|
|
|
|
Wir sollten die Dinge auch mal aus anderer Sicht betrachten und hinterfragen. Medienwirksame Aktionen gewisser Agenturen bringen am Ende auch die Kasse zum klingen.
Zitat: |
Der Bundesrechnungshof hat massenhaften Missbrauch bei der Vermittlung von Arbeitslosen durch private Vermittler aufgedeckt.
In einem vertraulichen Bericht, der dieser Zeitung vorliegt, kritisieren die Prüfer das 2003 eingeführte Verfahren über Vermittlungsgutscheine, das den Vermittlern pro Erfolgsfall 2000 Euro garantiert, als in hohem Maße missbrauchsanfällig und weitgehend wirkungslos.
Die Bundesagentur hat vergangenes Jahr 61,4 Millionen Euro und 2004 rund 74,7 Millionen Euro für Gutscheine bezahlt, die private Vermittler eingereicht hatten. Arbeitslose haben Anspruch auf die Ausstellung solcher Gutscheine für die Vermittlung durch Private, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen von der Arbeitsagentur in eine Beschäftigung vermittelt worden sind.
In seinem neuen Prüfbericht für die Bundesagentur für Arbeit kommt der Bundesrechnungshof zu niederschmetternden Ergebnissen:
* Zwar habe sich nach Einführung des Gutscheinverfahrens eine „Vielzahl privater Arbeitsvermittlungen“ gegründet, aber von denen habe ein „großer Teil keine nennenswerten Vermittlungen“ vorgenommen. Das Gutscheinverfahren habe „keine wesentliche Entlastung auf dem Arbeitsmarkt bewirkt“.
* In „rund einem Drittel der geprüften Fälle vermittelten private Vermittler Arbeitssuchende an Zeitarbeits- oder Personalleasingfirmen“. Die damit begründeten Arbeitsverhältnisse „führten überwiegend zu keiner dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt“.
* Als rechtmäßig, aber missbräuchlich bezeichnet es der Rechnungshof, wenn etwa private Vermittler Arbeitslose an Konkurrenten oder sogar an Ehepartner vermittelten und dafür die Gutscheine bei den Arbeitsagenturen einlösten. In den Jahren 2002 bis 2004 führte „nur etwa jeder zwölfte ausgegebene Vermittlungsgutschein zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses“.
* Seit Anfang 2005 gelten neue Auszahlungsregelungen, die Missbrauch erschweren sollen. Die 2000 Euro werden seitdem in zwei Raten ausgezahlt: die erste, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Wochen besteht, die zweite nach sechs Monaten. Der Rechnungshof hat nun eine auffällige plötzliche Verlängerung der Beschäftigungszeit festgestellt. „Dies kann darauf hindeuten, dass die Arbeitgeber bei einigen Beschäftigungsverhältnissen zu Gunsten des Vermittlers bewusst die Zahlung der zweiten Rate des Gutscheins abgewartet haben.“
* Bei den untersuchten Agenturen stellten die Prüfer 2004 in 35 Prozent und im vergangenen Jahr in 33 Prozent der Fälle Missbrauch oder Mitnahmen fest, die der Gesetzgeber nicht beabsichtigt hatte.
Ob das bis Ende dieses Jahres befristete Gutschein-Gesetz um ein Jahr verlängert wird, wie bislang beabsichtigt, ist angesichts des Gutachtens fraglich. Bereits in diesem Jahr haben die Agenturen die Ausgabe von Gutscheinen um rund 75 Prozent heruntergefahren. Bis Ende Oktober wurden 52 000 Vermittlungsgutscheine ausgegeben.
(Hannoversche Allgemeine Zeitung)
|
Hier geht es nicht um erfundenen und vermuteten und nie bewiesenen massenhaften Missbrauch, wie er den Empfängern von ALG II so gerne unterstellt wird. Hier geht es um reell festgestellten Missbrauch in einer erschreckenden Größenordnung.
|
|
|
|
|
|
|