.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44,
Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
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gastli
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FT-Nutzer
32.252 geschriebene Beiträge
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Wohnort: terrigenus
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03.07.2013 ~ 09:21 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
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Ermordung eines deutschen Staatsbürgers mittels einer Drohne ist nicht strafbar |
Beitrag Kennung: 640391
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[ARD]
Keine Kriegsverbrechen, keine Anklage
Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod eines deutschen Islamisten durch einen US-Drohnenangriff in Pakistan eingestellt. Die Tötung des damals 20-jährigen Bünyamin E. aus Wuppertal im Oktober 2012 sei kein Kriegsverbrechen gewesen, erklärte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
* Die Begründung der Bundesanwaltschaft: Der 20-jährige Wuppertaler war schliesslich kein Mensch, der auf einen rechtsstaatlichen Prozess pochen konnte, sondern "nur ein Islamist", den man folgerichtig abknallen kann.
Ein lustiges Detail ist es, dass die Bundesanwaltschaft über Kriegsrecht debattiert.
Ich dachte immer, Deutschland befindet sich gar nicht im Krieg, sondern in einer Friedensmission zum Brunnenbau und für Frauenrechte. Aber wahrscheinlich hab ich wieder mal alles falsch verstanden.
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