08.05.2018
Freiheit ist die Freiheit der Andersgläubigen
Auch ein schwacher Staat oder fehlende Staatlichkeit können Ursachen für religiöse Verfolgung sein.
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Der Bericht skizziert zudem das Spannungsfeld, “in dem das Recht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf andere Menschenrechte trifft, insbesondere das Wechselspiel zwischen Religions- und Meinungsfreiheit”.
Der Grundsatz, dass das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit ein individuelles Freiheitsrecht sei, in dessen Zentrum der Mensch mit seiner Würde und seinen inneren Überzeugungen steht, und nicht die Religion, werde dabei nicht selten ignoriert oder bestritten.
Abzulehnen seien deshalb Ansätze, die Universalität dieses Menschenrechts in Frage zu stellen, es in ein Kollektivrecht umzumünzen, Religion über Kritik zu erheben, Religionskritik pauschal als Rassismus abzustempeln.
“Gleichzeitig ist es Aufgabe von Staaten, entschieden gegen religiöse Hetze, Hassreden und religiös begründete Kriminalität vorzugehen.”
Quelle: Das Parlament
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