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Das sind wieder mal alles nur Mutmaßungen. Als Carius als Landrat gehandelt wurde, dachte noch niemand im Traum daran, dass er nun Minister ist.
Als Minister kann er nicht gleichzeitig Landrat sein, das regelt das Ministergesetz.
Thüringer Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung
(Thüringer Ministergesetz - ThürMinG -)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1998
Fundstelle: GVBl 1998, S. 104
§ 5
Tätigkeitsbeschränkungen
(1) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben. Sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören, noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben.
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Wenn er gleichzeitig Landrat wäre, dann wäre dies ein weiteres besoldetes Amt.
Damit dürfte das Problem geklärt sein.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von grenzer: 18.11.2009 16:41.
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