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gastli
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FT-Nutzer
32.251 geschriebene Beiträge
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Wohnort: terrigenus
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25.10.2011 ~ 20:16 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
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RE: Anrechnung Einkommen Kind ( 22 jahre ) bei Hartz IV der Mutter |
Beitrag Kennung: 517442
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Zu Erstens:
Nein. Ein Anspruch auf ALG II besteht dem Grunde nach. Eine im Voraus gezahlte Leistung kann bei Einkommensnachweis zurück gefordert werden.
Unbedingt Rechtsbeistand suchen. Hinweise beachten.
http://www.beratung-kann-helfen.de/wider...Info_Rechte.pdf
Zu Zweiten:
Auf den ALG II-Anspruch wird das bereinigte Einkommen angerechnet. Das bereinigte Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen vom Kind
- minus abzusetzende Beträge nach § 11 Abs.2 SGB II
- minus nach dem Bruttoverdienst berechnete Freibeträge für Erwerbseinkommen nach § 30 SGB II
Beispiel:
Nettoeinkommen Kind: 1023,-
abzüglich Freibetrag: 250,-
abzüglich Freibeträge: 30,-
= anzurechnendes Erwerbseinkommen: 773,-
Mutter und Kind bilden da Kind noch unter 25 Jahre ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Der Anspruch an Regelsatz und KdU von Mutter und Kind wird um 773,- gemindert.
Alternativen:
Kind kann sofern es durch eigenes Einkommen nicht ALG II anspruchsberechtigt ist sich verselbstständigen.
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