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Forum-Thueringen» Speziell» Arbeit, Rente & Soziales » Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf holgersheim 12.07.2007 17:09
 RE: Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf Pfiffikus 12.07.2007 18:38
 RE: Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf Herasun 12.07.2007 19:42

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Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
holgersheim   holgersheim ist männlich Zeige holgersheim auf Karte FT-Nutzer
1.253 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



12.07.2007 ~ 17:09 Uhr ~ holgersheim schreibt:
images/avatars/avatar-64.gif im Forum Thüringen seit: 09.11.2002
163 erhaltene Danksagungen
Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf Beitrag Kennung: 53935
gelesener Beitrag - ID 53935


Zitat:
Brigitte Vallenthin, Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch: Ihre beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um 329,22 Euro wird, so hofft sie, spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Existenznöten leidende Arbeitslosengeld II-Bezieher in Deutschland zu einem Erfolg führen. Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2006 den damaligen Regelsatz von 345 Euro für ausreichend befunden. Doch diese Entscheidung beruhte lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes, da der Kläger nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz für unzureichend erklärt hatte. Die von Vallenthin eingereichte Klage ist im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation beantragt.

Für die Beweismittel hat die Hartz4-Plattform umfangreiche Recherchen angestellt und dem Gericht für sämtliche zehn Abteilungen des Regelsatzes Einkaufsnachweise aus den aktuell niedrigst verfügbaren Einkaufsquellen vorgelegt. Dabei stellte sich heraus, dass in keinem Bereich eine finanzielle Deckung für geringste Überlebensbedarfe durch den Regelsatz gewährleistet ist.

Am schwerwiegendsten ist die Unterversorgung im Bereich „Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren, alkoholische Getränke“. Anstelle der im Regelsatz als „bedarfsorientiert“ festgelegten 132,71 Euro ermittelte die Arbeitslosen-Initiative nach Discounter-Preisen und sehr bescheidenen Mahlzeiten einen Mindestbedarf von 260,47 Euro, also einen Mehrbedarf von 128,46 Euro im Monat.

An zweiter Stelle folgt die Regelsatz-Abteilung „Nachrichtenübermittlung einschließlich Telefon/Handy, Fax, Internet“. In diesem Bereich liegen, vor allem auch wegen der geringen Mobilitätsmöglichkeiten, häufig die einzigen sozialen und kulturellen Kontakte von Hartz IV-Betroffenen. Nur so können sie überhaupt noch am Leben von anderen teilhaben. Der Mehrbedarf gegenüber den 22,37 Euro des Regelsatzes liegt hier bei 54,82 Euro.

Es folgt an dritter Stelle der Bereich „Verkehr einschließlich Zubehör und Reparatur von Auto/Fahrrad, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel“. Hier sieht der Regelsatz 19,20 Euro vor. Selbst eine vergünstigte „Sozial-Monatskarte“ für die Busse in Wiesbaden kostet bereits 43,90 Euro und übersteigt damit bereits den Regelsatz um 24,70 Euro. Der gesamte Mehrbedarf in diesem Bereich beträgt 37,20 Euro.

Ein besonders dramatisches soziales, kulturelles, bildungsorientiertes wie auch gesundheitliches Ausgrenzungspotenzial birgt auch der an vierter Stelle folgende Bereich „Freizeit, Sport, Unterhaltung, Kultur“, der als absurder Gemischtwarenladen ebenfalls die Bereiche „Gartenpflege und Schnittblumen“ sowie „Zeitungen, Zeitschriften und Bücher“ einschließt. Hierfür sieht der Regelsatz 39,48 Euro vor, benötigt werden aber mindestens 66,99 Euro, also besteht auch da ein Mehrbedarf von 27,51 Euro.

Wie die Menschenwürde von Hartz IV-Berechtigten durch die Politik missachtet wird, zeigt sich auch in den gänzlich fehlenden Regelsatzleistungen für „Familienfeste und kirchliche Feiertage“. Dem Null-Euro-Ansatz der Gesetzgebung stellt die Klage von Brigitte Vallenthin einen Mindestbedarf von monatlich 25,43 Euro gegenüber. Diese basieren auf bescheidenen Budget-Ansätzen wie einem Weihnachtsbaum für 25 Euro und häuslicher Festtags-Gästebewirtung von 50 Euro unter der Annahme von 6 Gästen oder einem Osterstrauß und Ostereiern für 20 Euro.

(Hartz4-Plattform e.V. Wiesbaden)




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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
6.954 geschriebene Beiträge
Wohnort: Debschwitz



12.07.2007 ~ 18:38 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
images/avatars/avatar-461.jpg im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1399 erhaltene Danksagungen
RE: Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf Beitrag Kennung: 53940
gelesener Beitrag - ID 53940


Hallo Holgersheim,

diese Studie bestätigt meine bisher gewonnene Einschätzung, dass der Regelsatz weit unter dem tatsächlichen Bedarf einer Person liegt.


Pfiffikus,
der sich allerdings wundert, warum am Ende des Textes ein masslos überzogener Preis für einen Osterstrauss mit Eiern steht



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Herasun   Herasun ist weiblich Zeige Herasun auf Karte FT-Nutzerin
2.322 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



12.07.2007 ~ 19:42 Uhr ~ Herasun schreibt:
im Forum Thüringen seit: 13.04.2006
52 erhaltene Danksagungen
RE: Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf Beitrag Kennung: 53945
gelesener Beitrag - ID 53945


Zitat:
Original von Pfiffikus
Pfiffikus,
der sich allerdings wundert, warum am Ende des Textes ein masslos überzogener Preis für einen Osterstrauss mit Eiern steht


So?
Ich wundere mich über gar nichts mehr!
Da jammern sie und jammern, dabei wollen sie sich nur auf Staatskosten die Designer-Ostereier in ihr Heim holen und denken noch, es merkt keiner! Augenzwinkern Ja großes Grinsen Augenzwinkern Ja großes Grinsen



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