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Bildungspaket 2011 |
Beitrag Kennung: 478325
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Rückwirkend von Januar 2011 an besteht für alle Kinder von Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld ein Rechtsanspruch auf das Bildungspaket 2011. Bei Neuanträgen werden die Leistungen aus dem Bildungspaket ab Antragsdatum gewährt.
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Zu den neuen Leistungen gehören: ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Hort, Kita oder Schulen( sofern eine Mittagsverpflegung angeboten wird). Zudem: pro Schuljahr 100 Euro für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr und dazu – wenn nötig – die Übernahme von Fahrtkosten zur Schule.
Und: die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt und für Tagesausflüge in Schule und Kita, Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist, sowie zehn Euro pro Monat für sportliche, kulturelle oder Freizeitaktivitäten. Die Kreisdiakoniestelle im Altenburger Land bietet dazu kostenlose Beratungen bzw. Hilfe an.
Das Angebot der Hilfestellung reicht von der Unterstützung bei der Antragstellung über die Überprüfung und Erläuterung von Bescheiden, der Hilfe bei der Formulierung von Widersprüchen, der Kooperation mit Rechtsanwälten bei notwendigen Klageeinreichungen, allgemeine Fachinformationen zum SGB II bis hin zur Vermittlung zu anderen sozialen Beratungsstellen und Einrichtungen. |
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