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Forum-Thueringen» Regional» Gera-Forum » Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



08.12.2013 ~ 07:38 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 666961
gelesener Beitrag - ID 666961


Parteilistenaufstellung Kommunalwahlen
Herstellung der Chancengleichheit für Frauen


Die Chancen der Frauen und der Männer als Kandidaten zu den Kommunalwahlen hängen im wesentlichen von den Listenplätzen ab welche sie bei der Parteilistenaufstellung erhalten.
Es geht immer die möglichst niedrigste Listenplatznummer zu erreichen um seine Chancen zu erhöhen!

An der Listenplatznummern erkennt ihr welche Chancen den Frauen in den Parteien bei den Wahlen einräumt werden.

Gleiche Chancen haben Frauen bei Wahlen nur wenn abwechselnd eine Frau und ein Mann einen Listenplatz erhalten.

Ich finde es sollte Frauenfreundlichkeit gezeigt werden indem mit einer Frau auf den ersten Listenplatz begonnen wird.

Frauen laßt euch nicht eure Chancen nehmen!




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Käptn Blaubär   Käptn Blaubär ist männlich Zeige Käptn Blaubär auf Karte FT-Nutzer
1.831 geschriebene Beiträge
Wohnort: Thüringen nazifrei



08.12.2013 ~ 08:28 Uhr ~ Käptn Blaubär schreibt:
images/avatars/avatar-2254.jpeg im Forum Thüringen seit: 02.02.2007
266 erhaltene Danksagungen
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 666968
gelesener Beitrag - ID 666968


So ein Unfug. Listenplätze besagt doch schon das Plätze vergeben werden. 1.,2., 3., 4., ... Und so werden die Plätze auch vergeben. Die Kandidaten werden innerparteilich nominiert und gewählt. Übrigens nur eine Partei achtet dabei auch auf eine Frauen-Quote. In dieser Partei achten aber auch die Männer auf Gleichberechtigung der Frauen. Weil es Parteiprogramm ist.
Die Linke



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RudiRatlos
Benutzerkonto wurde gelöscht



08.12.2013 ~ 19:38 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 667044
gelesener Beitrag - ID 667044


Zitat:
Am 2. März fand die Vertreter_innenversammlung zur Wahl der Landesliste der Partei DIE LINKE. Thüringen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im AHORN Berghotel in Friedrichroda statt.

Wahlergebnisse:

Folgende Kandidat_innen wurden auf die Listenplätze gewählt:

Listenplatz 1: Kersten Steinke mit 90,1% der Stimmen
Listenplatz 2: Ralph Lenkert mit 92,6% der Stimmen
Listenplatz 3: Martina Renner mit 92,5% der Stimmen
Listenplatz 4: Frank Tempel, in der Stichwahl mit 58,3% der Stimmen Listenplatz 5: Sigrid Hupach, in der Stichwahl mit 50,0% der Stimmen Listenplatz 6: Norbert Schneider, in der Stichwahl mit 50,4% der Stimmen Listenplatz 7: Steffi Hornbostel mit 52,7% der Stimmen
Listenplatz 8: Maik Nothnagel mit 81,3% der Stimmen
Listenplatz 9: Sebastian Bach mit 60,6% der Stimmen

Quelle



Auf den Plätzen 3, 5 und 7 sind Frauen nominiert. Allerdings gilt die Liste für den Bundestag. Eventuell gibt es ja bei Regionalwahlen eine höhere Frauenquote als 30%? Augenzwinkern
Und wie sieht es zB mit der Kompetenz aus in Bezug auf die Nominierung?


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von RudiRatlos: 08.12.2013 19:41.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



08.12.2013 ~ 21:39 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 667063
gelesener Beitrag - ID 667063


Das sich Parteien zur Wahl stellen besagt das das GG nicht eingehalten wird, denn Parteien dürfen nach dem GG nicht gewählt werden sondern nur Kandidaten!
Siehe:
II.
Der Bund und die Länder
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Beachte:
Die Staatsgewalt geht vom Volke und nicht von den Parteien aus!

Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Beachte:
Die Parteien wirken an der politischen Willensbildung des Volkes mit.

Art 28
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Beachte:
In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.

Unmittelbar bedeutet das der Wähler Direktkandidaten und keine Parteilisten wählt, auf welchen die Parteien eine Rangfolge der Kandidaten zwingend vorgeben.
Unmittelbar bedeutet, daß der Wahler keine Parteilisten, sondern Direktkandidaten wählt.
Mittels Parteilisten wird von den Parteien verhindert das der Wähler eine Auswahl unter den Kandidaten treffen kann er wird dadurch entmündigt.

Mittels Stimmensplitting in Direktmandatsstimme + Partei-Listenstimme wird der Wähler an der Nase herum geführt.

Stimmensplitting und Listenkandidaten dienen zur Entmündigung unwissender Wähler.

Wer kennt nicht die Liste der nationalen Front der DDR, die gibt es auch in der BRD, denn Partei-Listenkandidaten sind Kandidaten, auf deren Wahlsieg der Wähler keinen Einfluß hat, sondern nur die Parteien.

Somit sind diese Wahlen nur Parteiwahlen und nicht unmittelbar!

An welche Wahlversprechen halten sich denn Parteien?
Ist es nicht Praxis das man sich an keine hält?
Wenn es demokratisch zugehen soll darf es nur eine Stimme und kein Stimmensplitting in Partei- und Direktkandidatenstimme geben.
Diese eine Stimme gibt man einen Kandidaten und sie ist gleichzeitig auch Parteistimme.
Nur so erreicht man das die besten Kandidaten der Parteien, die mit den meisten Stimmen, ins Parlament einziehen.
So lange das Stimmensplitting nicht abgeschafft ist haben wir keine freien und demokratischen Wahlen.

Mit Listen und Stimmensplitting sind keine unmittelbaren, freien und gleichen Wahlen möglich.



Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 08.12.2013 21:54.



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FelixKaiser   FelixKaiser ist männlich Zeige FelixKaiser auf Karte FT-Nutzer
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09.12.2013 ~ 07:44 Uhr ~ FelixKaiser schreibt:
images/avatars/avatar-1929.jpg im Forum Thüringen seit: 04.01.2008
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RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 667085
gelesener Beitrag - ID 667085


Der Wortlaut des Grundgesetzes klingt oft so idealistisch und gutmütig, aber die Realität ist dann doch etwas verzerrter. Bewegungen, die die Situation verbessern wollen, werden bekämpft und auch gleich mal als Klassenfeind gebrandmarkt. Die CDU Thüringen will schließlich Bodo Ramelow verhindern - warum wohl?



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



09.12.2013 ~ 20:09 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 667186
gelesener Beitrag - ID 667186


Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheitlic...he_Grundordnung
Freiheitliche demokratische Grundordnung
Zitat:
Der Begriff wird verwendet in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 18, Art. 21 Abs. 2, Art. 87a Abs. 4, Art. 73 und Art. 91 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[1]

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1, 12


Zitat:
Die Legaldefinition im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne der Legaldefinition des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) zählen:
1.das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3.das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4.die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5.die Unabhängigkeit der Gerichte,
6.der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
7.die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Diese Aufzählung ist bis auf die letzte Ziffer identisch mit § 92 Abs. 2 StGB.

Das Bundesverfassungsschutzgesetz wurde im Jahr 1990 verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt konnte vom Gesetzgeber nicht nur die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sondern auch die umfangreichen Beiträge der einschlägigen juristischen Literatur.


