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Forum-Thueringen» Speziell» Leben & Religion » Wegweisendes Urteil » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wegweisendes Urteil
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Moon
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21.03.2013 ~ 00:34 Uhr ~ Moon schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617365
gelesener Beitrag - ID 617365


Zitat:
Bubu hat am 20. März 2013 um 23:52 Uhr folgendes geschrieben: Es weiß niemand, aber es ist davon auszugehen, daß man zu dieser Zeit alles vermieden hat, was zu Komplikationen führen würde, da man ja praktisch nur auf Hausmittel zugreifen konnte.

Ich denke doch. Verschiedene Quellen belegen, dass er gemäß der Tora am achten Lebenstag beschnitten wurde.


Zitat:
Bubu hat am 20. März 2013 um 23:52 Uhr folgendes geschrieben: ... Ich finde es aber mehr als lächerlich, wenn Leute behaupten, daß irgend ein Gott verlangt, daß sie sich verstümmeln lassen. Er hätte sie als sogen. Allmächtiger ja gleich so "konstruieren" können.
Ich würde um solche Leute, die eine derartige Verstümmlung verlangen, eine großen Bogen machen, da ich sie für nicht zurechnungsfähig halte,


Ja das ist Deine Meinung, aber viele Menschen sehen das anders.
Ich finde die Kreuzzüge sind vorbei .... Augenzwinkern

Sollten sich die sog. Ungläubigen hier als Richter aufspielen und für die anderen entscheiden was richtig für sie ist? Sollte man diese Entscheidung nicht schon den Betreffenden selbst überlassen?



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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21.03.2013 ~ 08:59 Uhr ~ Meister schreibt:
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293 erhaltene Danksagungen
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617373
gelesener Beitrag - ID 617373


Zitat:
Moon hat am 21. März 2013 um 00:34 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Bubu hat am 20. März 2013 um 23:52 Uhr folgendes geschrieben: Es weiß niemand, aber es ist davon auszugehen, daß man zu dieser Zeit alles vermieden hat, was zu Komplikationen führen würde, da man ja praktisch nur auf Hausmittel zugreifen konnte.

Ich denke doch. Verschiedene Quellen belegen, dass er gemäß der Tora am achten Lebenstag beschnitten wurde.



Ja das ist Deine Meinung, aber viele Menschen sehen das anders.
Ich finde die Kreuzzüge sind vorbei .... Augenzwinkern

Sollten sich die sog. Ungläubigen hier als Richter aufspielen und für die anderen entscheiden was richtig für sie ist? Sollte man diese Entscheidung nicht schon den Betreffenden selbst überlassen?


Ungläubige oder Gläubige, im Detail steht jedem außen-stehenden eine Meinung zu, oder Was?. großes Grinsen
Es wäre sonst überflüssig über ein Thema hier zu diskutieren. Ja

Frettchen.



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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



21.03.2013 ~ 10:51 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617385
gelesener Beitrag - ID 617385


Zitat:
Moon hat am 21. März 2013 um 00:34 Uhr folgendes geschrieben:
Sollte man diese Entscheidung nicht schon den Betreffenden selbst überlassen?


Sofern sie volljährig sind oder eben aus medizinisch unabwendbarem Grund..., bitte gern.

Nicht von der Hand zu weisen ist aber auch dass bisher bereits Millionen Knäblein beschnitten wurden ohne jegliche Komplikationen, und das auch unter Umständen welche dem heutigen Stand der Medizin weniger ausgereift waren. Ausgestorben sind Muslime oder auch Juden seither dennoch nicht, etwa weil die Psyche nicht stand hielt.

Aber zumindest bei den Mädels verbietet sich eine Beschneidung generell!



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Moon
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21.03.2013 ~ 12:20 Uhr ~ Moon schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617395
gelesener Beitrag - ID 617395


Zitat:
Frettchen hat am 21. März 2013 um 08:59 Uhr folgendes geschrieben: Ungläubige oder Gläubige, im Detail steht jedem außen-stehenden eine Meinung zu, oder Was?. großes Grinsen
Es wäre sonst überflüssig über ein Thema hier zu diskutieren. Ja


Genauso sieht es aus, aber was mich stört ist wenn in Diskussionen dann soetwas wie: "nicht zurechnungsfähig", "Noch besser Hirnbeschneidung aber natürlich nur bei den Beschneidungsbefürwortern", "religiöse Verbrecher" und "religiösen Irrsinn", oder ähnliches verwendet wird.

Solche Äusserungen zeugen von einer krankhaften Intolleranz in Form einer "Kreuzrittermentalität" (ich hau mit meinen Schwert auf alles ein was nicht meinem Glauben entschricht).


Zitat:
RudiRatlos hat am 21. März 2013 um 10:51 Uhr folgendes geschrieben: ... Nicht von der Hand zu weisen ist aber auch dass bisher bereits Millionen Knäblein beschnitten wurden ohne jegliche Komplikationen, und das auch unter Umständen welche dem heutigen Stand der Medizin weniger ausgereift waren. Ausgestorben sind Muslime oder auch Juden seither dennoch nicht, etwa weil die Psyche nicht stand hielt. ...


Ja ...



