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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Rechtssprechung in Deutschland » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Rechtssprechung in Deutschland
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 20.10.2016 19:03
 RE: Rechtssprechung in Deutschland gastli 20.10.2016 19:27
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 20.10.2016 19:40
 RE: Rechtssprechung in Deutschland orca 20.10.2016 19:56
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 20.10.2016 20:29
 RE: Rechtssprechung in Deutschland orca 20.10.2016 21:09
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 21.10.2016 09:06
 RE: Rechtssprechung in Deutschland orca 21.10.2016 12:06
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 21.10.2016 18:02
 RE: Rechtssprechung in Deutschland orca 21.10.2016 20:54
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 22.11.2016 20:30
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 30.11.2016 15:44
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Meister 30.11.2016 15:52
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 15.12.2016 17:51
 RE: Rechtssprechung in Deutschland orca 15.12.2016 19:52
 RE: Rechtssprechung in Deutschland Adeodatus 15.12.2016 20:54

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Adeodatus
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20.10.2016 ~ 19:03 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851652
gelesener Beitrag - ID 851652


Im März ging folgende Meldung durch die Medien:

Zitat:
In Hamburg sollen mehrere Jugendliche ein 14-jähriges Mädchen sexuell missbraucht und anschließend bei eisiger Kälte in einem Hinterhof abgelegt haben. Die Polizei spricht von "versuchtem Mord". Drei mutmaßliche Täter sind verhaftet, zwei werden noch gesucht.

http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-such...le17138876.html


heute fielen die Urteile in diesem Fall, diese machen aber wieder einmal klar das in Deutschland gesprochene Urteile nicht gleichbedeutend sind mit „der Gerechtigkeit ist Genüge getan“ das hier gesprochene Urteil zeigt ein weiteres Mal das die Wohlfühljustiz in Deutschland die Täter belohnt und die Opfer verhöhnt.

Zitat:
Von ihren Peinigern „zum Objekt herabgewürdigt

“Jugendliche vergewaltigen eine betrunkene 14-Jährige, legen das Opfer bei Eiseskälte in einen Hinterhof. Eine Freundin filmt das Verbrechen. Bei Urteilsverkündung bricht vor Gericht Jubel aus.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/a...gewuerdigt.html


Der Tat und dem Opfer werden diese Urteile nicht gerecht vermitteln aber das Vergewaltigung in Deutschland ein Kavaliersdelikt ist und dass es weitaus schlimmere Straftaten zu gibt die die ganze Härte das Gesetzes erfordern wie der Diebstahl eines Brötchens im Supermarkt, Schwarzfahren im ÖPNV und Verweigerung der GEZ Gebühr.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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20.10.2016 ~ 19:27 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851654
gelesener Beitrag - ID 851654


Die eine Tat richtet sich "nur" gegen einen Mensch.

Die anderen Taten richten sich gegen das Kapital.

Keine weiteren Fragen Euer Ehren!



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Adeodatus
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20.10.2016 ~ 19:40 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851656
gelesener Beitrag - ID 851656


Stimmt schon aber bei Taten gegen das Kapital muss man als seriöser Richter schon differenzieren, Schwerstverbrechen wie die verlinkten müssen schon härter bestraft werden als die Bagatellfälle a la Hoeneß. Und bei Taten gegen Leib und Leben von Menschen müssen dann die Urteile, wie du schon schreibst, so ausfallen das die Verurteilten nicht zum Schwarzfahrer, GEZ-Verweigerer oder Ladendieb werden.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 20.10.2016 20:21.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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20.10.2016 ~ 19:56 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851660
gelesener Beitrag - ID 851660


Zitat:
Adeodatus hat am 20. Oktober 2016 um 19:40 Uhr folgendes geschrieben:
Und Taten gegen Leib und Leben von Menschen müssen dann wie du schon schreibst so ausfallen das die Verurteilten nicht zum Schwarzfahrer, GEZ.Verweigerer oder Ladendieb werden.


