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Forum-Thueringen» Regional» Gera-Forum » Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies Adeodatus 08.03.2013 14:41
 RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies FelixKaiser 09.03.2013 16:48
 RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies do4rd 10.03.2013 13:55
 RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies FelixKaiser 10.03.2013 17:00
 RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies seidi 12.03.2013 12:29

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Autor
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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



08.03.2013 ~ 14:41 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies Beitrag Kennung: 615657
gelesener Beitrag - ID 615657


Zitat:
Investor und Stadt Gera streiten vor Gericht, ob die Spielothek an der Grünen Mulde erweitert werden darf oder nicht

Gera. Seit drei Jahren schwelt der Streit zwischen der Stadt Gera und einem Investor, der die Spielothek an der Grünen Mulde in Alt-Bieblach um zwei Räume erweitern will. Die Bauvoranfrage des Unternehmens aus dem Jahr 2010 hatte die Stadt abgelehnt. Darauf hin legte das Unternehmen Widerspruch ein. Dann landete der Baurechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Gera.

Das hatte gestern einen Vor-Ort-Termin mit den Streitparteien an der Grünen Mulde angesetzt. Zu klären war die Frage: Ist eine Spielothek, die sich auf etwa 400 Quadratmeter mit etwa 30 Geldspielautomaten erweitern will, für Alt-Bieblach angemessen oder nicht. Aus Sicht der Stadt nicht. Denn die bereits existierende Spielothek sei bereits 150 Quadratmeter groß und damit eigentlich schon zu groß für Alt-Bieblach, das ein Wohngebiet sei. Die beabsichtigte Erweiterung um die Nachbar-Gewerbeeinheiten mit Flächen von 120 und 130 Quadratmetern sei für ein Kerngebiet oder ein Industriegebiet zulässig, nicht aber für ein Wohnviertel.

Das sah der Rechtsvertreter des Investors naturgemäß anders. Rechtsanwalt Frank Repschläger war am Morgen mit dem Flugzeug bis Leipzig und dann weiter nach Gera extra aus Köln nach Alt-Bieblach gereist. Mit Blick von der Grünen Mulde ins Umfeld wollte er kein Wohngebiet ausmachen können. "Das ist bestenfalls eine Gemengelage", beschrieb er seine Perspektive. Im Blick hatte er den Netto Markt und unterhalb des Parkgeländes den Rewe Markt, die den Parkplätzen nach zu urteilen keinesfalls nur Nahversorger seien. Also könne es sich bei Alt-Bieblach nicht um ein reines Wohngebiet handeln, schlussfolgerte er. Und die Handelsgebäude seien beispielgebend, dass auch anderes Gewerbe im Gebiet ansässig sein könnte eben auch eine große Spielothek. Verwaltungsrichterin Ute Jung wies ins Umfeld und auf die drei- bis viergeschossigen Wohnblöcke gegenüber den Supermärkten. Lediglich ein kleines Kosmetikstudio in einem Erdgeschoss konnte sie als weiteres, aber nicht störendes Gewerbe ausmachen. Aus ihrer Sicht sei Alt-Bieblach sehr wohl ein Wohngebiet, seien die Supermärkte zur Nahversorgung da. Sie würden die "Tante-Emma-Läden" von einst ersetzen.

4000 Menschen leben in Alt-Bieblach. Die Läden würden schließen, wenn der Betrieb in einer Spielothek erst so richtig losgeht, argumentierte der Justiziar aus dem Rathaus. Die Entscheidung, ob das Spielparadies sich erweitern darf oder nicht, liegt nun beim Verwaltungsgericht. Das Urteil will Richterin Jung den Streitparteien schriftlich zuschicken.


Quelle: Angelika Munteanu / 08.03.13 / OTZ


Wenn es nach mir ginge gäbe es dieses Spielcasino gar nicht und somit die Frage nach einer Erweiterung auch nicht. Aber der Anwalt des sogenannten Investors ist schon ein echter Spaßvogel, zu seiner Aussage "Mit Blick von der Grünen Mulde ins Umfeld wollte er kein Wohngebiet ausmachen können. "Das ist bestenfalls eine Gemengelage", beschrieb er seine Perspektive." viel mir ein das auch ein blindes Huhn manchmal ein,(en) Korn findet (trinkt). Der Bieblacher Hang ist ja nicht nur ein Wohngebiet sondern ein Flächendenkmal also, gehört die Genehmigung zur Erweiterung wie von der Stadt richtig erkannt abgelehnt.



