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Strubbi Benutzerkonto wurde gelöscht
10.06.2013 ~ 11:57 Uhr ~ Strubbi schreibt:
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RE: Erfolgshonorare für Rechtsanwälte |
Beitrag Kennung: 636302
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Meta,
ganz genau genommen ist es etwas falsch wie Du schreibst.
Nach dem § 4a RVG ist jedoch im Einzelfall die Vereinbarung eines Erfolgshonorars zulässig, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/...m#ixzz2VnxWSFC1
Rechtserheblich sehe ich persönlich das es in einzelnen Rechtsangelegenheiten möglich ist, in anderen nicht.
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