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Regierung entscheidet: Verfassung gilt nicht für Kinder!
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gastli
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FT-Nutzer
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Wohnort: terrigenus
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27.10.2006 ~ 17:59 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
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Regierung entscheidet: Verfassung gilt nicht für Kinder! |
Beitrag Kennung: 28936
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Zitat: |
Gestern (HPL) hatten wir über den Regierungsstreit um die angemessene steuerliche (incl. kindergeldrechtliche) Berücksichtigung der Kinderkosten - Sichtwort "Existenzminimum" - berichtet. Dabei haben wir auf die erheblichen Kostensteigerungen von Eltern seit 2004 hingewiesen (mindestens 300 Euro im Jahr pro Kind).
Nun meldet das HANDELSBLATT , daß sich der Bundesfinanz- und die Familienministerin darauf geeinigt haben, bis 2008 garnichts zu tun! Im Klartext: Die vergangenen und künftigen Kostensteigerungen (Mehrwertsteuer 2007!) beim elterlichen Mindestunterhalt für Kinder komplett unberücksichtigt zu lassen - also damit diesen Mindestbedarf - anders als bei den Erwachsenen - mit Steuern zu belasten.
Das widerspricht den glasklaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes:
"Das von der Einkommensteuer zu verschonende Existenzminimum darf den Betrag, den der Staat einem Bedürftigen im Rahmen staatlicher Fürsorge gewährt, jedenfalls nicht unterschreiten." (BVG-Urteil 1998, HPL)
Allerdings: Warum sollte das Grundgesetz unerschütterlich sein? Nach dem Privatisierungsverbot der staatlichen Flugsicherung durch den Bundespräsidenten prüft die "Große" Koalition ja bereits die Möglichkeit einer Grundgesetzänderung. Und hatte nicht gerade die Familienministerin verlangt, die ganz speziellen Rechte der Kinder in der Verfassung zu verankern?
Die "Liebe" des deutschen Staates zu "seinen" Kindern und ihren Eltern ist ja bekanntlich einzigartig.
(Quelle: HEIDELBERGER BÜRO FÜR FAMILIENFRAGEN UND SOZIALE SICHERHEIT (HBF))
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Das auf Kosten der Armen, Rentner und Kranken gespart wird ist ja schon Methode. Nun kommen vermehrt die Kinder auch noch in diesen Genuss.
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