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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21.03.2013 ~ 14:43 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 617414
gelesener Beitrag - ID 617414


Zitat:
Moon hat am 21. März 2013 um 12:20 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Frettchen hat am 21. März 2013 um 08:59 Uhr folgendes geschrieben: Ungläubige oder Gläubige, im Detail steht jedem außen-stehenden eine Meinung zu, oder Was?. großes Grinsen
Es wäre sonst überflüssig über ein Thema hier zu diskutieren. Ja


Genauso sieht es aus, aber was mich stört ist wenn in Diskussionen dann soetwas wie: "nicht zurechnungsfähig", "Noch besser Hirnbeschneidung aber natürlich nur bei den Beschneidungsbefürwortern", "religiöse Verbrecher" und "religiösen Irrsinn", oder ähnliches verwendet wird.

Solche Äusserungen zeugen von einer krankhaften Intolleranz in Form einer "Kreuzrittermentalität" (ich hau mit meinen Schwert auf alles ein was nicht meinem Glauben entschricht).




Ausgestorben sind auch nicht die Katholischer Pfarrer, obwohl sie über Nachwuchs klagen und selber nichts gegen ihren eigenen Untergang tun. ( Bums wallerah) großes Grinsen

Frettchen.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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26.09.2013 ~ 09:11 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 653298
gelesener Beitrag - ID 653298


Oberlandesgericht Hamm konkretisiert die neue Beschneidungsvorschrift (§ 1631 d BGB)
Eine Kindesmutter darf ihren sechsjährigen Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 30.08.2013 unter Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund entschieden und dabei die gesetzlichen Voraussetzungen des § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für eine Beschneidung ohne medizinische Indikation konkretisiert.

Die geschiedenen Kindeseltern aus Dortmund streiten im einstweiligen Anordnungsverfahren darüber, ob die mittlerweile anderweitig verheiratete Kindesmutter aus Kenia ihren 6 Jahre alten Sohn beschneiden lassen darf. Das Kind lebt im Haushalt der 31 Jahre alten Mutter, der auch das alleinige Sorgerecht zusteht. Die Kindesmutter will den Jungen entsprechend den kulturellen Riten ihres Heimatlandes Kenia beschneiden lassen, damit er bei Besuchen in Kenia - insbesondere auch von ihrer Verwandtschaft - als vollwertiger Mann angesehen und geachtet werde. Außerdem hält sie die Beschneidung aus hygienischen Gründen für geboten.

Der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass die Kindesmutter ihren Sohn zurzeit nicht beschneiden lassen darf und die Entscheidungsbefugnis über diese Frage dem zuständigen Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen bleibt. Die zwischen den Kindeseltern streitige Frage der Beschneidung des Jungen könne zurzeit nicht zugunsten der Kindesmutter entschieden werden. Nach der neu geschaffenen Vorschrift des § 1631 d BGB habe die allein sorgeberechtigte Kindesmutter zwar grundsätzlich das Recht, in die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des Jungen einzuwilligen, solange der Junge diese Frage nicht selbst entscheiden könne. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einwilligung der sorgeberechtigten Mutter in eine Beschneidung lägen allerdings nicht vor.

Hinweis der Pressestelle:

Die am 28.12.2012 in Kraft getretene Vorschrift § 1631 d Bürgerliches Gesetzbuch - Beschneidung des männlichen Kindes - lautet wie folgt:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Quelle: Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

* Endet dieser religiöse Irrsinn zu Lasten der Kinder denn nie?



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27.09.2013 ~ 06:34 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 653487
gelesener Beitrag - ID 653487


Wie wäre es denn mit einen Schäfer, die haben darin Übung.




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Adeodatus
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27.09.2013 ~ 06:58 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 653489
gelesener Beitrag - ID 653489


@ Meta man sollte dann schon Beschneidung von Kastration unterscheiden können, denn letzteres macht ein Schäfer bei Lämmern und die meisten haben darin Übung.



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Strubbi
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27.09.2013 ~ 11:28 Uhr ~ Strubbi schreibt:
RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 653532
gelesener Beitrag - ID 653532


Meta,

ich muß da auch sagen das die zum Urteil nicht paßt. Im Tenor (Begründung des Urteils) heißt es ja ausdrücklich das die verlangte Aufklärung der Gefahren u.s.w. nicht erfolgte. Genau das ist aber rechtserheblich und begründete so mit das Urteil.

Richtig passend ist das mit den Lämmern da nicht



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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27.09.2013 ~ 16:44 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 653573
gelesener Beitrag - ID 653573


Zitat:
Wie wäre es denn mit einen Schäfer, die haben darin Übung.


Meta: Setzen 6



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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06.10.2013 ~ 12:36 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wegweisendes Urteil Beitrag Kennung: 655787
gelesener Beitrag - ID 655787


[nics bloghaus]
Europäischer Rat verabschiedet Resolution gegen rituelle Beschneidung.
Eine überwiegende Mehrheit der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, verabschiedete eine Resolution, die rituelle Beschneidung als einen “Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit von Kindern” wertet.
....
Praktiken, die durch die Resolution abgedeckt werden, sind weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen, frühkindliche medizinische Interventionen bei intersexuellen Kindern, körperliche Züchtigung, und die Unterwerfung oder Nötigung von Kindern in Piercings, Tätowierungen oder plastische Chirurgie. Ein Änderungsantrag, der die “religiösen Rechte der Eltern und Familien” außer Kraft setzt, wurde mit großer Mehrheit der Mitglieder unterstützt.

* Es geht doch.



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