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orca hat am 14. Januar 2016 um 21:04 Uhr folgendes geschrieben:
Ich bleibe doch lieber bei dem nicht umsonst von der Forenzensur gebannten Begriff Auftragsschreiberling. |
Korrekt: Ich bekam den Auftrag, Dir an dieser Stelle noch Folgendes mitzuteilen:
An dieser Stelle vermanschst Du zweierlei Dinge, um sie in falschem Lichte darzustellen: Es gibt Regelungen zur
a) Ausreise aus einem Staat.
b) Einreise in einen Staat.
c) Weiterhin anerkannte völkerrechtliche Bestimmungen.
Du hast hier ein Menschenrecht zitiert, hier ist es noch einmal.
Zitat: |
Artikel 13
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. |
Jetzt lies Dir das bitte noch einmal durch! Und ganz wichtig: Nach dem Lesen kommt das Verstehen! Notfalls bitte mehrmals lesen!
Dieses Menschenrecht gestattet jedem Menschen, aus einem Land AUSzureisen. Von einem Recht auf Einreise in einen anderen Staat steht da nix. Auch wenn Du das mehrmals liest, wirst Du zu diesem Thema nichts finden.
Mit anderen Worten, dieses Menschenrecht für sich alleine genommen gestattet es jedem Menschen, einen Staat zu verlassen, also sich aufs offene Meer oder in die Antarktis zu begeben. Mehr gibt es aus den Menschenrechten nicht herauszulesen.
Glücklicherweise für die Flüchtlinge gibt es noch eine andere Regelung, die Genfer Flüchtlingskonvention:
Zitat: |
Artikel 31
Flüchtlinge, die sich nicht rechtmäßig im Aufnahmeland aufhalten
1. Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder
Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet
kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und
die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort
aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und
Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt
rechtfertigen.
2. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen beim Wechsel des
Aufenthaltsortes keine Beschränkungen auferlegen, außer denen, die notwendig sind;
diese Beschränkungen werden jedoch nur so lange Anwendung finden, wie die
Rechtsstellung dieser Flüchtlinge im Aufnahmeland geregelt oder es ihnen gelungen ist,
in einem anderen Land Aufnahme zu erhalten. Die vertragschließenden Staaten werden
diesen Flüchtlingen eine angemessene Frist sowie alle notwendigen Erleichterungen zur
Aufnahme in einem anderen Land gewähren. |
Hier zum vollständigen Nachlesen
Mit anderen Worten: Die Flüchtlinge dürfen uneingeschränkt und ohne jegliche Formalitäten ihr Land verlassen und das jeweilige Nachbarland ist verpflichtet, diese Flüchtlinge straffrei aufzunehmen, um in Sicherheit zu kommen.
Weder als Menschenrecht, noch als Flüchtlingsrecht lese ich, dass der Flüchtlingsstatus ein weltweites visafreies Reiserecht bedeutet.
Wir müssen also noch nach Rechtsgrundlagen suchen, die es einem Flüchtling gestatten, sich unregistriert nach Deutschland zu begeben. Mag sein, Du findest dazu etwas?
Ja und die anderen völkerrechtlich anerkannten Bedingungen c) kennst Du gewiss. Um mir nicht den Vorwurf einzuhandeln, themenfremd zu schreiben, verlinke ich das mal nur.
Schlag nach bei orca.
Dir ist gewiss noch in Erinnerung, dass Du die Leute, die sich nicht an diese völkerrechtlich anerkannten Regeln gehalten haben, als "Selbstmörder" bezeichnet hast.
Zitat: |
orca hat am 14. Januar 2016 um 21:04 Uhr folgendes geschrieben:
Schonmal was von FRONTEX gehört, Du Kasper? |
Ja klar. Und mit diesem Hintergrundwissen kannst Du gerne noch mal überlegen, ob damit die Ausreise aus den Herkunftsländern oder die Einreise in den Schengen-Raum verhindert werden soll. Kannst dazu gerne noch einmal den verlinkten Artikel lesen.
Glücklicherweise lebst Du in einem sehr freien und demokratischen Land, in dem Du auch derartige Hetze verbreiten darfst. Es ist zwar kaum zu befürchten, doch wir konstruieren mal einen Fall.
Stell Dir doch mal vor, Du bekämest hier in Deutschland (oder in der EU) Ärger, würdest es vorziehen, unser Land zu verlassen.
Stell Dir vor, Du würdest die Einreiseformalitäten in Deinem Zielland umgehen und würdest irgendwo mitten in Nordkorea als illegal Eingereister aufgegriffen. Was würde passieren?
Selbstverständlich könntest Du die Gastfreundschaft dieses Landes in Anspruch nehmen, dessen Staatsmacht Dich umgehend in eine der Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen würde, wo Du kostenlos Kost und Logie erhalten würdest. Mutmaßlich wäre das keine Massenunterkunft. Keiner der gastfreundlichen Nordkoreaner wird gegen Flüchtlinge wie Dich demonstrieren. Und keiner wird Dich dafür beneiden, dass Dir Flüchtling alles Mögliche in den Arsch geschoben wird, wie das leider Flüchtlinge in Deutschland hin und wieder erdulden müssen.
Und mutmaßlich könntest Du auch einen wesentlich angenehmeren Betreuungsschlüssel genießen, als er den Flüchtlingen hier in Deutschland zuteil wird. Mit viel Glück werden sich sogar mehrere Betreuer ganz individuell um Dich kümmern, damit Dir nicht langweilig wird.
Ob Du das mitgebrachte Schmiertelefon behalten dürftest wie in Deutschland üblich oder ob die Betreuer dort ein wenig von der Neugier getrieben würden, kann ich nicht sagen, ich kenne die Gepflogenheiten dort nicht.
OK, das war nur mal ein Gedankenexperiment, denn irgendwie fühlst Du Dich bei uns ja ganz wohl.
Pfiffikus,
der sich sicher ist, dass Du die Gastfreundschaft dieses gelobten Landes ganz sicher ausgiebig genießen kannst
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Pfiffikus: 15.01.2016 20:06.
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