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VoIPProfi Benutzerkonto wurde gelöscht
27.09.2007 ~ 15:18 Uhr ~ VoIPProfi schreibt:
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Tipp für den Herbst |
Beitrag Kennung: 66406
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Lesen Sie im folgenden, wie Sie Ihre Fahrweise der Witterung anpassen können oder z.B. die
Nebelschlussleuchten richtig einzusetzen.
Der goldene Herbst hat auch seine dunklen Seiten: Kräftige Regenschauer, Nebel oder starke Windböen machen Autofahrern häufig das Leben schwer.
Bei widrigen Wetterverhältnissen unbedingt das Licht einzuschalten, wie es die Aktion "Licht am Tag" in Niedersachsen auf Plakaten gefordert hatte und das Bundesministerium schon seit dem ersten Oktober 2005 empfiehlt.
Geschwindigkeit sowie Fahrweise sollten Autofahrer außerdem den jeweiligen Gegebenheiten anpassen.
Besondere Vorsicht beim Autofahren ist auf Brücken und an Waldschneisen geboten, da sich hier schon im Herbst bei Temperaturen um den Gefrierpunkt plötzlich Glatteis bilden kann.
Gefahren: Laub, Nässe, Nebel und Regen
Überall und speziell in Alleen oder baumreichen Gebieten besteht auch bei noch wärmeren Temperaturen durch herab gefallenes Laub, besonders bei Nässe, erhöhte Rutschgefahr.
Schnelle Kurvenfahrten sowie abrupte Brems- oder Lenkmanöver können dann schnell zum Autounfall
führen. Deshalb sollten Fahrzeuglenker den Fuß vom Gas nehmen und den Abstand zum Vordermann vergrößern, erst recht, wenn Nebel und Regen die Sicht einschränken.
Nebelleuchten richtig einsetzen
Bei schlechten Sichtverhältnissen ist es außerdem sinnvoll, die Nebelleuchten einzuschalten. Aber
Achtung: Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingesetzt werden.
Autofahrer können diese Distanz abschätzen, indem sie den Abstand zwischen den Leitpfosten an
Landstraßen und Autobahnen beobachten: Er beträgt exakt diese Länge.
In dieser Situation gilt eine Höchstgeschwindigkeit analog der Sicht: Bei einer Sichtweite von 50 Metern beispielsweise dürfen Autos nur 50 Stundenkilometer fahren; bei noch geringerem Weitblick von etwa 30 Metern, müssen die Fahrer dagegen schon bei Tempo 30 vom Gaspedal heruntergehen.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, unterschätzt nicht nur die Blendwirkung von Nebelschlussleuchten,die nach Angaben des TÜV bis zu zehn mal so hell wie herkömmliche Rückleuchten sind, sondern beeinträchtigt möglicherweise auch die Sicht des nachfolgenden Verkehrs oder riskiert einen Auffahrunfall.
Und Bußgelder kann es auch noch hageln: So kostet eine verschmutzte oder defekte Nebelschlussleuchte den Fahrzeughalter zehn Euro. Wer die Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten über 50 Metern einsetzt, kann mit bis zu 35 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern zu schnell unterwegs ist, muss sogar mit bis zu 50 Euro Bußgeld und drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen.
Mehr Informationen zum Thema Auto findet man auch bei www.preiswert-solingen.de
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