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Unerwünschte Werbung |
Beitrag Kennung: 48371
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Jeder hat es schon erlebt. Jetzt endlich ein sinnvoller Vorstoß:
Unerwünschte Telefonwerbung ist ein echtes Ärgernis. Obwohl Anrufe ohne Einverständnis des Angerufenen laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG Nr. 2, § 7, Abs. 2) verboten sind, klingelt täglich bei vielen Bundesbürgern das Telefon.
Deshalb hat die Bundesregierung jetzt neue Maßnahmen im Kampf gegen die unerlaubte Werbung angekündigt. "Leider können viele Anrufe nicht verfolgt werden, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat", sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu unterdrücken."
Um eine bessere Handhabe gegen dieses unlautere Vorgehen zu haben, will Zypries diese "technische Verschleierungsmaßnahme" verbieten und Verstöße dagegen mit einem Bußgeld belegen. Keine Angaben machte Zypries über die Höhe der geplanten Strafe.
Es bleibt zu hoffen, daß damit da lästige Problem beseitigt wird.
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