Ich habe 2 Fragen dazu:
1.) Ist die Freiheitlich demokratische Grundordnung schon hergestellt?
2.) Sollte die Frage mit nein beantwortet werden:
Wie können wir die Freiheitlich demokratische Grundordnung herstellen?

http://www.handelsblatt.com/politik/konj...eg/6700550.html



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11.12.2013 ~ 10:09 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 667395
gelesener Beitrag - ID 667395


Kann man Listenkandidaten im Sinne des GG wirklich als gewählt bezeichnen?

Da verstehe einer Seehofer.

http://www.youtube.com/watch?v=kun6yGLYSbU



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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19.03.2014 ~ 03:44 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 683327
gelesener Beitrag - ID 683327


Lesen Sie sich vor den Wahlen betreffs Wahlen alles wichtige hier noch einmal durch.

Meine Empfehlung ist:
Mit allen Stimmen welche man zur Kommunalwahl hat nur gute Direktkandidaten und keine Parteien und damit Listenkandidaten zu wählen.

Kommunalwahlen und OB-Wahlen sind die einzigen richtigen Wahlen nach dem GG, wo man keine Parteien mit seinen Stimmen wählen muß ohne einen Stimmgewichtsverlust hinnehmen zu müssen.



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FelixKaiser   FelixKaiser ist männlich Zeige FelixKaiser auf Karte FT-Nutzer
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19.03.2014 ~ 07:11 Uhr ~ FelixKaiser schreibt:
images/avatars/avatar-1929.jpg im Forum Thüringen seit: 04.01.2008
58 erhaltene Danksagungen
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 683330
gelesener Beitrag - ID 683330


Deswegen finden sich vorallem bei Kommunalwahlen auch Wählervereinigungen, Bürgerinitiativen, Vereine und dergleichen auf den Listen. Genau so können sich auf den Listen der Parteien auch parteilose befinden, zumindest bei der Geraer Linken weiß ich dass es so ist. Ein OB Amt ist auch nicht an eine Parteienzugehörigkeit gebunden. Das kommt auch sehr oft dem Bürgerwunsch nach Unabhängigkeit entgegen. Viele, und da zähle ich mich auch ganz offen dazu, wollen niemanden der nach der Pfeife irgendeines Parteibuchs tanzt.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



19.03.2014 ~ 08:56 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Chancengleichheit - Frauen - Kommunalwahlen Beitrag Kennung: 683335
gelesener Beitrag - ID 683335


Zitat:
FelixKaiser hat am 19. März 2014 um 07:11 Uhr folgendes geschrieben:
Das kommt auch sehr oft dem Bürgerwunsch nach Unabhängigkeit entgegen. Viele, und da zähle ich mich auch ganz offen dazu, wollen niemanden der nach der Pfeife irgendeines Parteibuchs tanzt.


Leider setzen sich die Bürger aber nicht für die Einhaltung des GG ein. Siehe meine Erläuterungen weiter oben hier dazu.
-Freiheitliche demokratische Grundordnung
-GG Artikel 20, 21, 28

Beachte:
In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Listenkandidaten sind nie unmittelbar gewählt.

Es sollten die Direktkandidaten mit den meisten Stimmen ins Parlament kommen.
Dazu ist es jedoch notwendig das die Direktkandidatenstimme zugleich auch Parteistimme ist, es also kein Stimmensplitting in Partei und Direktmandatsstimme sowie keine gewonnenen Wahlkreise gibt. Für den Einzug ins Parlament zählen dann nur die direkt erhaltenen Stimmen.
Das wäre im Endeffekt ein absolut gerechtes Verfahren.

Auf diese Art und Weise haben die Bürger die Möglichkeit auf die Parteien Einfluß zu nehmen und die Parteien auf die Bürger.
Jetzt hat der Bürger nur die Möglichkeit die Partei nicht zu wählen um auf die Listenkandidaten Einfluß zu nehmen, was sich durch die vorhandene Wahlgesetzgebung dann besonders nachteilig auf bestimmte Parteien auswirkt und somit den Wählerwillen verfälscht.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 19.03.2014 09:00.



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