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RudiRatlos Benutzerkonto wurde gelöscht
22.03.2012 ~ 23:52 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
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Väter aus Deutschland scheitern mit Klage in Straßburg |
Beitrag Kennung: 549782
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Zitat: |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klagen zweier Deutscher abgewiesen, die eine rechtliche Anerkennung ihrer Vaterschaft erreichen wollten. Es handelt sich um leibliche Väter, deren Kinder jeweils mit der Mutter und dem rechtlichen Vater in einer Familie zusammen leben. Die Straßburger Richter erklärten die deutsche Regelung für rechtens, wonach der biologische Vater seinen Status in diesem Fall nicht einklagen kann. Dem bestehenden Familienverband Vorrang einzuräumen, sei zulässig, heißt es in dem Urteil. AZ: EGMR Beschwerden 45071/09 und 23338/09
http://www.dradio.de/nachrichten/201203222300/9
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Sind diese Väter dann auch von Unterhaltszahungen befreit? Ich denke schon, aber sicher bin ich mir da nicht.
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