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FelixKaiser   FelixKaiser ist männlich Zeige FelixKaiser auf Karte FT-Nutzer
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09.03.2013 ~ 16:48 Uhr ~ FelixKaiser schreibt:
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58 erhaltene Danksagungen
RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies Beitrag Kennung: 615841
gelesener Beitrag - ID 615841


Dass der Bieblacher Hang mit wenigen Ausnahmen reine Tempo-30-Zone ist hat auch genau das zur Ursache, dass es sich um ein reines Wohngebiet handelt, in dem Fall sogar ohne jede Durchgangsstraße und somit Durchgangsverkehr. Eine solche Tempozone wäre sonst auch gar nicht genehmigungsfähig gewesen. Mir gefällt das Casino auch nicht und das unten beim Fressnapf wäre auch völlig ausreichend gewesen (wo übrigens eindeutig eine echte Gemengelage zum Vergleich existiert). Allerdings ist mir das Casino gegenüber Leerstand noch angenehmer, gerade wenn ich an den Anblick der ehemaligen Plattenbaukita oberhalb des Rewe denke.



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do4rd   do4rd ist männlich Zeige do4rd auf Karte FT-Nutzer
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10.03.2013 ~ 13:55 Uhr ~ do4rd schreibt:
images/avatars/avatar-1293.jpg im Forum Thüringen seit: 26.01.2008
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RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies Beitrag Kennung: 615983
gelesener Beitrag - ID 615983


Der Bieblacher Hang wurde seinerzeit durch die Wismut AWG "Glück auf" bebaut, so wie so manches Haus in dieser Stadt durch die Wismut entstand. Demzufolge gab es auch neben dem staatlichen Gesundheitswesen auch das Gesundheitswesen der Wismut, mit eigener Polyklinik und Krankenhaus. Ein großteil der Schicht-Busse ist übrigens von der Levenstrasse gestartet, heute eine Grünanlage zw. Dornaer-Str und Petrich-Str.

Rindermast und Modedruck sowie der Maschienenbau und die Hescho wollte für Ihre Leute auch Wohnungen.



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FelixKaiser   FelixKaiser ist männlich Zeige FelixKaiser auf Karte FT-Nutzer
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10.03.2013 ~ 17:00 Uhr ~ FelixKaiser schreibt:
images/avatars/avatar-1929.jpg im Forum Thüringen seit: 04.01.2008
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RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies Beitrag Kennung: 615996
gelesener Beitrag - ID 615996


Die Hescho wollte Wohnungen in Gera? Höre ich zum ersten mal, würde mich aber interessieren! Dass der Bieblacher Hang ein reines Wismut Wohngebiet ist, das ist wohl unbestritten und sehr eindeutig. Als Denkmalensemble geschützt als erstes industriell geplantes und gebautes Wohngebiet in Thüringen, zeugen ja heute noch all die Straßennamen von der Wismutgeschichte. Außerdem hat ein großer Teil der älteren Bevölkerung hier ihre Wurzeln bei der Wismut oder da mal gearbeitet oder gelernt. Ich wohne selbst seit gut 4 Jahren am Rande des Bieblacher Hangs.



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seidi   seidi ist männlich Zeige seidi auf Karte FT-Nutzer
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12.03.2013 ~ 12:29 Uhr ~ seidi schreibt:
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RE: Streit vor Gericht: Alt-Bieblach als Wohngebiet oder Glücksspiel-Paradies Beitrag Kennung: 616222
gelesener Beitrag - ID 616222


in dem sogenannten ,, Spielcasino,, war ich in den Jahren 2006 bis 2009 sehr oft zum Billard Spielen

damals hat es mir noch sehr gut dort gefallen, jedoch wurden mit zunehmender Zeit immer mehr Geldspielautomaten aufgestellt, nach dem Umbau ich glaub es war 2009 oder 2010 war ich nur noch selten da

frühere wurde dort vorallem Billard oder Dart gespielt

der Billardtisch war immer gut Ausgelastet und auch beim Dart gab es regelmässige Tuniere

traurig jedoch das es in der heutigen Zeit wohl nur noch um die kohle geht und immer mehr auf Automaten gesetz wird



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