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Für 95 Cent „Mundraub“ fordert die Staatsanwaltschaft in Aschersleben eine Geldstrafe von 243 € |
Beitrag Kennung: 51997
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Pressemitteilung
Aktionsbündnis Sozialproteste
Datum 24.06.07
Sperrfrist: 25.06.07 10:00
Für 95 Cent „Mundraub“ fordert die Staatsanwaltschaft in Aschersleben eine Geldstrafe von insgesamt 243 € - das Aktionsbündnis Sozialproteste fordert die Einstellung des Verfahrens.
Am 28. September des letzten Jahres sind 6 aktive Mitglieder die IG Contra Sozialabbau aus Aschersleben in das örtlichen Edeka-Geschäft gezogen und haben dort öffentlich Speisen ohne Bezahlung verzehrt, um auf die prekäre Lage und die Einkommensarmut von Empfänger/innen des Arbeitslosengeld II aufmerksam zu machen. Den meisten Beteiligten dieser örtlichen Aktion der „Überflüssigen“ wurde angeboten, dass Verfahren einzustellen, wenn 15 Stunden in sozialen Projekten abgeleistet werden. Die Staatsanwaltschaft bestand bei Tommi Sander auf ein exemplarisches Strafverfahren wegen „geringfügigen Diebstahl“. Die Gerichtsverhandlung findet am Dienstag, den 26. Juni um 9:15 im Amtsgericht Aschersleben, Theodor Römer Weg 3, statt.
Selbst wenn die gesetzlichen 345 Euro bei den Erwerbslosen ankommen würden, es reicht nicht für ein Leben in Würde und erst recht nicht zu einer Teilhabe am gesell-schaftlichen Leben. Sozialverbände, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, haben darauf hingewiesen, die organisierten Erwerbslosen rechnen vor, dass der Regelsatz eine Höhe von mindestens 500 Euro haben muss, um halbwegs existenzsichernd ausgestalte zu sein. Für 20 % Bevölkerung im Landkreis Aschersleben ist es Normalität, dass zum Monatsende das Geld nicht einmal für die einfachsten Dinge des täglichen Bedarfs mehr reicht. Die anerkannten Wohngrößen und Mietkosten sind so gering gehalten, dass die Differenz und steigende Energiekosten selber bezahlt werden müssen. Es bleibt nur eine Entscheidung: Verschuldung oder „Verzicht“ von „Lebensmitteln“ und das alte Wohnumfeld, um irgendwie überleben zu können.
Tommi Sander, von der IG Contra Sozialabbau erklärt dazu: „Der Staatsanwaltschaft geht es nicht um einen „öffentlichen“ Diebstahl, sondern sie will mit dieser exemplar-ischen Bestrafung verhindern, dass immer mehr Menschen diese HartzIV-Ungerechtig-keiten öffentliche machen. Diese Aktion war für uns eine politische Demonstration, die zeigen soll, was Hartz IV für die Betroffenen bedeutet. Die Staatsanwaltschaft hat mit ihren Strafantrag jede „Verhältnismäßigkeit“ verlassen: Für einen demonstrativen Verzehr von Lebensmittel im Werte von 95 Cent will sie eine von einem Hartz IV-Empfänger eine Geldstrafe von insgesamt 243 Euro. Das Amtsgericht sollte sich überlegen, ob es sich für so einen politisch motivierten Strafantrag hergibt.“
Das bundesweite Aktionsbündnis Sozialproteste verlangt die Einstellung dieses Strafverfahrens und ruft auf, zur Verhandlung in das Amtsgericht Aschersleben (Theodor Römer Weg 3) am Dienstag den 26. Juni um 9:15 zu kommen. Ziviler Ungehorsam ist nicht kriminell, sondern notwendig, wenn Demokratie versagt.
Arbeitsgruppe Soziales Berlin
Iim Berliner Sozialforum /
Koordinierungskreis Aktionsbündnis Sozialproteste |
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