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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Gesetzliche Ausnahmezustände » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gesetzliche Ausnahmezustände
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Gesetzliche Ausnahmezustände Meta 11.10.2013 12:45
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Bernhard P. 11.10.2013 12:49
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Meta 12.10.2013 10:22
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Strubbi 12.10.2013 23:31
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Meta 13.10.2013 09:18
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Bernhard P. 13.10.2013 09:38
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Strubbi 13.10.2013 10:52
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Strubbi 13.10.2013 11:26
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Bernhard P. 13.10.2013 11:38
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Strubbi 13.10.2013 18:35
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Meta 13.10.2013 21:12
 RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Strubbi 11.10.2013 16:47

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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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11.10.2013 ~ 12:45 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 656871
gelesener Beitrag - ID 656871


Ich finde die gesetzlichen Ausnahmezustände nehmen in Deutschland überhand. Niemand kann mehr so richtig wissen was wirklich rechtens ist. Wenn dieser Zustand erreicht ist dann können Rechte nicht mehr wahrgenommen werden. Wenn das weitestgehend nicht mehr möglich ist so befindet man sich in einem Ausnahmezustand ohne das ein solcher je ausgerufen wurde.
Hat schon Jemand von euch einmal darüber nachgedacht?
Zu welchen Ergebnissen seid ihr gekommen?



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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Wohnort: Erfurt



11.10.2013 ~ 12:49 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
510 erhaltene Danksagungen
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 656873
gelesener Beitrag - ID 656873


Nein darüber habe ich so noch nicht nachgedacht. Hat jemand konkrete Beispiele? Mit allgemeinen Aussagen kann man leider wenig anfangen.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



12.10.2013 ~ 10:22 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657026
gelesener Beitrag - ID 657026


Zitat:
Bernhard P. hat am 11. Oktober 2013 um 12:49 Uhr folgendes geschrieben:
Nein darüber habe ich so noch nicht nachgedacht. Hat jemand konkrete Beispiele? Mit allgemeinen Aussagen kann man leider wenig anfangen.


Bei der EnEV habe ich viele solche Tatbestände festgestellt.



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Strubbi
Benutzerkonto wurde gelöscht



12.10.2013 ~ 23:31 Uhr ~ Strubbi schreibt:
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657182
gelesener Beitrag - ID 657182


B]Meta hat am 12. Oktober 2013 um 10:22 Uhr folgendes geschrieben:[/B]
Bei der EnEV habe ich viele solche Tatbestände festgestellt.

Sicher das es der richtige gesetzl. Begriff ist?

Bezeichnung für eine Krisensituation, bei dem Staatsorgane besondere Vollmachten erhalten, um drohende oder bereits eingetretene Gefahren oder Gefahren gegen die Existenz des Staates abzuwenden
sind Gesezliche Ausnahmezustände.

Kenne ich im Römischen Recht und Nürnberger Gesetze. Aber DDR oder BRD nicht.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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Wohnort: Gera



13.10.2013 ~ 09:18 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657246
gelesener Beitrag - ID 657246


In unseren Gesetzen gibt es so viele Ausnahmen, so daß am Ende damit der Normalbürger nichts mehr anfangen kann. Alles Sonderregelungen für Ausnahmezustände, also Zustände für die Ausnahmen gelten führen letztendlich zur Rechtsunsicherheit.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 13.10.2013 09:19.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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13.10.2013 ~ 09:38 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
510 erhaltene Danksagungen
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657249
gelesener Beitrag - ID 657249


Ja wer blickt schon noch da durch? Doch wohl nur die wenigsten.
So darf laut Grundgesetz, denn Verfassung hat ja Deutschland keine, die Würde des Menschen nicht verletzt werden und auf der anderen Seite gibt es Hartz4, was nicht nur eine unmenschliche Zunutung ist, sondern so die Linken, alllein gegen10 Artikel des Grundgesetzes verstößt. Also von Menschlichkeit, in diesem System, wohl keine Spur.



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Strubbi
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13.10.2013 ~ 10:52 Uhr ~ Strubbi schreibt:
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657259
gelesener Beitrag - ID 657259


Dazu heißt es das Grundgesetz findet in den Gesetzen im einzelnen Anwendung.

