Die Kampfradler in den Fußgängerzonen haben natürlich Narrenfreiheit Geschwindigkeitsbegrenzungen scheinen sie nicht zu kennen, weder auf Fußwegen noch auf Radwegen noch in Fußgängerzonen. Denn diese Vergehen werden einfach praktisch nicht verfolgt, so wie PKW und Kraftfahrer verfolgt werden, dabei wäre doch bei denen auch einiges an Geld zu holen, wo bleibt da die Gerechtigkeit? Sind wir da auch ein Rechtsstaat?
Siehe jedoch auch Suche:
--StVO-Novelle Radfahrer
--Geschwindigkeitsbegrenzungen Radfahrer
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Fahrverbote - Radfahrer können nur lachen!
Beitrag Kennung: 986081
Unwissend stellen hilft nicht, da müssen schon andere Argumente her.
Die fehlende Umsetzbarkeit wegen fehlender Nummernschilder, nicht vorhandene Überwachung der Fußgängerzonen usw. usf.; inzwischen sollten sich auch Fahrradblitzer lohnen.
Die Staatsknete geht zur Neige da müssen natürlich die Bußgelder erhöht werden. Die Menschen haben ja, von rasant steigenden Preisen abgesehen, keine anderen Probleme, außer das man sich nicht mehr wegen Ansteckungsgefahr und stundenlangen Wartezeiten, zum Arzt traut.
Strafen für politische Fehlentscheidungen wird es wohl erst geben, wenn es einen Machtwechsel wie 1945 gibt. Seuchen Ausbruch in China und ein halbes Jahr tut sich nichts. Was ist los mit den Geheimdiensten etc. pp.? Wie will man so etwas rechtfertigen?
im Forum Thüringen seit: 05.10.2006
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Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986082
Zitat:
In Ortschaften reichen von nun an 21 Stundenkilometer mehr als erlaubt, um 80 Euro Strafe, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot zu kassieren (bisher 31 km/h). Außerorts liegt die Grenze bei 26 Stundenkilometern. Anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Außerdem: Wer bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss - innerorts wie außerorts - künftig auch mit doppelt so hohen Bußgeldern rechnen wie bisher. https://www.tagesschau.de/inland/neue-ve...regeln-101.html
Wenn jemand auf den vielen zweispurigen Straßen mit Leitplanken die es auch innerorts mit sinnfreier 50 km/h Begrenzung gibt versehentlich 70 fährt soll gleich einen Monat Fahrverbot bekommen?
Das ist doch irre.
Höhere Geldstrafen finde ich ok. Aber gleich ein Fahrverbot?
Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Erfurter: 28.04.2020 08:13.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986144
Zitat:
Die AfD sprach gar von einem "Bußgeldkatalog des Schreckens". Tausende Autofahrer würden "kriminalisiert", erklärte der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel. Eine innerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h - das könne bei einem plötzlichen Erreichen einer Tempo-30-Zone kurzzeitig schon mal passieren - solle ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen, schrieb Spaniel. Berufskraftfahrern oder Handwerkern drohe dann neben einem Bußgeld von 80 Euro ein Fahrverbot, das häufig auch zu einer Entlassung führe.[Quelle: https://www.mt.de/weltnews/nachrichten/n...er-aendert.html]
Die AfD schreit stets nach der Härte des Rechtsstaates, doch den Bußgeldkatalog empfindet sie offenbar als Chance weiter einen Schritt in Richtung Autolobby zu gehen und mit ihrer Antihaltung WählerInnen locken zu können.
Menschenleben sind den Faschisten wie immer egal.
Deren Argumentation ist natürlich nichts weiter als haltloser Mist.
im Forum Thüringen seit: 03.07.2015
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986158
Ein mehr als böser Treppenwitz ist der Umstand, dass dieser neue Vorstoß auf die Brieftaschen der Autofahrer, ohnehin schon ewig die Melkkuh aller Finanzämter, ausgerechnet unter einem Verkehrsminister zustande kommt, der mit seinen unseligen Mautplänen stolze 560 Millionen Euro Steuergeld ins Klo geschmissen hat und nach wie vor fröhlich und unbedarft im Amt bleiben darf.
