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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz gastli 12.10.2007 19:17
 RE: Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz Bernhard P. 13.10.2007 18:29

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Autor
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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.251 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



12.10.2007 ~ 19:17 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz Beitrag Kennung: 72657
gelesener Beitrag - ID 72657


Zitat:
Der Arbeitslosengeld II Satz auf dem Prüfstand. Beim Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 1840/07) in Karlruhe ist eine von der IG Metall unterstützte Klage eingegangen, mit deren Hilfe die Höhe des Regelsatzes für Alg II-Bezieher von 345 Euro überprüft werden soll

Nach Meinung der Gewerkschaften ist der Alg II-Satz zu niedrig bemessen, um Langzeitarbeitslosen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Mit der Verfassungsklage soll zudem überprüft werden, ob die pauschale Berücksichtigung einzelner Leistungen im Alg II-Satz mit dem individuellen Rechtsanspruch auf Sicherung des Existenzminimums vereinbar ist. Welche Auswirkungen hätte eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Wenn die Karlsruher Richter den Alg II-Regelsatz für verfassungswidrig erklären, muss der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts treffen. Diese gilt dann für die Zukunft. Gleichzeitig kann das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch feststellen, dass Arbeitslose einen Anspruch auf Nachzahlung des zu niedrig
bemessenen Arbeitslosengelds II haben. In der Regel profitieren von einer entsprechenden Nachzahlungspflicht aber nur Arbeitslose, die rechtzeitig Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid eingelegt haben.

Was muss ich tun, um mein Recht auf Nachzahlung von Alg II-Leistungen zu wahren? Arbeitslose, die ihren Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung von Alg II-Leistungen wahren wollen, müssen Widerspruch gegen ihren Alg II-Bescheid einlegen. Bei einem neuen Bescheid für einen weiteren Bewilligungszeitraum muss erneut Widerspruch eingelegt werden.

In einer Bedarfgemeinschaft - zum Beispiel in einer Familie - mit mehreren Personen, muss jedes Mitglied gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Das gilt auch für minderjährige Kinder. Um das Verfahren zu vereinfachen, kann ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft für alle anderen den Widerspruch erheben. Voraussetzung ist eine entsprechende Vollmacht. Erziehungsberechtigte können ihre minderjährigen Kinder mitvertreten. Für alle, die ihren Rechtsanspruch auf eine mögliche Nachzahlung bis zur Entscheidung in Karlsruhe wahren wollen, haben die Gewerkschaften einen
Musterbrief vorbereitet.

---------------------------------------------------------------------------

Musterwiderspruch:

Hiermit lege/n ich/ wir
W i d e r s p r u c h
gegen den Bescheid vom .............................................ein.
Begründung:

Der Widerspruch richtet sich allein gegen die Höhe der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 19, § 20 Abs. 1 und Abs. 2 SGB II. Der Regelsatz verstößt gegen das Sozialstaatsgebot. Eine Verfassungsbeschwerde ist unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1840/07 beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht bin ich mit
dem Ruhen des Verfahrens einverstanden. Der Widerspruch wird ausdrücklich für und im Namen aller Mitglieder der
Bedarfgemeinschaft erhoben.
...................................................................................................................................
Ort/ Datum/ Unterschrift/en
(Unterschriften aller erwachsenen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie der Erziehungsberechtigen für die minderjährigen
Kinder)


Download: Widerspruch als PDF Datei

-------------------------------------------------------------------


Nachtrag, Anmerkung:

Da sich die ARGEN, Job-Center und wie sie auch alle heissen moegen in der Regel nicht auf das Ruhen des Verfahrens einlassen, die Praxis hat es bisher gezeigt, und den Widerspruch abschmettern, muss nach Erhalt des Widerspruchsbescheids innerhalb eines Monats bei ordentlichem, richtigem Rechtsbehelf, sonst 1 Jahr, Klage beim zustaendigen SG eingereicht werden.
Im Klageverfahren dann gem. §§ 202 SGG, 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens beantragen. Das kann bereits mit der Klageschrift erfolgen. Wenn das Gericht ein Ruhen ebenfalls fuer sinnvoll haelt, wird es bei der Beklagten darauf hinwirken, dass diese einem Ruhen des Verfahrens zustimmt. Das geschieht hier ganz bestimmt.

Als Alternative gibt es dann spaeter fuer die, die warten, den Ueberpruefungsantrag nach § 44 SGB X, Ruecknahme eines rechtswidrigen nicht beguenstigenden Verwaltungsaktes (Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung fuer die Vergangenheit zurueckgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches laengstens fuer einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Ruecknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Ruecknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurueckgenommen wird. Erfolgt die Ruecknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, fuer den rueckwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Ruecknahme der Antrag).

