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Zum Ende der Seite springen Steuergeheimnis ade
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Steuergeheimnis ade Meta 29.10.2012 07:22
 RE: Steuergeheimnis ade Adeodatus 29.10.2012 11:15

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Autor
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.351 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



29.10.2012 ~ 07:22 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
Steuergeheimnis ade Beitrag Kennung: 591172
gelesener Beitrag - ID 591172


Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten Arbeitgeber volle Einsicht in die Einkünfte ihrer Arbeitnehmer, untersolchen Umständen lohnt sich nur noch Schwarzarbeit an Stelle eines 2. AV.
Siehe:
http://wirtschaft.t-online.de/lohnsteuer..._60614758/index
Zitat:
"Diese Daten werden von den Gemeinden und Finanzämtern ab 2013 direkt an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Dieses Amt stellt die Informationen dann den Arbeitgebern für deren Lohnbuchhaltung über eine Datenbank zum Abruf zur Verfügung", erklärt Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV). Deshalb ist die Lohnsteuerkarte nicht mehr nötig.


Zitat:
Zukünftig werden Arbeitnehmer digital darauf zugreifen, nachdem sie sich bei Elster registriert haben.
"Dazu benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer die Auskunft, ob dieser haupt- oder nebenberuflich bei ihm arbeitet, und er braucht das Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers", sagt Bernhard Lauscher von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.

Lieber einen Fehler im Text damit die man nicht gleich merkt wo der Hase im Pfeffer liegt.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



29.10.2012 ~ 11:15 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Steuergeheimnis ade Beitrag Kennung: 591191
gelesener Beitrag - ID 591191


In der Regel weiß der Arbeitgeber was er seinem Angestellten (Arbeitnehmer) bezahlt und weiß daher sogar noch vor dem Finanzamt wie hoch seine Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit sind, also ist das doch ersteinmal kein Grund zur Aufregung. Und ein 2. AV muss mit dem Arbeitgeber in der Regel abgesprochen werden, man muss hierzu nur seinen Arbeitsvertrag einmal richtig lesen, auch hier war es auch ohne die elektronische Steuererklärung möglich das der Arbeitgeber wusste wie hoch das Einkommen aus dieser Tätig ist also auch noch kein Grund zum Aufregen.

Zum Aufregen ist das die Möglichkeit der Einsichtnahme überhaupt besteht denn damit steht nicht nur dem Arbeitgeber die Tür zu privaten Daten offen, sondern jeder in einer Firma der mit der Buchführung beschäftigt ist hätte faktisch zugriff auf diese Daten.



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