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RE: Kassiererin darf wegen 1,30 Euro gefeuert werden |
Beitrag Kennung: 230059
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Den Fall „Emmely“ betreffend kam aus dem Netz des Freidenkerverbandes folgende Mail zu mir, die ich hiermit gerne als Beitrag einstelle.
Zitat: |
Das Gleichnis von der Schwere der Schuld!
(Zu finden in Matthäus 18; 24 – 34)
Zu Schandurteil gegen die Kassiererin und die staatliche Bereicherung der Reichen:
Was da abläuft in Deutschland und in der weiten Welt ist erschreckend und beschämend zugleich. Ich vermisse die Proteste aller sozial und menschlich gesinnten Bürger. Da wird einer Verkäuferin gekündigt, die über dreißig Jahre ehrlich und gewissenhaft für einen Supermarkt gearbeitet hat. Und das wegen 1,33 Euro. Das ganze ist total lächerlich.
Sehen denn alle Personen, die diese Frau blind und vorschnell verurteilen, nicht all die anderen Leute, die sie still und ständig nebenbei maßlos bereichert haben. Da werden von Bankherren Millionen und Milliarden an den Börsen verzockt, nur weil sie der Meinung sind, ihr Geldbeutel sei nicht voll genug! Als Rettung erhalten diese Personen vom Staat Millionen und Milliarden Euro an den Hals geworfen, damit sie weiter sinnlos und maßlos Geld verzocken können. Wer glaubt, das sich an dem Verhalten dieser Leute etwas ändert in Zukunft, der bildet sich dies nur ein.
Ich kann all den Beteiligten nur wärmstens empfehlen, die Bibel zu lesen. Besonders Matthäus Kapitel 18, Ansatz 24 bis 34! Sinngemäß steht dort zu lesen: Die großen Schuldner, die einem kleinen Schuldner, der ihnen Pinatz schuldet, in den Schuldturm werfen lassen wollen, sollen gezwungen werden, ihre eigenen Schulden bis auf den letzten Euro und Cent abzuzahlen. Damit sie ständig daran erinnert werden, sollte sie solange im Schuldturm bleiben, bis ihre Schuld restlos getilgt ist.
Matthäus Kapitel 18, Absatz 24 – 34, ist eine Stelle, die sogar mir als Atheisten gefällt. Ich bitte dringend darum, diese Methode schnellstens auf die Millionen- und Milliardenschweren Finanzverbrecher anzuwenden. Je schneller, um so besser.
Danke!
Kurt Wolfgang Ringel
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Der Richter sollte sich schämen
Zu „Kassiererin wegen 1,30 Euro gekündigt”, Ausgabe vom 25. Februar:
In unserem Rechtsstaat ist das unglaublich. Hier wird eine Verkäuferin nach 31 Jahren Tätigkeit bei einer Supermarktkette wegen eines geringfügigen Fehlers entlassen, ohne ihr eine zweite Chance, wie allgemein in unserem Rechtsstaat üblich, einzuräumen. Und die Entlassung wird vom Arbeitsgericht auch noch als rechtmäßig bestätigt. Der Arbeitsrichter sollte sich schämen. Hier wäre ein Deal, ähnlich wie bei Hartz, Zumwinkel und anderen, wo es um Millionen Euro ging, angebracht gewesen. So aber wird die Zukunft dieser Frau wegen einer Nichtigkeit zerstört.
/* Rüdiger Kammerhoff, Königslutter, Braunschweiger Zeitung vom 2602-2009 */
Das ist ungerecht
Die Kündigung wegen 1,30 Euro mag rechtlich richtig sein, aber sie ist ungerecht. Hier ist eine Kassiererin nach über dreißigjähriger Tätigkeit gekündigt worden, zufällig gerade, nachdem sie sich als Gewerkschaftsmitglied an einem Streik gegen Absetzung der Schichtzulage beteiligen wollte. Da die Frau schon über 30 Jahre in der Supermarktkette beschäftigt gewesen ist, hätte der Arbeitgeber auch einen anderen Weg finden können, zum Beispiel eine Abmahnung.
