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Hartz IV ist offener Strafvollzug
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gastli
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FT-Nutzer
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Wohnort: terrigenus
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23.04.2018 ~ 08:29 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
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RE: Hartz IV ist offener Strafvollzug |
Beitrag Kennung: 914601
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Zitat: |
Hartz-IV: Eine Bilanz der Sanktionen gegen Arbeitslose
Bei rund 70 Prozent (6,69 Millionen) handelte es sich um sogenannte »kleine Sanktionen«, die aufgrund angeblicher »Meldeversäumnisse« erfolgten. Die Zahl der Meldeversäumnisse muss aber mit Vorsicht betrachtet werden. Nicht selten werden wahrgenommene Termine nicht in den Akten dokumentiert und es kommt deshalb zu einer Sanktion.
Dieses Unrecht widerfuhr 2016 einem Hartz-IV-Betroffenen in Heilbronn. Er klagte vor dem Sozialgericht gegen das Jobcenter und gewann, da er einen glaubhaften Zeugen, einen befreundeten Rentner, vorweisen konnte, der in der Lage war sich „wahrhaftig und authentisch“ daran zu erinnern, dass er den Sanktionierten „am fraglichen Vormittag bei dessen Vorsprache im Jobcenter“ begleitet hatte.
Das ist beileibe kein „Einzelfall“. Deswegen raten erfahrene Sozialrechtsanwälte den Betroffenen, zu persönlichen Vorsprachen im Jobcenter entweder einen Zeugen mitzunehmen oder sich ihr Erscheinen quittieren zu lassen. |
[Quelle: http://www.wsws.org/de/articles/2018/04/20/hart-a20.html]
Fassen wir also zusammen:
Hinter den "verpassten Terminen" steckt dieselbe politisch gewollte Willkür, wie auch bei allen anderen "Massnahmen", die die Jobcenter zu verhängen haben.
Denn die Jobcenter sind schon laut Gesetz NICHT dazu verpflichtet, den Menschen zu helfen, sondern um möglich viel Geld zu "sparen".
Dazu passt:
Und wir erkennen an der GRÜNEN "Begründung" sehr gut, dass diese Abschaffungsforderung keineswegs auf Mitmenschlichkeit basiert, sondern auf der kapitalistischen Verwertungslogik.
Zitat:
Zitat: |
Mit Sanktionen Druck und Zwang auf die Arbeitsuchenden auszuüben, hat sich als Sackgasse erwiesen“, sagt Sven Lehmann, in der Bundestagsfraktion der Grünen Sprecher für Sozialpolitik, dieser Zeitung. „Die Praxis der Bestrafung und Leistungskürzung hat nachweislich keine positiven Effekte auf die nachhaltige Arbeitsmarktintegration, sondern drängt Arbeitssuchende oft in existentielle Notlagen. |
Nein, Nein und nochmals Nein!
Es wird NIEMALS genug existenzsichernde Arbeitsplätze für alle geben.
Und selbst wenn es "positive Effekte auf die nachhaltige Arbeitsmarktintegration" gegeben hätte, so wären die Menschen stets in Hungerlohnjobs gequetscht worden.
Deren Entlohnung niemals zum Leben ausreicht.
Allein das Grundrecht auf Menschenwürde verbietet also eine derart menschenverachtende und zynische Begründung für das Kürzen des Existenzminimums.
Und wenn das Bundesverfassungsgericht auch mal auf dem Boden des Grundgesetzes stehen sollte [was schon viel zu oft nicht der Fall war], dann wird deren Urteil genauso ausfallen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 23.04.2018 08:33.
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