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as65
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10.789 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Gera
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08.06.2007 ~ 23:13 Uhr ~ as65 schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
176 erhaltene Danksagungen
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DIE SOZIALCARD |
Beitrag Kennung: 50843
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Für bedürftige Bürger der Stadt Gera sieht die Gebührenordnung verschiedener öffentlicher Einrichtungen ermässigte Preise vor. Um in deren Genuss zu kommen, müsste man normalerweise überall dort den oft mehrseitigen Bewilligungsbescheid als Bestätigung vorlegen. Das ist natürlich sehr umständlich und vielen auch peinlich. Deshalb kann man in Gera seit dem 6. November 2006 mit der kleinen Sozialcard, die als Leistungsnachweis gilt, ganz diskret den ermässigten Preis anfordern.
Fragen zum Thema Sozialcard
Wer kann die Sozialcard bekommen?
Die Karte bekommen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera, die folgendes Leistungen in Anspruch nehmen:
• Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG-II-Empfänger)
• Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfeempfänger)
• Leistungen nach dem Wohngeldgesetz WoGG (Wohngeldempfänger)
Jedes berechtigte Familienmitglied ab sechs Jahren erhält eine eigene Karte.
Wo erhält man die Karte?
Wer durch die Arge betreut wird, erhält die Karte im Auftrag der Stadt beim Kreisverband Gera der Volkssolidarität in der De-Smit-Strasse 34 ( geöffnet von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr und Samstag von 8 bis 13 Uhr) sowie im Stadtservice in der Heinrichstrasse 35. Dazu muss der Bewilligungsbescheid für die Sozialleistungen vorlegt werden. Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger erhalten die Karte zusammen mit dem Bewilligungsbescheid.
Wie lange gilt sie?
Die Sozialcard gilt für den Bewilligungszeitraum der jeweiligen Sozialleistung. Wird die Leistung weiterbezogen, kann die bereits ausgestellte Karte einmalig verlängert werden.
Wo gibt es Ermässigungen und Vergünstigungen?
• bei verschiedenen Veranstaltungen, wie der Bundesgartenschau
• in Museen
• bei der Jahresnutzungsgebühr der Stadtbibliothek
• im Hofwiesenbad und Freibad Kaimberg
• in den Kleiderkammern Fritz-Giessner-Strasse 14, Ebelingstrasse 15, Puschkinplatz 2 und Kleiststrasse 7
• beim sozialen Möbeldienst in der Reichsstrasse 22
• in den Lebensmittelausgabestellen der Geraer Tafel und der Thüringer Arbeitsloseninitiative (Ali-Tisch)
• bei der vorübergehenden Obhut eines Tieres im Tierheim im Krankheitsfall oder während des Kuraufenthaltes des Besitzers
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