Du erinnerst mich an Goethe. Nicht an sein Genie, sondern an eine Aussage im "Faust":

Zitat:
Ich kenn es wohl, so klingt das ganze Buch;
Ich habe manche Zeit damit verloren,
Denn ein vollkommner Widerspruch
Bleibt gleich geheimnisvoll für Kluge wie für Toren.

Mein Freund, die Kunst ist alt und neu.
Es war die Art zu allen Zeiten,
Durch Drei und Eins, und Eins und Drei
Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten.
So schwätzt und lehrt man ungestört;
Wer will sich mit den Narrn befassen?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.


Ein Totschläger wird in der B'R'D nicht zum Brötchendieb, nur vergleichbar oder milder bestraft.

Kennste "Die Elenden"? Ich meine den Roman, nicht den abartigen Filmabklatsch, der von Jahrzehnt zu Jahrzehnt mit jeder Neuverfilmung übler wird.

Der Klassencharakter der B'R'D-Justiz nimmt immer üblere Formen an, welche den Vergleich mit der frühbürgerlichen Justiz des vorvorigen Jahrhunderts nicht scheuen müssen.

Aber vielleicht kannst Du Dein unlogisches krudes Geschreibsel ja noch irgendwie erklären.



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Adeodatus
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20.10.2016 ~ 20:29 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851663
gelesener Beitrag - ID 851663


Es geht um die Abschreckung von der in der Urteilsverkündung gegen die Vergewaltiger geschrieben wird, vor einer weiteren Vergewaltigung schreckt dieses Urteil nicht ab, aber wenn man sich mit den Konsequenzen für Ladendiebstahl, Schwarzfahren oder GEZ-Verweigerung beschäftigt ist das Abschreckungspotential größer.
Ich hoffe dass selbst Dein simpler Geist jetzt versteht was ich meine. Ansonsten melde Dich ich tippe dann meinen Text noch einmal so langsam das du ihn auch verstehen kannst



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20.10.2016 ~ 21:09 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851670
gelesener Beitrag - ID 851670


Zitat:
Adeodatus hat am 20. Oktober 2016 um 20:29 Uhr folgendes geschrieben:
Es geht um die Abschreckung von der in der Urteilsverkündung gegen die Vergewaltiger geschrieben wird, vor einer weiteren Vergewaltigung schreckt dieses Urteil nicht ab


Das habe ich schon verstanden. Mir ist nur unklar, inwiefern dieses Urteil einen Vergewaltiger von Ladendiebstahl und GEZ-Verweigerung abschrecken soll.



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Adeodatus
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21.10.2016 ~ 09:06 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851705
gelesener Beitrag - ID 851705


Es sollte ein zusätzlicher Hinweis darauf sein das eine Vergewaltigung im Vergleich zu den angeführten "Straftaten" für einen Straftäter im deutschen Recht ein Bagatelldelikt darstellt und somit den angeführten „Straftaten“ vorzuziehen ist.



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21.10.2016 ~ 12:06 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851715
gelesener Beitrag - ID 851715


Hmm, vermutlich neigen aber Vergewaltiger stärker zur Vergewaltigung als zum Schwarzfahren oder Brötchenstehlen. Der zusätzliche Anreiz der B'R'D-Justiz, lieber zu vergewaltigen als schwarzzufahren, dürfte da kaum eine Rolle spielen.



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Adeodatus
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21.10.2016 ~ 18:02 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851771
gelesener Beitrag - ID 851771


Och Mensch orca das sollte ja auch nicht so ernstgenommen werden, das ein Vergewaltiger auch schwarz fährt dessen bin ich mir sicher aber günstiger ist es doch das er sich bei der Vergewaltigung erwischen lässt als beim anschließenden schwarz fahren. Ich hatte mir solch eine Mühe gegeben das eben nicht so zu schreiben.



