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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
21.03.2010 ~ 18:49 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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RE: Keine Übernahme für Fahrkosten für Pendelfahrten ?? |
Beitrag Kennung: 391424
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Zitat: |
Vermittlungsbudget - § 45 SGB III Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen (v.a.§ 10 Freie Förderung, § 45 Bewerbungskosten, Reisekosten, §§ 53-56 Mobilitätshilfen).
Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden. Dieses Vermittlungsbudget ist die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung von Arbeitsuchenden. Es wird den Vermittlungsfachkräften ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem sie verschiedenste Hilfestellungen im Einzelfall geben können. Die neue Leistung führt darüber hinaus zu einem Mentalitätswechsel in der individuellen Förderung. Nicht mehr die Frage, welche Leistungen beantragt werden können, sondern ob und welche Hemmnisse beseitigt werden müssen, steht im Vordergrund.
Insbesondere wird eine Förderung nicht in Betracht kommen, wenn die Eingliederungsaussichten nicht erheblich verbessert werden können, der Umfang der Leistungen nicht angemessen ist oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt. Der Einsatz der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget setzt dabei hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Vermittlungsfachkräfte, die ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben müssen. Die Entscheidung wird sich daran zu orientieren haben, dass die Leistungen aus dem Vermittlungsbudget nur für die Übernahme von Kosten eingesetzt werden können, die im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung entstehen und dass die Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ohne die Förderung nicht zustande kommen kann.
Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeit- und Ausbildungsuchende sollen mit den Leistungen des Vermittlungsbudgets ausschließlich bei der Anbahnung und Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden. Hierzu gehört auch die Übernahme von notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zur Vermittlung und Beratung entstehen.
Quelle: BA |
Sagen wir einmal so lege Widerspruch ein denn die Kosten zwischen 27 und 30 km dürften sich im einstelligen Eurobereich bewegen was für Dich aber schon eine Belastung darstellt.
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