(gegen-Hartz IV-de)




Zitat:
Anmerkung von Tacheles e.V.:

Der Widerspruch gegen die Hoehe der Regelleistung hat im Bezug auf die ausstehende Verfassungsgerichtsentscheidung unseres Erachtens vor allem politischen Charakter. Es macht Sinn, sich an kollektiven Aktionen zu beteiligen und damit klar zu machen, dass „Alg II-Betroffene“ nicht alleine gegen die Behoerde und die „Harz IV-Koalition“ in Berlin stehen.

Erwerbslose, die jetzt Widerspruch einlegen, sollten sich aber im Klaren darueber sein, dass durch das Bundesverfassungsgericht keine direkte Erhoehung der Regelleistung veranlasst wird. Das Gericht wird eventuell feststellen, dass das soziokulturelle Existenzminimum zu niedrig angesetzt ist und der Politik vorgeben, die Regelleistung in Zukunft hoeher zu bemessen. Daher werden Betroffene, die sich mit einem Widerspruch der Klage anschliessen, unserer Einschaetzung nach rueckwirkend keine hoehere Regelleistung erhalten.

Effektiven Widerstand koennen diejenigen leisten, die sich bei individueller Betroffenheit auf juristischem Wege gegen einzelne Unzulaenglichkeiten von Hartz IV wehren. Hier gibt es zahlreiche Angriffspunkte, bei denen sich derzeit eine Aenderung der laufenden Rechtsprechung abzeichnet (z.B. Kuerzungen bei Krankenhausaufenthalt, Deckelung der Heizkosten, Anrechnung diverser Einkommen wie Steuererstattung oder Erbe usw.). Interessierte, die ihre Ansprueche durchsetzen wollen, sollten sich bei einer unabhaengigen Stelle beraten lassen.
Adressen von Beratungsstellen finden sich auf unserem bundesweiten Adressverzeichnis unter
Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwaelten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht
Noch wichtiger ist oeffentlicher Druck durch solidarische Aktionen und Proteste vor Ort. Die Koelner Aktion „Zahltag! Schluss mit ARGEn Schikanen“ war da ein schoener, mutmachender Erfolg, der aufgegriffen werden sollte!
Weitere Infos: Zahltag! Eine erste Einschaetzung der Gruppe Agenturschluss vom 04. Oktober 2007

Harald Thomé und Frank Jaeger

Tacheles-Onlineredaktion




Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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13.10.2007 ~ 18:29 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
510 erhaltene Danksagungen
RE: Hartz IV: Verfassungsklage zum ALG II Regelsatz Beitrag Kennung: 73119
gelesener Beitrag - ID 73119


Hartz IV ist und bleibt ein Soziialverbrechen.

Zitat:
Mit solidarischen Grüßen aus Hamburg

Michael Lange

Immer wieder wird ziemlich skrupellos von Politikern der sogenannten etablierten Parteien, mit Ausnahme der Linkspartei und der Wirtschaft, insbesondere in den Talksshow wie Mybrit Illner usw. die Behauptung aufgestellt: dass die ehemaligen Sozialhilfeempfängern durch Hartz IV jetzt finanziell besser gestellt sind.
Ein jetzt auf "gegen Hartz IV.de veröffentliche Darstellung beweist jedoch, dass genau das Gegenteil der Fall ist und warum in einem der reichsten Länder durch Hartz IV auch wieder Kinder hungern müssen oder medizinisch unterversorgt sind.
Es kommt hinzu, dass durch die Gesundheitreform die Betroffenen zusätzlich massiv belastet sind. Mit mindestens 83.28 Euro reduziert sich der Regelsatz jährlich durch Praxisgebühr, Zuzahlungen von Medikamenten usw. zusätzlich. Dabei bleibt es aber nicht. Auch Brillen, die Sozialhilfeempfängern bei Notwendigkeit als Einmalleistung erstattet wurden, sollen die Betroffenen von ihrem Regelsatz finanzieren. Dies gilt auch für immer mehr Medikamente oder medizinischer Leistungen die ständig neu aus dem Leistungskatalog herausgenommen werden. Wer also arm gemacht worden ist, soll gefälligst schmerzvoll und frühzeitig abtreten.
Jetzt darf man gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht bezüglich der vorliegenden Verfassungsklage gegen den Regelsátz von Hartz IV entscheiden wird.


siehe auch: http://www.gegen-hartz.de/


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Bernhard P.: 13.10.2007 18:32.



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