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RE: Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Sätze |
Beitrag Kennung: 516772
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Darum verstößt Hartz IV gegen das Grundgesetz
news. de, Artikel vom 20.10.2011
364 Euro monatlich sind zu wenig, sagt die Hans-Böckler-Stiftung, die sich die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes genauer angeschaut hat. News.de fasst zusammen, wie sie zu diesem Schluss kommt.
Der Regelsatz für Hartz IV ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Was bisher nur eine Ahnung war, wurde jetzt durch eine Studie eindeutig belegt. Der monatliche Hartz-IV -Betrag in Höhe von 364 Euro reicht «hinten und vorne nicht für ein menschenwürdiges Leben». Das sagte Annelie Buntenbach bei der Veröffentlichung der Studie, die von der Hans-Böckler-Stiftung im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes herausgegeben wurde. In dem Gutachten wird die Regierung scharf kritisiert: Bei der Neuberechnung der Regelsätze sei es zu gravierenden methodischen Fehlern gekommen, heißt es darin. Das Gesamturteil ist vernichtend: Hartz IV ist geradezu verfassungswidrig.
Der Maßstab ist falsch
So kritisieren die Gutachter, dass für die Berechnung der neuen Hartz-IV-Regelsätze Haushalte mit geringem Einkommen als Maßstab gewählt wurden. Das Problem dabei ist, dass diese Haushalte die ihnen zustehenden Leistungen oft nicht voll ausschöpfen, also Monat für Monat weniger finanzielle Unterstützung nutzen, als ihnen zusteht. Die Folge: Die Regelsätze wurden zu niedrig angesetzt.
73 Euro Nebenverdienst - Einkommen oder Aufwandsentschädigung?
Auch an einer anderen Stelle verzerrt die Einordnung von Menschen mit sehr geringem Einkommen die neuen Regelsätze. Wer von Sozialleistungen lebt und bis zu 73 Euro netto monatlich dazu verdient, dürfte in dieser Form gar nicht Teil der Berechnungsgrundlage sein. So niedrige Beträge sollten allenfalls als Aufwandsentschädigung eingestuft und schon gar nicht in die Berechnung der neuen Hartz-IV-Regelsätze einbezogen werden, meinen die Verfasser der Studie.
Fahrrad, Waschmaschine und Co.
Das Statistischen Bundesamt veröffentlicht regelmäßig Zahlen, aus denen hervorgehen soll, wie viel Geld Menschen durchschnittlich für ihr Leben ausgeben. Diese Stichproben werden alle drei Monate ermittelt und waren ebenfalls Grundlage für den neuen Hartz-IV-Regelsatz. Klar ist aber, dass jeder Mensch größere Anschaffungen, wie den Kauf einer Waschmaschine oder eines Fernsehers, nur einmal für einen längeren Zeitraum plant.
Deshalb sind sich die Autoren der Studie einig, dass Hartz-IV-Empfänger mehr davon haben, einmalige Leistungen für größere Gebrauchsgüter zu bekommen. Statt kleine monatliche Pauschalbeträge als Bestandteil von ALG II zu gewähren, wäre es demnach besser für die Betroffenen, für Fernseher, Waschmaschine und Co. zum Beispiel einmal im Jahr einen größeren Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte jedoch nicht in die Hartz-IV-Regelsatzberechnung mit einfließen.
Raucher sind schuld am niedrigen Regelsatz
Der Gesetzgeber stuft Alkohol und Tabak, Gartengeräte, Hundefutter und chemische Reinigung als «nicht regelsatzrelevant» ein. Im Klartext heißt das: Nichts vom monatlichen Hartz-Betrag soll dafür ausgegeben werden. Wenn nun diejenigen Haushalte, an denen sich die Regierung bei der Bestimmung der neuen ALG-II-Sätze orientiert, zum Beispiel monatlich acht Euro für Zigaretten ausgibt, dann überrascht es nicht, dass der Gesetzgeber den neuen Hartz-IV-Betrag um genau diese acht Euro kürzt.
Diese Entscheidung schadet jedoch allen Haushalten, die auf jeden Cent der staatlichen Hilfe angewiesen sind. Denn, so heißt es auf der Seite der Stiftung: «Tatsächlich hat ein großer Teil der Haushalte überhaupt keine Ausgaben für Tabakwaren», gebe dafür aber mehr Geld für Essen aus, als Raucher für ihre Zigaretten. Am Ende haben alle Haushalte gleichermaßen zu leiden, wenn der Regelsatz mit Verweis auf die Raucher niedriger angesetzt wird.
Kein Geld für Benzin, Bus und Bahn
Ein Leben am Existenzminimum bringt es oft mit sich, dass sich die ALG-II-Empfänger kein Auto mehr leisten können. Unberücksichtigt blieb bei der Berechnung des neuen Hartz-IV-Regelsatzes, dass in einem solchen Fall entsprechende Kosten durch erhöhte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen. Hätte die Regierung an diese sich verändernde Lebenssituation bei den ALG-II-Empfängern gedacht, dann hätte der Hartz-IV-Regelsatz allein deshalb knapp sechs Euro höher ausfallen müssen.
Fragwürdiges Bildungspaket
Zehn Euro sieht das Bildungspaket monatlich für Sport-, Musik- und andere Vereine vor. Diese Leistungen gehören zwar nicht zum normalen Regelsatz, doch laut Studie haben auch sie einige Schwachpunkte. Der offensichtlichste ist der, dass diejenigen Kinder leer ausgehen, in deren Umfeld es keine oder nur sehr wenig Freizeitangebote gibt. Die entsprechenden Leistungen im Regelsatz wurden ihnen gestrichen, einen Ersatz dafür gibt es jedoch nicht.
Alles wird teurer, nur das Arbeitslosengeld wird nicht angepasst
Egal ob die Preise für Fahrkarten für Bus und Bahn oder die Lebenspreise - sie ändern sich, wenn die Wirtschaft auf bestimmte Marktsituationen reagieren muss. Nur in die Regelsätze für Hartz IV fließen solche Änderungen nicht ein. Auch das kritisieren die Autoren der Studie. Damit macht sich der Gesetzgeber angreifbar, weil er gegen seine Pflicht verstößt, nach der das menschenwürdige Existenzminimum «bedarfszeitraumnah» zu bestimmen ist.
eia/roj/news.de/dpa |
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