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Peter Lustig hat Recht.
In Deutschland ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie in einigen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung in den Bundesländern Sachsen (bestimmt durch die Fronleichnamsverordnung) und Thüringen (im Landkreis Eichsfeld).
In den übrigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen wie etwa Anspruch auf unbezahlte Freistellung und Unterrichtsbefreiung für katholische Schulkinder.
Hier noch der Landkreis Eichsfeld: www.kreis-eic.de
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Ossi: 05.06.2007 18:31.
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