/* Bernward Wisiorek, Braunschweig, Braunschweiger Zeitung vom 2602-2009 */
Solidarität mit »Emmely«
Zu »Ein schwarzer Tag für Arbeitnehmer« (ND vom 25.2.)
Früher waren die Verbrecher bewaffnet. Heute verfügen sie über einen Gewerbeschein und eine Betriebserlaubnis. Das Urteil ist eine Schande und führt uns vor Augen, dass der Wert eines Menschen bei 1,30 Euro liegt. Wenn Verdachtskündigungen Einzug halten, so könnte man ja demnächst 10 000 Opel-MitarbeiterInnen auf Verdacht kündigen, ein Nachweis ist ja nicht erforderlich. Meine Solidarität gilt der Kassiererin und ihrer Familie.
/* Christian Szameit, 12587 Berlin, Neues Deutschland vom 2602-2009 */
Aus Prinzip einen weiten Bogen
Ich bin kein Berliner und daher komme ich nur selten zu Kaiser's. Aber es geht mir ums Prinzip, wenn ich erkläre, künftig einen weiten Bogen um diese Läden zu machen. Vielleicht machen es andere Gewerkschaftler ähnlich.
/* Eckhard Opitz, Cottbus, Neues Deutschland vom 2602-2009 */
Trotz 30 Jahren Arbeit kein Respekt
Das Urteil ist formaljuristisch vielleicht korrekt. Es zeigt aber auch, wie wenig die soziale Marktwirtschaft noch existiert. Denn wenn jemand drei Jahrzehnte in einem Betrieb arbeitet, verdient er dort zunächst einmal Respekt. Den scheint es aber bei Kaiser's nicht zu geben, was das Unternehmen sehr unsympathisch macht. Im Übrigen könnte man das Problem des Diebstahls durch Beschäftigte nach ganz einfach reduzieren: Man zahlt ihnen faire Gehälter!
/* Rasmus Ph. Helt, 20535 Hamburg, Neues Deutschland vom 2602-2009 */
In den Händen der falschen Klasse
Der Einsatz eines Pfandbons eines unbekannten Kunden - nicht dem Arbeitgeber gehörend! - wurde der Kollegin als Unterschlagung aus-gelegt. Der Arbeitgeber als Hehler nutzt das Gestohlene, um damit eine Falle zu stellen und es als Beweismittel einzusetzen. Und kommt damit durch. Ganze Volkswirtschaften gehen zugrunde, weil die Gerichte und Regierungen untätig gegen gierige Banker bleiben. Und dann diese Meldung. Tucholsky sagte, er habe nichts gegen Klassenjustiz, sie ist nur in den Händen der falschen Klasse.
/* Ulrich Sanden, Dortmund, Neues Deutschland vom 2702-2009 */
Gleichheit wird zur hohlen Phrase
Zu »>Ein schwarzer Tag für Arbeitnehmer<« (ND vom 25.2.)
Beim lesen des Urteils gegen Frau Barbara E. packt mich der Zorn. Da wird eine seit 31 Jahren unbescholtene Kassiererin entlassen, weil sie verdächtigt wird, sich um 1,30 Euro bereichert zu haben.
Natürlich müssen alle, die mit fremdem Geld umgehen, ganz besonders sorgfältig und vertrauenswürdig sein - gar keine Frage. Aber das Gericht käme nie auf den Gedanken und würde nie wagen, auch einem Unternehmer, einem Bankchef oder einem Finanzpolitiker wegen einer solchen Kleinigkeit die berufliche Existenz zu zerstören.
So ist die Gleichheit der Partner eines Arbeitsvertrages vor dem Gesetz durch dieses Gericht zur hohlen Phrase gemacht worden. Der abhängig Beschäftigte kann beliebig verdächtigt werden, der Chef aber ist über jeden Verdacht erhaben.
/* Dr. med. Dietrich Loeff, 03046 Cottbus, Neues Deutschland vom 2702-2009 */
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