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RE: Eine parteiunabhängige Bürgerbewegung |
Beitrag Kennung: 78583
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Ich schlage folgende Änderungen vor:
- alles zu tun zum Wohle des deutschen Volkes der MEnschen in Deutschland und des gesellschaftlichen Fortschrittes
-->profitieren sollen alle Menschen in Deutschland, unabhängig von Staatszugehörigkeit und Ethnie
- auf jegliche Gewalt gegenüber Andersdenkenden zu verzichten und als Argument nur den kopf und niemals die Faust zu benutzen
Gewalt ist kein Mittel zur Erreichung der angestrebten (politischen) Ziele sondern nur ein Mittel der Selbstverteidigung im Falle eines gewaltätigen Angriffes des politischen Gegners oder staatlicher Repressionsorgane.
-->auf Gewalttätige Angriffe muss man in der Not etwas anderes entgegensetzen können, als Argumente
- keinen Hass zu predigen gegenüber nationalen Minderheiten und Ausländern
-->erklärt sich von selbst
- sich für eine Abschaffung des Redeverbotes von Personen bei Demos deutschlandweit einzusetzen
-->dieses Ziel würde ich nicht mittragen, was ist mit den Leuten, die Hass predigen?
- die Demos so umzuorganisieren das sie tatsächlich zu einem wirkungsvollen Kampfmeeting werden
-->die Frage ist, ob das ohne militante Aktionen geht. Eine wirkungsvolle Demo wirderspricht allzuoft den geltenden Gesetzen. Meldet man eine Demo ordnungsgemäß an, erfahren mögliche Adressaten davon und sind dann vielleicht gar nicht anwesend, oder die Polizei sperrt weiträumig ab usw. (symbolische) Besetzungen, Blockaden und manchmal ruhestörender Lärm gehören ins Arsenal einer solchen Bewegung.
-Ergänzung:
Diese Grundsätze sollen durch folgende (oder eine ähnliche) Regelung in den Landesverfassungen verankert werden:
(1) Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können.
(2) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker oder der Menschen in Deutschland zu stören oder darauf gerichtet sind, nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(3) Vereinigungen, die systematisch und nachhaltig in ihren Zielen und Programmen die
Menschenwürde angreifen oder in dieser Weise durch ihre Tätigkeit gegen die Grundsätze eines offenen und gewaltlosen Willensbildungsprozesses verstoßen, können eingeschränkt werden.
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