.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44,
Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
|
+ Portal-Navigation + |
|
|
|
|
|
Meta
|
FT-Nutzerin
14.452 geschriebene Beiträge
|
         
|
Wohnort: Gera
|
11.08.2013 ~ 13:01 Uhr ~ Meta schreibt:
|
|
|
|
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1225 erhaltene Danksagungen
|
|
|
Verhältnis von Treueeid und Demokratie |
Beitrag Kennung: 646905
|
|
|
|
Im besonderen ist der Treueeid auch als Amtseid oder Diensteid bekannt. ZB. bei den Beamten, der Armee, den Geheimdiensten usw..
Siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid
Zitat: |
Manche Amtseide sind Bekundungen der Loyalität gegenüber einer Verfassung, Gesetzestexten oder gegenüber einer Person oder eines anderen Amtsinhabers (z. B. ein Eid, um die Verfassung eines Staates zu wahren, oder die Loyalität gegenüber einem König). Je nach Gesetzen eines Staates kann ein Verstoß oder eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen des Eidesleistenden geben, wenn er dem geschworenen Amtseid untreu wird. Der vergleichbare Abgeordneteneid wird heute in Demokratien selten gefordert. |
Man stelle sich einmal vor die Abgeordneten müssten einen Eid gegenüber den Wählern ablegen, könnte dieses nicht die Wahlverdrossenheit vieler Wähler beheben? Bleibt die Frage offen wie dieses ein Listenkandidat zu tun gedenkt, der könnte es doch bestenfalls den Aufstellern der Liste gegenüber tun, dem Wähler gegenüber wäre er dann zu nichts verpflichtet. Was ergibt sich daraus für den Wähler; sind die Listenkandidaten etwa nur eine Wählertäuschung? Hier bleiben zur Aufklärung viele Fragen offen.
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| |
|