellschaft in eine ethische Schieflage geraten.«

Der Ethikrat ist ein interdisziplinär besetztes Gremium, das die Bundesregierung in ethischen Fragen berät. Zur so genannten passiven Sterbehilfe schlug er vor: Auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten sollten Mediziner, Pflegende und Angehörige lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen, begrenzen oder beenden können, ohne strafrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Hier handele es sich nicht um Sterbehilfe, sondern um Sterbenlassen. Eine Tötung auf Verlangen müsse jedoch strafbar bleiben, hieß es.


Für mich sollte auch jeder, der den Tod wünscht, das Recht haben diesen selber herbeizuführen.
Bei eigenen Verlangen sollte es dann möglich sein, wenn eine koplette Heilung, in absehbarer Zeit, nicht möglich ist.
Für einige ist ein Leben mit Behinderung einfach nur noch eine Strafe.

as65



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Lippi
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14.07.2006 ~ 11:10 Uhr ~ Lippi schreibt:
Beitrag Kennung: 16353
gelesener Beitrag - ID 16353


Ich sehe das aber anders. Nehmen wir mal an, ich bin nicht mehr bei Sinnen und mir würde eingeredet das ich sterben sollte, da es besser für mich ist. Oder ich habe so große Schmerzen, das ich denke es wäre das beste. Nach paar Tagen wäre aber alles überstanden und man kann das vorher nicht sagen. Nein ich wäre dagegen.



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Lea
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14.07.2006 ~ 13:08 Uhr ~ Lea schreibt:
Beitrag Kennung: 16361
gelesener Beitrag - ID 16361


Zitat:
Original von Lippi
Nehmen wir mal an, ich bin nicht mehr bei Sinnen und mir würde eingeredet das ich sterben sollte, da es besser für mich ist.
wenn man nicht mehr bei sinnen ist kann man auch nichts eingeredet bekommen.
Zitat:
Original von Lippi
Nach paar Tagen wäre aber alles überstanden und man kann das vorher nicht sagen.
eben, man kann es nicht vorher sagen. deshalb muss man aus der situation heraus entscheiden.
meiner meinung nach ist es eine dreiste frechheit von den quacksalbern und gesetzgebern her leuten die aus guten gruenden sterben wollen das zu untersagen, womoeglich noch bei strafe. da wird immer viel ueber menschlichkeit und wuerde abgeseit, aber wenn das dann mal gefragt ist entpuppen sich diese herrschaften allesamt als perverse sadisten. anders kann man das naemlich nicht bezeichnen wenn den leuten ihre qual und ihr siechtum auf deren bitten hin nicht beendet wird. nicht die selbstmoerder muessen in die anstalt sondern die anderen.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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14.07.2006 ~ 21:39 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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Beitrag Kennung: 16431
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Zitat:
Original von Lippi
Ich sehe das aber anders. Nehmen wir mal an, ich bin nicht mehr bei Sinnen und mir würde eingeredet das ich sterben sollte, da es besser für mich ist. Oder ich habe so große Schmerzen, das ich denke es wäre das beste. Nach paar Tagen wäre aber alles überstanden und man kann das vorher nicht sagen. Nein ich wäre dagegen.

Dann solltest du dir mal die Mühe machen und dich neben die Fenster eines Altersheimes stellen und lauschen. Die Kassen scheinen die Schmerzmittel zu rationieren. traurig

Selbstbestimmtes Scheiden aus dem Leben muss in einer Gesellschaft möglich sein, die sich als human bezeichnet. Doch wenn es nach mir ginge, wäre es nur unter zwei wichtigen Bedingungen zulässig, um Missbrauch und Willkür einen Riegel vorzuschieben.
  1. Eine Aufforderung bzw. Anforderung des Patienten. Ich schreibe bewusst nicht von einer Einwilligung. Dies kann man in Form einer Patientenverfügung schon zu einem Zeitpunkt tun, zu dem die Krankheit noch bewusste Äußerungen zulässt.
    Damit werden Missbräuche vermieden, in denen Angehörige ein Interesse am Ableben des Betroffenen hätten.
  2. Mindestens zwei unabhängig voneinander diagnostizierende Ärzte müssen zu der Erkenntnis kommen, dass die vorliegende Krankheit mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr heilbar ist und der Patient auch nicht wieder in einen relativ beschwerdearmen Zustand zurückversetzt werden kann.
    Damit wird sicher gestellt, dass ein Suizid wegen Liebeskummer nicht unter diese Regelung fällt.

