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Strubbi Benutzerkonto wurde gelöscht
02.11.2013 ~ 09:35 Uhr ~ Strubbi schreibt:
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RE: Diskriminierung und Schwarzarbeit |
Beitrag Kennung: 660999
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Als Schwarzarbeit wird in der Regel eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit bezeichnet, die unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften ausgeübt wird. Dabei erstreckt sich die Bandbreite von kleinen Handwerkerleistungen nach Feierabend bis hin zu ausschliesslicher, illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuer-, Sozialversicherungs-, Wettbewerbs- und insbesondere des Ausländerrechts. Gemeinsam ist den meisten Formen der Schwarzarbeit, dass in teilweise erheblichem Umfange öffentlichrechtliche Abgaben umgangen werden.
Wenn ein Handwerker 40% für den Bevölkerungsbedarf z.B. Holz verwenden durfte und einen zusätlichen Auftrag erledigte der nicht über Bücher ging, wäre es Schwarzarbeit.
Genauso wenn man unter Tarif Menschen beschäftigt vorbei an den Büchern. Nach Feierabend war und ist es doch oft geringfügige Beschäftigung wie man es nennt.
Es ist schon gut das man dabei den Einzellfall betrachtet und bewertet.Ich hielt mich da raus weil ich das Ausländerrecht nicht so genau kenne um generell es für mich zu bewerten.
Nur zu sehen als "Zubrot" sehe ich als zu eng gesehen. Wird ja auch benutzt um Tarife nicht zu zahlen und Versicherungen.
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