Hilfreich ist da nicht nur an der Oberfläche zu bleiben (allgemeine Willenserklärung Verfassung oder Grundgesetz) und dies immer zu erwähnen. Sich dazu einmal in den Gesetzen die konkrete
Auslegung.



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Strubbi
Benutzerkonto wurde gelöscht



13.10.2013 ~ 11:26 Uhr ~ Strubbi schreibt:
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657265
gelesener Beitrag - ID 657265


Meta hat am 13. Oktober 2013 um 09:18 Uhr folgendes geschrieben:
In unseren Gesetzen gibt es so viele Ausnahmen, so daß am Ende damit der Normalbürger nichts mehr anfangen kann.

So einfach sehe ich das nicht. Hier wird es natürlich verschiedene Meinungen geben. Alle haben Vor und Nachteile. Vereinfacht man alles kommt es zu mehr sogenannten Richterentscheidungen. Der Richter hat den ganzen Ermessensspielraum der so geregelt ist. Oder wie es es jezt mit Rechtsstreitigkeiten Forum ist das der ersteWeg Schiedsmann ist. 2 Länder betrifft es erst. Wo dann die erste Rechtssprechung erfolgt.
Wie geschrieben hat alles Vor und Nachteile.Die Vielfalt der zu regelnden Dinge nehmen zu daduch ist das schon zwangsläufig.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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13.10.2013 ~ 11:38 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657274
gelesener Beitrag - ID 657274


Wo haben denn Meinungen Nachteile? Meinungen sind nur Ansichtssache.
Ja und der Ermeesungspielraum der Richter ist krass ausgedrückt von Freispruch bis fast Todesstrafe. Gut das die wenigstens abgeschafft ist.



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Strubbi
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13.10.2013 ~ 18:35 Uhr ~ Strubbi schreibt:
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657348
gelesener Beitrag - ID 657348


Bernhard P. hat am 13. Oktober 2013 um 11:38 Uhr folgendes geschrieben:
Wo haben denn Meinungen Nachteile? Meinungen sind nur Ansichtssache.
Ja und der Ermeesungspielraum der Richter ist krass ausgedrückt von Freispruch bis fast Todesstrafe.

Wo schrieb jemand etwas davon. Wie ich es lese Vor und Nachteile die verschiedenen Meinungen. Also ganz was anderes. Das jede Meinung Vor und Nachteile hat. Statt der Belehrung eine zurück.
Wenn man was wiedergibt sollte es nicht sinnenstellt wiedergegeben werden.

Freispruch, Todesstrafe bei EnEV? Ist wohl eine höhere Ebene fernab irdischer Gerichtsbarkeit. Halt ich mich dann garantiert raus.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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13.10.2013 ~ 21:12 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 657362
gelesener Beitrag - ID 657362


Außerdem lesen die Richter die Gesetze nicht, der nach Rechtverlangende muß beweisen das das Recht auch wirklich sein verlangen stützt. Ist der Beweis nicht schlüssig so ist das Recht dem Richter egal, der Klagende bekommt Unrecht, das ist die Realität, kein Ausnahmezustand.



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Strubbi
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11.10.2013 ~ 16:47 Uhr ~ Strubbi schreibt:
RE: Gesetzliche Ausnahmezustände Beitrag Kennung: 656913
gelesener Beitrag - ID 656913


Meta hat am 11. Oktober 2013 um 12:45 Uhr folgendes geschrieben:
gesetzlichen Ausnahmezustände nehmen in Deutschland überhand.

Das sehe ich nicht so. Ausnahmezustände betreffen in erster Linie ja das Grundrecht. Praktisch wo das Recht durch die Gesetze eines Bürgers zeitlich aufgehoben werden. Beispiel Enteignung im Notfall.

Sehe ich persönlich doch eher schreib ich mal einfach mehr durch Ergänzung oder Sonderregelung das nicht jeder immer auf dem laufenden ist. Zwangsläufig Grundsatzentscheidungen zunehmen Sowas eben.

Wir haben doch eigentlich was anderes. Die Hauptgesetze bleiben gleich Nebengesetze zu viel. Meinst Du aber bestimmt nicht. Weil es nicht mit Ausnahmezustand zu tun hat. Sondern noch mehr einen konkreten Fall zum Hauptgesetz zum Inhalt hat. Vereinfacht ausgedrückt.



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