Sind diese beiden Bedingungen gegeben (Schreibt mir, wenn ich noch etwas vergessen haben sollte!), so halte ich es für geboten, den letzten Willen des Patienten zu respektieren. Ob das nun durch aktive Sterbehilfe oder durch ein Unterlassen von lebenserhaltenden Massnahmen erfolgt, ist dann nur noch eine Formsache.



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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14.07.2006 ~ 11:19 Uhr ~ as65 schreibt:
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Grenzfälle wird es wohl immer geben. Wennsiner Selbstmord begehen will und andere dies mitbekommen könnte eine vorherige psychologische Beratung fetgeschrieben werden.
Wenn er denn schwachsinnig ist, müssten die Ärzte über die Chance einer Heilung, in absehbarer Zeit, entscheiden. Jedenfalls nicht auf noch nicht existierende Heilmethoden hoffen.

as65



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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14.07.2006 ~ 21:47 Uhr ~ gastli schreibt:
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Dem kann man zustimmen. Die Patientenverfügung im Punkt 1 sollte notariell beglaubigt sein.



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14.07.2006 ~ 23:04 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 16440


Zitat:
Original von gastli
Die Patientenverfügung im Punkt 1 sollte notariell beglaubigt sein.

Nicht immer.

Bei einer Patientenverfügung, die ich rein vorsorglich für eventuell eintretende Fälle in der Zukunft verfasse, wäre diese Forderung möglicherweise angemessen.

In Fällen, in denen ein Patient im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte möglichst schnell von seinen Schmerzen erlöst werden möchte, wäre das Warten auf den nächsten freien Notartermin eine unnötige Zumutung - abgesehen von den Kosten für den Notartermin im Aussendienst.
In diesen Fällen sollte es im Ermessen des handelnden Arztes liegen, sich für die Aufforderung des Patienten ausreichend unabhängige Zeugen zu beschaffen, die ihm die gebotene Rechtssicherheit geben können. Diese Zeugen könten die Rictigkeit einer Vdeodokumentation dieser Aufforderung bestätigen. Reicht nach meinem unmassgeblichen Ermessen aus.



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15.07.2006 ~ 11:13 Uhr ~ geschlossen schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 16473


Die aktive Sterbehilfe ist ja in Deutschland verboten. Aber die Gerichte hatten mit Angehärigen von unheilbaren Kranken welche um den Tod bettelten bis jetzt Erbarmen.
Angehörige welche in diesen Ausnahmefällen aktive Sterbehilfe aus Liebe taten wurden zwar vor Gericht gebracht aber Gott sei Dank nie verurteilt.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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15.07.2006 ~ 11:15 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
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Diese Situation ist aber nicht das, was ich unter Rechtssicherheit verstehe.



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danny   danny ist männlich Zeige danny auf Karte FT-Nutzer
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15.07.2006 ~ 16:55 Uhr ~ danny schreibt:
images/avatars/avatar-1474.gif im Forum Thüringen seit: 09.06.2006
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Ich würde die aktive Sterbehilfe befürworten. Wenn ich an einer unheilbaren Krankheit leide und weiß das ich sterben werde, möchte ich auch bestimmen ob ich mich weiter herum quäle oder lieber gleich sterbe.



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Scherzerade
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05.05.2007 ~ 23:42 Uhr ~ Scherzerade schreibt:
Beitrag Kennung: 47207
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Pfiffikus, es ist aber schwer das Rechtssicher im Vorfeld abzusichern. Ich wollte hirauf gar nicht antworten. Fie Fragestellung des zusammenfassens Selbstmord und Sterbehilfe schmeckt mir nicht. Allerdings habe ich eigene Erfahrungen die meine Meinung beeinflussen.
Aus Kurzschlußhandlung Selbstmord ist zu verneinen. Wann ist Krankheit unheilbar.Wenn es heißt man hat nur 10 jahre noch zu leben. Auch da müßte man wissen wie ist bis dahin die Lebensqualität. Nicht berücksichtigt das niemand genau weiß was in Jahren für Fortschritte sind. Ich kam ins Krankehaus und man teilte mit das ich noch eine Stunde zu Leben habe. Das war vor 43 Jahren. Der Chefarzt des Kreiskrankenhauses. Meine Mutter rief in der Akademie an und ich wurde operiert. Da ich nicht sehr mutig war wollte ich mich umbringen, als ich nach der O.P. nichts sah. Man holte mich zurück. Nach 2 Wochen sah ich wieder. Nach einem Monat alles i.O. Gut das man den Selbstmord verhinderte. Obwohl die Absicht da war. 4 Tage.
Auf der andern Seite habe ich Menschen kennengelernt die 7 Jahre schon sterben wollten und total Wund lagen. Allerdings fehlte auch der Lebenswille ganz und gar.Niemand konnte die Dame dafür bewegen, etwas noch zu erleben. Schmerzen war es nicht, dazu gibts ja genug Möglichkeiten.Wenn der wille da ist, wären eventuell Chancen. Wie will man das in Gesetze fassen. Denke ist schwer, das es garantiert von niemand Mißbraucht werden kann. Zumal man sich in der Lage mann kaum den nötigen Abstand hat. Als Angehöriger würde ich, mit den Ärzten reden.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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06.05.2007 ~ 11:38 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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Beitrag Kennung: 47256
gelesener Beitrag - ID 47256


