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1.7 Wer kann die Gewerbesteuer anrechnen?
Bei Personenunternehmen erfolgt eine Kompensation der Gewerbesteuer durch die Anrechnung des 3,8fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer. Dadurch wird eine Gewerbesteuerkompensation genau bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent erreicht.
Diese Anrechnung beschränkt sich auf den Anteil der Einkommensteuer, der auf gewerbliche Einkünfte entfällt. Die Anrechnung auf die tarifliche Einkommensteuer ist aber auf die Höhe der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer begrenzt.
Anhand einer Beispielsrechnung soll die Steueranrechnung verdeutlicht werden:
Ein lediger Steuerpflichtiger hat ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, der örtliche Gewerbesteuerhebesatz beträgt 410 v. H. (Karlsruhe). Das Unternehmen erwirtschaftet einen Gewinn von 50.000 Euro. Es ergibt sich somit ein Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 892,50 Euro bzw. eine Gewerbesteuerschuld in Höhe von 3.659,25 Euro.
Zur Vereinfachung erfolgt die Berechnung ohne Ansatz des Solidaritätszuschlags. Außerdem wurde von Sonderausgaben in Höhe von 0 Euro und keinen bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnenden Zinsen/Zinsanteilen und keinen gewerbesteuerlichen Kürzungen ausgegangen.
Berechnung mit Gewerbesteuer:
Einkünfte aus Gewerbebetrieb 50.000 Euro
./. Sonderausgaben 0 Euro
zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro
ESt auf 50.000 Euro laut Grundtabelle 12.950 Euro
./. anrechenbare Gewerbesteuer
(3,8 x Gewerbesteuermessbetrag
= 3,8 x 892,50 Euro) ./. 3.391,50 Euro
zu zahlende Einkommensteuer 9.558,50 Euro
+ zu zahlende Gewerbesteuer + 3.659,25 Euro
Gesamtsteuerbelastung 13.217,75 Euro + SolZ
Berechnung ohne Gewerbesteuer zum Vergleich:
Um vergleichen zu können, wie hoch die Gesamtsteuerbelastung ohne Gewerbesteuer wäre, wird im Folgenden hypothetisch unter ansonsten gleichen Bedingungen davon ausgegangen, dass keine Gewerbesteuer zu zahlen wäre.
Zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro
ESt auf 50.000 Euro laut Grundtabelle 12.950 Euro
Somit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von 12.950 Euro + SolZ
Vergleicht man diese Belastung mit der Gesamtsteuerbelastung aus der Berechnung mit Gewerbesteuer, die 13.217,75 Euro beträgt, ist festzustellen, dass die tatsächliche Mehrbelastung durch Gewerbesteuer 267,50 Euro (Differenz zwischen 13.217,75 Euro und 12.950 Euro) beträgt. Damit wirkt sich die Gewerbesteuer nicht als volle Mehrbelastung aus, sondern nur als teilweise Mehrbelastung. |
[Quelle: der dritte Link im Beitrag von Meta]
Die Herrschaften bei den Ostthüringer Kammern sollten lieber ihre Krokodilstränen trocknen.
Sie brauchen doch nur ihren Mitgliedern in Gera den Differenzbetrag aus den Beiträgen zu erlassen. Sozusagen als eine echte Wirtschaftsförderungsmaßnahme.
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 16.06.2014 08:21.
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