22.03.2018
„Rechtsbruch als Dauerzustand, und kein Ende abzusehen!“
In der Generaldebatte des Deutschen Bundestages nach der ersten Regierungserklärung der frisch gewählten Bundeskanzlerin hatte als Co-Vorsitzender der größten Oppositionsfraktion zuerst Alexander Gauland von der AfD das Wort.
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„Herrschaft des Unrechts“ hat Ihr Innenminister es einmal genannt und wird darin von einem deutschen Obergericht, dem Oberlandesgericht Koblenz, bestätigt, das in der Begründung seiner Entscheidung vom 14. Februar 2017 die bemerkenswerten Sätze schrieb – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik … strafbar gemacht … Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
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