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Strubbi Benutzerkonto wurde gelöscht
16.10.2013 ~ 22:24 Uhr ~ Strubbi schreibt:
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RE: Was muss man beachten wenn man einen Onlineshop eröffnen will? |
Beitrag Kennung: 657897
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an sowas in Erfurt teilnehmen will man nicht?
Informationen für zukünftige Unternehmer
Sie tragen sich mit dem Gedanken der Gründung eines Unternehmens oder sind schon in der Vorbereitung?
Sie haben noch Fragen zu Förderleistungen und Hilfen bei der Vorbereitung dieses Schrittes in die Selbständigkeit?
In der Agentur für Arbeit Erfurt wenden Sie sich zunächst an Ihren Arbeitsvermittler / Ihre Arbeitsvermittlerin.
Hier bekommen Sie Informationen zu Förderleistungen der Agentur für Arbeit, welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind und welche Anträge gestellt werden müssen.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.
Was sollten Sie im Vorfeld beachten?
Stellen Sie sich selbst Fragen wie:
•Bin ich fachlich und unternehmerisch geeignet?
•Welche Fähigkeiten und Kenntnisse besitze ich?
•Wie gut kenne ich die Branche?
•Reichen meine kaufmännischen Kenntnisse aus?
- Einkauf
- Buchhaltung
- Kostenrechnung und Controlling
- Steuerrecht
- Vertragsrecht
- Mahnwesen
- PC - Handhabung
•Wie leistungsfähig bin ich? (Unternehmer haben i.d.R. keinen 8-Stunden-Tag, sondern mehr!)
•Wie gut sind meine Vertriebskenntnisse?
•Welche Finanzen stehen zur Verfügung?
•Wie abhängig oder unabhängig bin ich von Banken und anderen Kapitalgebern?
•Wie gehe ich mit eventuellen Misserfolgen um?
•Trete ich in Verhandlungen überzeugend genug auf? Kann ich Verkaufsgespräche mit Kunden, Banken, Lieferanten führen?
•Gibt es eventuell gesetzliche Voraussetzungen die ich beachten muss, um diesen Beruf ausüben zu können?
•Ist mein Partner / meine Partnerin mit diesem Schritt einverstanden? Kann er / sie mich unterstützen?
Stellen Sie fest, dass Sie in der einen oder anderen Position noch Handlungsbedarf bei sich sehen, können wir Ihnen sicher helfen.
Die Vorbereitung auf eine Existenzgründung kann von der Agentur für Arbeit Erfurt durch die Förderung der Teilnahme an Informations- und Qualifizierungsbausteinen in einen „Gründungscenter“ gefördert werden.
Ihr Arbeitsvermittler hält weitere Informationen des Trägers bereit und kann Ihnen das Verfahren erläutern.
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung kann in der Anfangsphase der selbständigen Tätigkeit ein Gründungszuschuss nach § 57 SGB III gewährt werden.
Im Internet können Sie weitere Informationen zur Qualitätssicherung des Existenzgründungsprozesses finden, indem Sie die folgende Webseite aufrufen: www. gruenderfuchs.de
Bleiben Sie mutig! Die Existenzgründung kann der richtige Weg für Sie aus der Arbeitslosigkeit sein!
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