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FelixKaiser
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FT-Nutzer
937 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Gera, Bieblach/Tinz
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10.12.2013 ~ 14:09 Uhr ~ FelixKaiser schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 04.01.2008
58 erhaltene Danksagungen
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Barrierefreiheit im ÖPNV |
Beitrag Kennung: 667273
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Ich möchte euch an dieser Stelle mal ein Thema etwas näher bringen, das uns alle betrifft, was in der Presse so noch gar nicht zum Tragen kam und mit dem sich die meisten wahrscheinlich noch gar nicht näher auseinandergesetzt haben.
Als Einstieg werfen wir mal einen Rückblick auf das Jahr 2013, Trassenbau in Bieblach/Ost. Die Gleise waren nicht von bester Qualität, mehrfach gebrochen, mussten erneuert werden. Das wurde schon mehrfach so beschrieben und geklärt. Nicht ganz so offensichtlich war der Verschleiß der Oberleitung, wohl hauptsächlich weil sie außerhalb des näheren Blickfelds hängt. Die war schon deutlich über die Norm abgenutzt, der einst runde Querschnitt auf über die Hälfte schon durch die Bügel abgeschliffen. Soweit ist klar warum Gleise und Oberleitungen erneuert werden mussten. Aber auch die Haltestellen wurden umgebaut, auf den ersten Blick fast genau so wie sie vorher auch schon aussahen, aber nur fast. Jetzt sind die Haltestellen vollständig barrierefrei, dafür gibt es Normen und Vorgaben die exakt definieren, wann eine Haltestelle barrierefrei ist, Maße, Markierungen, Riffelplatten, usw. Das macht man nicht, weil man soviel Geld übrig hat und mobilitätseingeschränkten Mitmenschen etwas gutes tun möchte, sondern weil man muss!
Hintergrund ist eine EU Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt werden musste, besonders interessant zum Thema Barrierefreiheit ist Absatz 3 in Paragraf 8 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bis zum 01. Januar 2022 muss der ÖPNV vollständig barrierefrei sein. Davor drücken kann sich kein Aufgabenträger. Wird das Ziel nicht erreicht muss sich der Aufgabenträger gegenüber der Genehmigungsbehörde rechtfertigen (in Thüringen das Landesverwaltungsamt in Weimar), im Zweifel drohen Strafen. Gefördert werden Investitionen in die Barrierefreiheit nur zum Teil, ansonsten sind die Aufgabenträger auf sich allein gestellt. Gut zusammengefasst hat das der Herr Prof. Dr. Andreas Saxinger in einem Artikel.
Bei uns in Gera sieht es da recht differenziert aus. Der Busfuhrpark ist modern, Ersatzbeschaffungen für in die Jahre gekommene Fahrzeuge wurden und werden vom Land gefördert, die Busse sind barrierefrei und erfüllen zudem hohe Umweltstandards. Bei den Bushaltestellen, von denen wir sehr viele haben, sieht es dagegen nicht so gut aus. Eine ganze Hand voll ist barrierefrei gestaltet, Ersatzneubau wird in der Regel aus Eigenmitteln bestritten. Besser das Bild bei der Straßenbahn, mit Abschluss des Stadtbahnprogramms wird eine vollständige Barrierefreiheit bei den Haltestellen hergestellt sein, zum Großteil mit Fördermitteln finanziert. Ein Problem im Fuhrpark stellen dagegen die alten Tatrabahnen dar, die dürften ab 2022 eigentlich nicht mehr fahren, Förderprogramme zur Ersatzbeschaffung laufen 2019 aus, ermöglichen aber bis zu 75% Förderung. Folgeprogramme wird es nicht geben, das wurde schon mehrfach so festgeschrieben. Thüringen sieht auch keine Notwendigkeit da in Eigenregie eigene Mittel für auslaufende Bundesmittel bereitzustellen, denn Erfurt, Jena und Nordhausen sind durch, einzig Gera und Gotha sind noch offen. Wobei die Situation in Gotha anders ist als hier. Die Thüringerwaldbahn erfüllt touristische Zwecke und genießt eine etwas andere Stellung. Im Stadtverkehr selbst ist der Fahrzeugbedarf nicht so groß, so dass man ein paar gebrauchte Fahrzeuge selbst wieder flott macht und sukzessive durch ein paar Neufahrzeuge ergänzen kann. Für gebrauchte niederflurige Fahrzeuge gibt es prinzipiell keinen Markt, für Gera gibt es diese Option nicht. Bleibt das Hoffen darauf, dass man noch in den Genuss der 75%igen Förderung und niedriger Anschaffungskosten kommt und dass sich für die Altfahrzeuge noch Abnehmer ostwärts finden, um so die Kosten und den Aufwand einer Verschrottung zu sparen.
In gewisser Weise sehe ich beim Thema Barrierefreiheit Parallelen zum Thema Umwelt. Richtlinien und Gesetze sind leicht gemacht. Welche Folgekosten dann weiter unten entstehen interessiert den Gesetzgeber nicht und vor dem Aufdrücken von Strafen scheut man auch nicht zurück. So hat Erfurt bei seiner Umweltzone mehr Kosten als Nutzen, Strafzahlungen standen im Raum.
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