Das ist der Skandal, und da muss gastli nicht auch hier noch die AfD ins Spiel bringen.
Oder ist es etwas anderes als Hascherei nach Wählerstimmen, wenn NRW-MP Laschet auf eine Wiederaufnahme der 1. Bundesliga drängt?
NRW ist das Bundesland mit den meisten Erstligaklubs, und deren Fans sind auch Wähler.
Also bitte die ganze Wahrheit, nicht nur immer das Teil davon, was einem persönlich in den Kram passt.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986172
Stimmt, der Schauer ist ein Verbrecher.
Stimmt der Laschet ist keinen Deut besser.
#################################
Aber hier geht es um die Einhaltung von simplen Regeln wie sie in StVO definiert sind.
Da diese nicht wenige Teilnehmer am Straßenverkehr einfach missachten wird der Bußgeldkatalog notwendig, weil durch diese Missachtung auch Menschenleben gefährdet werden.
Aus meiner persönlichen Sicht sind die Bußgelder noch nicht einmal annähernd in der erforderlichen Höhe.
Schweden und die Schweiz sind da schon wesentlich besser aufgestellt.
im Forum Thüringen seit: 03.07.2015
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986183
Sehe ich nicht deckungsgleich mit dir, aber Meinungen sollen verschieden sein dürfen.
Gefördert wird hier vor allem das Denunziantentum böswilliger Nachbarn, die jeden Falschparker sofort per Notruf melden.
Und im Denunzieren war der Deutsche schon immer unangefochten Weltmeister.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986189
Das ergibt nirgendwo Sinn, weil Denunzianten nicht am eingezogenen Bußgeld beteiligt sind.
[Richtig ist natürlich der Hinweis auf die stinkenden Abgründe der deutschen Bevölkerung. Die tun sich auch bei dieser Sache auf.]
Das die Falschparker wegen Verstoß gegen die StVO Strafe erfahren ist wiederum nicht zu beanstanden.
im Forum Thüringen seit: 03.07.2015
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986213
Zitat:
gastli hat am 28. April 2020 um 18:31 Uhr folgendes geschrieben:
Das ergibt nirgendwo Sinn, weil Denunzianten nicht am eingezogenen Bußgeld beteiligt sind.
Aber sie freuen sich diebisch und reiben sich hinter der Gardine die Pfoten.
Geld wollen die auch nicht dafür, denen genügt, anderen ans Bein zu pinkeln.
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 986272
Falschparker ist gut, besonders die welche Links entgegen der Fahrtrichtung und an in Ausweichstellen in Wohngebieten parken. Hinzu kommen die Kastenbefüller Zeitungen etc. pp. die Parken oft so, das sie nötigen und den Verkehr behindern, weil sie keine 3 Schritte laufen wollen, auch wenn genügend Platz ist.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 29.04.2020 07:45.
im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 1046676
Zitat:
Ab 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog. Vor allem für Raserinnen und Raser wird es
nun teurer: In vielen Fällen müssen sie sogar das Doppelte zahlen.[Quelle: tagesschau.de; 9. November 2021]
Für den Schutz der Fußgänger auf dem Bürgersteig wird nicht gesorgt, der ist jetzt für Radfahrer und E-Scooter frei. Der Bürger hat das nachsehen.
Ich bin für eine Fahrerlaubnis für Radfahrer usw. sowie für Zulassungen mittels Nummernschild von und hinten. Noch nie wurden Fußgänger so belästigt wie heute. Es wird langsam Zeit das eine Radsteuer etc. pp. eingeführt wird.
