|
+ Portal-Navigation + |
|
|
|
|
Änderung des Waffengesetzes
|
|
Mina
|
FT-Nutzerin
32.032 geschriebene Beiträge
|
|
Wohnort: ...
|
22.08.2009 ~ 10:37 Uhr ~ Mina schreibt:
|
|
|
|
im Forum Thüringen seit: 27.11.2007
680 erhaltene Danksagungen
|
|
|
Änderung des Waffengesetzes |
Beitrag Kennung: 308043
|
|
|
|
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden ist das Waffenrecht nach 2002 erneut verschärft worden, die Änderungen traten zum 25. Juli 2009 in Kraft. Das neue Gesetz ermöglicht nun u. a. strengere Kontrollen von Waffen- besitzern. Ordnungsämter können nun Waffenbesitzer auch ohne Verdacht auf einen Gesetzesverstoß und ohne Ankündigung zu Hause kontrollieren.
Diese sind nun auch ermächtigt, häufiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Waffenbesitz noch vorliegen. Bisher schrieb das Gesetz die sogenannte „Bedürfnisprüfung“ nur einmal nach drei Jahren vor. Reichte es bisher aus, einen Jagdschein zu besitzen oder Mitglied im Schützenverein zu sein, muss nun tatsächlich nachgewiesen werden, dass diese Aktivitäten regelmäßig betrieben und die Waffen dafür auch tatsächlich gebraucht werden. Neu ist darüber hinaus, dass das regelmäßige Schießen in entsprechenden Disziplinen nachgewiesen werden muss, wenn Genehmigungen für eine dritte Kurzwaffe oder eine vierte halbautomatische Langwaffe beantragt werden.
Bei der Erstbeantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis muss seit dem 25. Juli bereits vorab die sichere Aufbewahrung nachgewiesen werden. Ergibt eine Kontrolle, dass Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, kann dies mit drei Jahre Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Bislang war dies lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Denkbar sind in Zukunft insgesamt schärfere Vorschriften für die Sicherung von Gewehren, Pistolen und Munition, eventuell über den Abgleich biometrischer Daten.
Festgelegt wurde per Gesetz auch eine höhere Altersgrenze für das Schießen mit Großkalibern. In den Schützenvereinen dürfen diese künftig nur noch von Volljährigen genutzt werden, bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
Eingeführt werden soll bis Ende 2012 zudem ein elektronisches Waffenregister für ganz Deutschland. Die Informationen über Erwerber, Besitzer und Überlasser von Waffen sollen elektronisch erfasst und ausgewertet werden. Damit haben Polizei und Behörden schnellen Zugriff auf die Daten bei überregionalen Angelegenheiten. Bislang werden die Angaben nur auf kommunaler Ebene registriert.
Das neue Gesetz enthält außerdem eine bis zum 31.12.2009 verlängerte Amnestieregelung für illegalen Waffenbesitz. Personen, die ohne Erlaubnis Waffen besitzen, können diese bis Ende des Jahres bei der Polizei oder im Fachdienst Öffentliche Ordnung des Landratsamtes abgeben und dort unbrauchbar machen lassen, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht.
http://www.abg-net.de/index.php?id=home
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| |