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Ich habe mir überlegt, nun doch auf die massiven Angriffe, die in diesem Thema gegen mich vorgetragen wurden, zu reagieren. Vor allem lasse ich den Vorwurf des Halbwissens nicht unkommentiert im Raum stehen. Wenn ich auch kein Experte für Signal- und Sicherungstechnik bin, so war meine Erinnerung zum permissiven Fahren richtig und auch hier in vereinfachter Form für den Laien korrekt wiedergegeben.
Zunächst passierte natürlich ein Affront. Keiner der Experten bemerkte, dass es permissiv (großzügig) und nicht permessiv heißt.
Also, wer mich herausfordert, muss anschließend auch einstecken können.
Das Signalbuch DV 301 ist nichts als die Fortschreibung der alten Signalordungen, die bereits 1870 und vorher in Gebrauch waren. Ich beziehe mich auf die DV (Dienstvorschrift) 301 gültig ab 01.10.1971 bei der Deutschen Reichsbahn gemäß Verfügung HVM (Hauptverwaltung Ministerium für Verkehrswesen der DDR) BV-B-I-1 Baos. Was bedeutet dies, meine Herren Experten? Wissen sie nicht, also:
BV Betrieb und Verkehr
B I Hauptabteilung
1 Abteilung (früher Dezernat)
Baos Betrieb allgemeine Angelegenheiten Organisation Sicherungstechnik
(Nomenklatura eingeführt 1927)
1. Abschnitt Allgemeines § 1 Absatz 12 Seite 17:
An einem durch ein rotes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal..., das Halt oder zweifelhaftes Signalbild zeigt oder erloschen ist, darf ein Zug, nachdem er gehalten hat.... auf Ersatzsignal, Befehl Ab (also schriftlich Anm.d.V.) oder mündlichen bzw. fernmündlichen Auftrag bei Signal Zs 2 vorbei - der permissiv weiterfahren.
1. Abschnitt Allgemeines § 1 Absatz 13 Seite 17:
An einem durch ein weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal ......, das Halt oder zweifelhaftes Signalbild zeigt oder erloschen ist .... ohne Auftrag permissiv vorbeifahren.
1. Abschnitt Allgemeines § 1 Absatz 14 Seite 17:
Nach Vorbeifahrt an einem durch ein rotes oder weiß-schwarz-weiß-schwarz-weißes Mastschild gekennzeichneten Lichthauptsignal ...., das Halt oder zweifelhaftes Signalbild zeigt oder erloschen ist, ist bis zum nächsten Hauptsignal so vorsichtig - bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter mit höchstens 15 km/h - weiterzufahren, dass der Zug von einem etwa auftretenden Hindernis mit Sicherheit zum Halten gebracht werden kann....
Signal Zs 2 M-Tafel
Siehe Seite 46 § 8
(2) Die M-Tafel gilt für Züge und ist am zugehörigen Hauptsignal angebracht.
(3) Der Triebfahrzeugführer darf nach dem Halten auf mündlichen oder fernmündlichen Auftrag des Fahrdienstleiters oder der Aufsicht am Hauptsignal vorbeifahren....
(4) Die M-Tafel erlaubt auch, an einem erloschenen Lichthauptsignal oder an einem zweifelhaftes Signalbild zeigenden Hauptsignal auf mündlichen und fernmündlichen Auftrag vorsichtig vorbeizufahren.
Absatz.
Zitat: |
Mich nervt es ungemein Besserwisser ihrer Art die eine Planierraupenmentaltät an den Tag legen zu belehren. |
Entschuldigung und mich "stört" völlig zu Recht, wenn jemand mit vorgefasster Meinung in Sätze etwas hineininterpretiert, was gar nicht enthalten ist. Und weiter:
Zitat: |
Beim permessiven Fahren gab es keinerlei mündlichen Befehl allein die Mastschlider am Signal ich hoffe sie wissen was das ist sagten aus ob man permessiv fahren durfte oder nicht.Also wieder so ne angelesene Halbweisheit.Wenn man ein Haltzeigendes Hauptsignal passieren will muß daran ein Zs2 angebracht sein,damit man es auf mündlichen Befehl tun darf.
Sie bringen da ne ganze Menge durcheinander.
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So! Ne angelesene Halbweisheit. Interessant. Und was bitte steht in der DV 301, aus der ich eben akribisch zitiert habe? Eine Halbweisheit? Wohl kaum.
Zitat: |
Also bitte nicht so weit aus dem Fenster lehnen wenn man mit der Materie des permessiven Fahrens nicht vertraut ist. |
Aha!
Zitat: |
Ihre Schlußfolgerung in Bezug auf Blockabschnitte stimmt auch nicht ganz ich kann bis 5%unter die geforderten 1000m laut Bremstafel gehen und muß nur das Signal dementsprechend Kennzeichnen. |
5 % weniger wären 950 Meter. Und womit kennzeichnen bitte? Mit Zs 6 Stumpfgleis- oder Frühalteanzeiger? Zs 6 gilt nicht für Blockstellen, sondern nur für Bahnhöfe. Siehe Seite 50 DV 301.
Zitat: |
Sicher würden sich einem Fahrdienstleiter die Fußnägel über ihere sogenannte fachliche Qualifikation rollen. |
Ich habe in den letzten Tagen die Ausführungen zum Thema von den Fdl (Fahrdienstleitern) Olaf F. aus Karlsruhe-Durlach, Ralf W. Chemnitz Hbf., Thomas M. Reichenbach (V) und Wilfried R. aus Plauen (V) durchlesen lassen. Keiner der Herren ist bereit, sich hier anzumelden und an dieser "verqueren" Debatte teilzunehmen. Einer tippte sich gar die Stirn. Unisono (gleichlautend) die Herren: Für diesen Blödsinn ist mir die Zeit zu kostbar.
Absatz.
Zu Fragen der S-Bahn Berlin kann ich mich nicht äußern, da ich die Materie S-Bahn Berlin nicht beherrsche. Ebensowenig beherrsche ich die Fahrdienst- und Signalvorschriften usw. der heutigen DBAG. Bekannt und bestätigt ist nur, dass ein permissives Fahren heute nicht mehr zugelassen ist. Ansonsten ist mir bekannt, dass die Veränderungen so gravierend nicht sind.
Auf den Vorschlag, Cargo-Mover im Bündel auf Sicht über die Strecken fahren zu lassen, erntete von genannten 4 Herren nur Kopfschütteln. Die nachfolgenden Kommentare verkneife ich mir lieber.
Ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Und um gleich abzuriegeln: Weitere Ausführungen werde ich in diesem Thema nicht anstellen, das so ein klein wenig den Eindruck erweckt, als würde besonders ein Herr die Eva-Herman-Methode (Kerner) anwenden wollen.
Dieser Beitrag wurde 24 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 06.02.2008 02:51.
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