Zitat:
Original von Scherzerade
Aus Kurzschlußhandlung Selbstmord ist zu verneinen.

Da sind wir völlig einer Meinung. Aus diesem Grunde stelle ich mir relativ hohe Hürden für eine Sterbehilfe vor.

Zitat:
Original von Scherzerade
Wann ist Krankheit unheilbar?

Deshalb hab ich hier nicht nur den Patientenwunsch postuliert. Sondern ich halte die Meinung von mehreren Ärzten unabhängig voneinander für unbedingt erforderlich.

Zitat:
Original von Scherzerade
Ich kam ins Krankehaus ...

Jeder Mensch wird von Erfahrungen geprägt. Dies sind deine Erfahrungen.
Wir sollten mal gemeinsam in meinem Garten sitzen und einen Kaffee (ein Bierchen) trinken. Das konnte man vor einigen Jahren noch in aller Ruhe tun. Inzwischen wurde einige Dutzend Meter weiter ein Altersheim errichtet. Ich kenne nicht die Namen der Leute, ich kenne nicht die Gesichter, wohl aber einige Stimmen.
Die Schmerzmittel scheinen wohl budgetiert zu sein. Jedenfalls klingt so mancher Schrei recht schmerzverzerrt.

Als das Heim neu war und ich kam von der Arbeit, hörte ich einen Mann herzzerreissend um Hilfe rufen. Ich war fast geneigt, die Polizei zu rufen, da eine Gewalttat nahelag. Es stellte sich heraus, dass diese Hilferufe täglich zur selben Zeit zu hören waren - wahrscheinlich war es die Zeit für die täglich fällige Spritze. Inzwischen sind die Rufe von diesem Mann nicht mehr zu hören, ich gehe davon aus, dass er erlöst ist.

Wohlgemerkt, ich kenne das Heim nur von aussen. Doch wenn man da im Garten sitzt, da macht man sich schon seine Gedanken, ob man für viel Geld da einziehen möchte.


Pfiffikus,
der das Geld lieber seinen Kindern vererben würde



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Scherzerade
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06.05.2007 ~ 19:31 Uhr ~ Scherzerade schreibt:
Beitrag Kennung: 47296
gelesener Beitrag - ID 47296


Ich kann mir schon vorstellen, das auch in einigen Altersheimen nicht gerecht zugeht. Einige private nehmen lieber Menschen mit der Pflegestufe 4 auf, weil es da über 4000 Euro gibt im Monat. Auf der andern Seite wollen einige nicht hilflos wirken und geben bei Überprüfung, mehr an was sie tatsächlich leisten. Bei der Stadt findet man aber da bei Verdacht das was nicht stimmt ein offenes Ohr. Was ich nicht glaube, ist das an Schmerzmitteln gespart wird. Da fehlt mir das Motiv. Es wird ja vom Arzt eingesetzt. Da ist das Pflegepersonal was nicht auf der Gehaltsliste des Arztes steht. Warum sollte bei denen gerade der Arzt sparen. Wenn gespart wird ist es doch meistens beim Personal. Zivis beschäftigt mit Bauma0nahmen statt Pflege. Ich möchte aber nicht näher auf alles eingehen, da es ja vom Thema abkommt.
Aber schön das dies Thema im Forum mal angesprochen wurde

Ich kann mir sogar vorstellen, das so ein Forum auch genutzt werden kann, um Erfahrungen mitzteilen. We kann in seiner Stadt ein Altersheim empfehlen, mit welchen Vorteilen. Ebenso mit Krankenhäusern. Wo man oft gesagt welche Angeboten bekommt und gar keine Erfahrungen hat. Bis zur Hilfe mal ein paar Tage ein Tier solange in Pflege zu nehmen. Bei Kniegelenk 14 Tage oder Hüfte 15 Tage u.s.w. Aber auch nicht das Thema. Vieleicht greift das mal jemand auf. Du wirst wie gesagt das Pech haben das der Träger viel Pflegfälle, wegen Verdienst hat. Der Unterschied macht ja einige tausend Euro aus.



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