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Xenia, Elias, Lee und Leon bleiben im Kinderheim |
Beitrag Kennung: 31555
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Keine Rückkehr der Geraer Vierlinge zu Eltern
Von Petra Lowe Gera. Zunächst sollte die Öffentlichkeit zur Urteilsverkündung zugelassen sein, doch dann schrieb Richter Frank Strohscher ein "nicht" auf den Aushang des Familiengerichtes. So wurde vor verschlossenen Türen das Urteil über die Zukunft der Geraer Vierlinge verkündet. Seit Ende vergangenen Jahres hatten die Eltern von Xenia, Elias, Lee und Leon für die Rückgabe ihrer Kinder gestritten. Nun steht fest: die Dreijährigen werden nicht in die Familie zurückkehren. "Eine Rückführung würde das Kindeswohl gefährden", hieß es zur Begründung des Urteils. Drei Gutachten seien eingeholt worden, so Gerichtssprecher Siegfried Christ. Wo die Kinder künftig leben, liege jetzt in der Entscheidung des Geraer Jugendamtes, das als Pfleger fungiere. Details wollte Christ nicht nennen, da die langwierige Verhandlung bislang ebenso nichtöffentlich geführt worden sei, der vielen persönlichen Inhalte wegen. Nur so viel, dass das Gericht beim Aufenthaltsrecht, der Gesundheitsvorsorge und auch dabei, eine Erziehungshilfe beantragen zu können, gegen die Eltern entschieden hat.
Die Vierlinge, die eine integrative Kindereinrichtung in Gera besuchen und im Heim leben, waren im September vergangenen Jahres vom Jugendamt aus der elterlichen Wohnung geholt worden. Grund war ein nächtlicher Streit der Eheleute, bei dem die Vierlingsmutter ihren Mann mit einem Messer am Hals verletzt hatte. Sie wurde daraufhin wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Im Verfahren hatte ein Gutachter der gelernten Hauswirtschaftshelferin eine schwere krankheitsbedingte Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Darüber hinaus kündigte die 25-Jährige die Scheidung vom Vierlingsvater an.
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