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21.10.2016 ~ 20:54 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 851788
gelesener Beitrag - ID 851788


Zitat:
Adeodatus hat am 21. Oktober 2016 um 18:02 Uhr folgendes geschrieben:
Och Mensch orca das sollte ja auch nicht so ernstgenommen werden


Das ist ernst.



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Adeodatus
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22.11.2016 ~ 20:30 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 856852
gelesener Beitrag - ID 856852


Zitat:
Frau mit heißem Öl übergossen – Urteil aufgehoben

Ein Afghane war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, da er seine Frau mit heißem Öl übergossen hatte. Hätte das Urteil anders gelautet, wenn die Öffentlichkeit komplett ausgeschlossen worden wäre?

Quelle: Die Welt


Wird eine solche Gewalttat besser wenn die Öffentlichkeit komplett von einer Gerichtsverhandlung ausgeschlossen wird? Ich sage nein wer einem Menschen so etwas antut und ihn für den Rest seines Lebens entstellt sollte nicht noch milder bestraft werden als dies hier der Fall war.



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Adeodatus
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30.11.2016 ~ 15:44 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 857626
gelesener Beitrag - ID 857626


Hier ein neuer Fall in dem den Täter die ganze Härte der Gesetze getroffen hat, Rechtsprechung in Deutschland eben.

Zitat:
Verkehrs-Rowdy muss nicht ins Gefängnis

Ein Mann fühlt sich von zwei Fußgängern provoziert. Er bremst, legt den Rückwärtsgang ein, fährt sie um. Sie kommen ins Krankenhaus. Der Fahrer bleibt auf freiem Fuß.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/...t-14552425.html




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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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30.11.2016 ~ 15:52 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 857628
gelesener Beitrag - ID 857628


Zitat:
Adeodatus hat am 30. November 2016 um 15:44 Uhr folgendes geschrieben:
Hier ein neuer Fall in dem den Täter die ganze Härte der Gesetze getroffen hat, Rechtsprechung in Deutschland eben.

Verkehrs-Rowdy muss nicht ins Gefängnis




Rechtssprechung eben.



Meister



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Adeodatus
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15.12.2016 ~ 17:51 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 859769
gelesener Beitrag - ID 859769


Zitat:
Asylbefürworter "an die Wand stellen" – ist keine Volksverhetzung

Urteilsbegründung: Adressat ungenau

Zur Begründung teilte das Landgericht mit, die Aussagen richteten sich nicht gegen eine konkrete Gruppe. Deshalb könne der Volksverhetzungsparagraph nicht greifen. Gleichwohl seien die Aussagen hasserfüllt.

Das Amtsgericht Gardelegen bewertete die Lage Mitte März noch anders. Es sah den Bestand der "Verbreitung von Hass" als erfüllt und verhängte wegen Volksverhetzung eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.

http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/freispr...etzung-100.html



Asylbefürworter "an die Wand stellen" – ist keine Volksverhetzung das mag ja im juristischen Sinn richtig sein ein Aufruf zur Tötung bleibt es m.E. aber trotzdem selbst diesem Richter sollte klar sein da inzwischen genügend Knallschargen mit Zimmerartillerie durch die Botanik latschen, die in einer solchen Aussage eine Aufforderung sehen und Taten folgen lassen könnten.



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orca   orca ist männlich Zeige orca auf Karte FT-Nutzer
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15.12.2016 ~ 19:52 Uhr ~ orca schreibt:
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RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 859782
gelesener Beitrag - ID 859782


Hat Dich Dein Führungsoffizier ermächtigt, die staatlich gstützte Volksverhetzung zu kritisieren? Deine Beiträge der letzten 2 Tage spricht dafür, daß eine veränderte Direktive gilt.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von orca: 15.12.2016 19:53.



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Adeodatus
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15.12.2016 ~ 20:54 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Rechtssprechung in Deutschland Beitrag Kennung: 859795
gelesener Beitrag - ID 859795


Einfach mal mit deinen Psychiater reden deine geistigen Ausfälle werden wieder stärker.



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