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Das Rauchverbot sieht vor, das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Theatern, Kinos, Krankenhäusern, Sportstätten, Schulen und Kindergärten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbieten.
Auch in Restaurants, die bis zuletzt Knackpunkt in den Gesprächen waren, soll nach Angaben aus der SPD ein Rauchverbot gelten. Ausgenommen seien Schankwirtschaften, Bars, Nachtclubs und Bierzelte. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sprach von einem Meilenstein. Auch Sachsens Sozialministerin Helma Orosz (CDU) begrüßte die Entscheidung. Dieser Zeitung sagte sie: „Das Eckpunkte-Papier der Koalitionsarbeitsgruppe ist ein wichtiger und vor allem
richtiger Schritt zum Nichtraucherschutz. Endlich «-erden auch in Deutschland die Weichen gestellt, die in anderen europäischen Ländern längst selbstverständlich sind. Jetzt gilt es, diesen Kompromiss schnellstmöglich umzusetzen." Der Bundesverband Verbraucherzentrale zeigte sich verhalten optimistisch. „Wir hätten uns gern noch ein bisschen mehr gewünscht, aber es ist zumindest eine deutliche Verbesserung zum Status quo", sagte Sprecher Christian Fronczak dieser Zeitung. Jenseits der Bundesebene stehe es den Ländern frei, ihren regionalen Spielraum zu nutzen. Dieser Spielraum solle auch ausgeschöpft werden. Die Grünen-Politikerinnen Birgitt Bender und Ulrike Höfken sprachen von einem faulen Kompromiss. „Dass in Kneipen und Bars weiterhin geraucht werden soll,, kommt einem Kniefall vor dem Verband der Zigarettenindustrie gleich."
Zudem will die Koalition das Jugendschutzgesetz verschärfen. Zigaretten sollten künftig erst an 18-Jährige verkauft werden dürfen, sagte der SPD-Abgeordnete Lothar Binding. Zurzeit liegt das Mindestalter für den Kauf von Tabakwaren bei 16 Jahren. Diskotheken sollen aus Gründen des Jugendschutzes zu Speisewirtschaften gezählt werden und fallen unter das Rauchverbot.
SPD-Experte Binding sagte, zur Definition von Schankwirtschaften liefere das Gaststättengesetz eine klare Definition. Überall, wo Speisen ausgeteilt würden, dürfe künftig nicht mehr beziehungsweise nur in speziellen Räumen geraucht werden. In Kneipen dürften allenfalls kleine Snacks verkauft werden, wenn sie nicht unter das Rauchverbot fallen wollten. Die Verabschiedung eines Gesetzes werde bis Mitte 2007 angestrebt.
Quelle: Leipziger Volkszeitung |
Rauchen ist ungesund. Das weiß jeder. Wer es dennoch nicht lässt, ist selbst schuld. Passivrauchen ist auch ungesund. Und wenn Raucher und Nichtraucher miteinander leben können sollen, bedarf es des gegenseitigen
Respekts. Der ist offenkundig nicht da, also scheint der Gesetzgeber am Zug.
Der Kompromiss, der da in Berlin vorgestellt wurde, macht auf den ersten Blick einen brauchbaren Eindruck. Auf den zweiten aber, da kommen die Fragen: Wie beispielsweise soll der Raucher wissen, ob er in der Kneipe steht oder im Restaurant? Denn die Linie, die das Gaststättengesetz zwischen Schank- und Speisewirtschaft zieht, ist am Tresen nicht immer zu erkennen. Und wenn überdies noch die Länder die Ausgestaltung der Details im Nichtraucherschutz übernehmen, sollten Raucher am besten die Kippen gleich zu Hause lassen.
Das wäre ohnehin das Vernünftigste.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Sven B.: 04.12.2006 12:14.
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