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RE: Bußgeldland Deutschland
Beitrag Kennung: 1047223
Radfahrer soll man möglichst mit 1,5 - 2 Meter Abstand umfahren/überholen.
Hoffentlich hält der Radfahrer auch diesen Abstand zu mir,
damit ich beim Aussteigen meine Fahrertür ordentlich aufreißen kann.
im Forum Thüringen seit: 14.04.2013
216 erhaltene Danksagungen
RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 1047224
Zitat:
Meta hat am 29. April 2020 um 07:43 Uhr folgendes geschrieben:
Hinzu kommen die Kastenbefüller Zeitungen etc. pp. die Parken oft so, das sie nötigen und den Verkehr behindern, weil sie keine 3 Schritte laufen wollen, auch wenn genügend Platz ist.
Zu dir wird bald kein Handwerker/Dienstleister mehr kommen,
weil er sich die Strafzettel (bezahlt von seinem Nettolohn) nicht mehr leisten kann.
Bei unserem Ticketsystem in der Firma gibt es den den Abbruchgrund
"Kunde muss erst Zugang schaffen"
Viel Spaß beim Absperren!
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Aschemännl: 15.11.2021 23:33.
im Forum Thüringen seit: 05.10.2006
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 1047239
Das trifft ja nicht nur auf Handwerker zu. Was ist denn mit dem Paketboten?
Sollen die mit den schweren Amazon Paketen durch die halbe Stadt laufen?
Bleibt für solche Städter dann nur noch der Weg zum Paketzentrum.
Viel Spaß Meta.
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 1047255
Was schreibt ihr wieder für einen Unfug zusammen, Parkplätze gibt es ja genug. Ist es zu viel verlangt, wenn man zum richtigen Parken als Handwerker, Dienstleister usw. mal ein paar Meter laufen muß? Ihr dreht da ja wieder mal ganz durch.
Abgesehen davon, die Umzugsfirmen schaffen es doch auch rechtzeitig ein Sperrschild mit Tag und Uhrzeit aufzustellen.
Wer sich die Ordnungswidrigkeiten incl. Führerscheinentzug sich nicht mehr leisten kann, der sollte einmal über seine Handlungsweisen nachdenken.
Zitat:
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 117 Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann. https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/
Übrigens:
Seit dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) keine Gültigkeit mehr und darf daher nicht mehr angewendet werden. Das OWIG besitzt auch keinen Geltungsbereich mehr.
Geltungsbereich aufgehoben - FragDenStaat
Ob etwas vorsätzlich oder fahrlässig ist, macht erheblich Unterschiede. Der Vorsatz muß immer nachgewiesen werden. Das sollte man sich im Ordnungswidrigkeitengesetz einmal genau durchlesen, denn ohne den Nachweis der Vorsätzlichkeit ist nur der halbe Preis fällig.
Das gilt auch für durch Laubbäume usw. verdeckte Verkehrszeichen - da zahlt man nichts. Auch nicht, wenn durch Baustelleneinrichtungen Verkehrszeichen verdeckt werden.
Siehe: https://dejure.org/gesetze/OWiG
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 16.11.2021 14:03.
im Forum Thüringen seit: 02.02.2007
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RE: Neuer Bußgeldkatalog - ab 21 km/h ein Monat Fahrverbot
Beitrag Kennung: 1047258
Zitat:
Meta hat am 16. November 2021 um 13:32 Uhr folgendes geschrieben:
Was schreibt ihr wieder für einen Unfug zusammen....
Meta, dass ist eindeutig dein Part.
Mehr als Unfug konnten wir hier selten von dir lesen.
Und welch Überraschung. Du hast es sofort wieder unter Beweis gestellt
Zitat:
Meta hat am 16. November 2021 um 13:32 Uhr folgendes geschrieben:
Übrigens:
Seit dem 30. November 2007 hat das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) keine Gültigkeit mehr und darf daher nicht mehr angewendet werden. Das OWIG besitzt auch keinen Geltungsbereich mehr.
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